KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1912-1913
- Issue
- Heft 12 (1.9.1913)
- Date
- 1913-09-01
- Page
- Seite 231 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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231 fabeln oder Anekdoten, die meift eine erbauliche Auslegung einer oder »nehrer Bibelstellen darstellen und zum Endzweck die Betonung eines sittlichen Gedankens haben. Die erbauliche Auslegung der heiligen Schrift, Midrasch genannt, ist an sich kein Bestandteil des Talmuds. Sie bezweckt, wie bei uns die Predigt, die Erbauung des BolkeS bei seinen Versammlungen im Gottes- Hanse. Ein nicht muvesentlicher Teil ist aber ans den oben angegebenen Gründer» zwischen den gesetzlichen talmudischen Erörterungen eingestreut zu finden. Das; die geschichtliche Haggada auch den Zwecken politischer Satire dienstbar gemacht nmrde, sei noch envahnt. Man schalt aus das alte Edom und meinte Rom, und der Zeitgenosse merkte sofort, das; man einen Caligula oder Rero meinte, wenn man von der Schlechtigkeit irgendeines Königs auS biblischer Zeit berichtete. Wenn »vir ans alles Hingeiviesen haben, was der Talmud enthält, so sei noch eine Bemerkung einem Thema gewidmet, von den» im Talmud nichts steht: Jesus und dem Christentum! Obwvhl es immer »nieder behauptet »vird, das; der Talmud voll von Schmähungen deS Christentu»ns steckt, ka»»n man in Wahrheit n»»ch mit allergrößter Mühe nur eillige »venige ganz belanglose Stelle»» herailsfinde»», bei denen sich eine — aber auch noch sehr unsichere — Beziehung zum Christentum herausfinden läßt. Es ist dies a»»ch ganz natürlich, derm der Talmud kannte Jesus und das Christentum kau»»». Der palästinensische Talmud ist zu einer Zeit jäh abgebrochen worden, als das Ehristentnm noch keine irge»»d»vie bedentsinne Macht darstellte, und der babylonische Tal»»»ud ist in einem Lande e»»tstanden, »vohi»» das Christe»»t»»n» bis heute noch nicht gedrungen ist. Von Schmähungen ist selbstverstä»»dlich überhaupt keine Rede. Alles, »vas dariiber beha»»ptet »vird. geht auf pln»»»pe Fälschungen zurück, die i« alter »vie in ne»»er Zeit meist getaufte Juden verübt haben, um ihren ehemaligen Glaubensgenossen zu schaden. Die Kallahversammlnngen waren auch mit den» Reichsgericht verglichen »vorden. Nicht daß sie in strittigen Fällen stets das abschließende Urteil fällten. Sie boten nur das Material, die Entscheidnngsgründe, die nach jeder Richtung hin erörtert und geklärt »vnrden, so das; der damaligen und einer späteren Zeit die endgültige Festsetzung der Entscheidung, der Ha lach ah, sehrleicht »vurde. Aber eS »var eben d»rS lebe»»dige Recht des Lebens, daS dieser höt-hsten Instanz des JudentnlnS vorgelegt »vurde, und eS »vurde jeder Fall gena»» so erörtert, »vie bei uns ein oberstes Gericht eS tut. Daraus erklärt sich ga»»z ungez»v»»ngen die Spitzfindigkeit, die man immer und tmmev wieder de»n Taln»ud zum Vorivurf macht. Die Spitzsindigkeit ist »veder spezifisch jüdisch noch spezifisch talinndisch, sondern das Ken»»zeicherr einer jeden Rechtsprechung, die sich auf ein seines, ausgebildetes Rechtsstiste»»» stützt. Der Unterschied zwischen uns und den» Talnurd ist r»»»r der, daß die Durchdring»»ng von 3techtsfragen in Deutschland A»»sgabe eines kleinen Kreises geschulter Juristen ist, bei den J»»den aber inehr oder minder die Beschäftigung des ga»,zen Volkes aus- »nachte. Und »vas jo sich zuerst »vie ein Tadel für die Judenheit anhört, ist in» Grunde ein Vorz»»g, ein BelveiS für die geistige Höhe und das große Nechtse»npsi»»den auch des kleinen Man»»eS. In Wahrheit ist das talinudische Recht nicht pißfindiger als jedes andere, und »vaS den Ferntehenden so seltsa»»» berührt, ist nicht die formale Znspitzttng der Rechtsko»»strt»ktio»»e»», sondern der Stoff! Gegeuiiber vielen deutschen Reichsgerichtsentsäieidnngen stelle»» talm»ldische Diskussionen oft erguickende Oasen an Einfachheit, Logik »»»»d Verständlichkeit dar. Ein Begriff »vie die Strafbarkeit des Versilches mit uutanglichen Akitteln an» »mtauglichen Objekt ist nicht auf dem Boden der tal»nudischen, sondern dem der deutschen Rechtsprechung entstanden! Die Rot der Zeit, Verfolgung und Oual, das ervig gleiche Los der Jtlde»», haben es mit sich gebracht, daß das blühende Rechtsleben Babylons unterging, nachde»»» schon lange vorher a»»f dem Boden Palästinas jede geistige Regung in Strömen von Blut erstickt »vorden »var. In der Zeit des Niederganges — gegen das Ende des fttnften Jahrhunderts — »vurde alles vorhandene Material pietätvoll gesammelt, geordnet und den ei»»zelnen Lehrsätzen der Mischnah, zu denen es gehörte, angefügt. Dieses Werk hat das Jildentlm» in die Welt hil»ausgenornn»en, das »var der Talmud in der Gestalt, »vie er im »vesentlichen heute noch in unseren Händen ist. Der Tal»»»nd ist, »venu »nan mit einem kurzen Worte sein Wesen kennzeichnen »vill, ein Denk- »nal der Entlvicklung des jüdischen Rechts von den Zeiten der Thora bis zu»»» Ende des fünften Jahrhunderts unserer Zeitrech »»^»ng. Was in dieser» vielen Jahrhunderten an reiche»» Kräften frisch und lebendig im Zusan»»»»enhang mit den Erfordernissen der Wirklichkeit gearbeitet hat, schuf eii» Geisteoerzerrgnis, als besser» Grllndzng »»»an keineswegs, »vie die allge»»»ei»»e A»»schauur»g arrch vieler u»»serer Gla»»be»»sgenossen es »vill, »veltsre»r»de Abstraktion und theoretisierende Tüftelei ansehen darf. Es läßt sich gerviß nicht leugnen, daß der Talmud nianche rein theoretische, nicht im Leben wurzelnde und darun» überflüssige Gesetze entrvickelt hat, daß er ge»visse Dinge erörtert, die bereits in jener Zeit