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KC-Blätter · 1913-09-01 · Heft 12 (1.9.1913) · p. Seite 230

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Journal
KC-Blätter
Volume
1912-1913
Issue
Heft 12 (1.9.1913)
Date
1913-09-01
Page
Seite 230 (sequence 10)
Language
German
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230 casllistischen Anlage der Mischnah sich sehr häufig ergeben nnchten) die Entscheidungen zu treffen. Alle diese Aufgaben lösten sie in ihren Zusammenkünften, die alle Jahre zweimal stnttfande»» und den Namen. Kallahversammlnngen führten. Besucht waren sie zunächst von allen angesehenen Gesetzeslehrern, ferner von ihren Schülern, die hier sachliche und methodische Schulung empfingen. Als Zuhörer wohnte dieser» Kongressen eine grosie Menge Volkes bei. Vergleiche hinken ja immer, »md a»»ch der folgende ist natürlich nicht wörtlich zu nehmen. Aber »»»an »vird dem Wesen dieser Kallahversammlnngen am nächsten kommen, »vem» nmn sie mit einer Vereinigung von dreien unserer modernen Institutionen vergleicht. Für die Schüler bildeten sie eine Hochschule, für das ganze Volk aber stellte ihre gesetzgeberische und richtende Tätigkeit etlva dasselbe dar, »vas für unsere Zeit Reichstag und Reichsgericht bedeuten. Die Protokolle, die von den Erörterungen ausgenommen worden sind, bilden — abgesehen von Zusätzen aus späterer Zeit — dasjenige, »vas »»»»ü bis »ruf diesen Tag als Talmud erhalte»» ist. Zur Hochschule wurden die Kallahversammlungen d»»rch die Jorm der Verhandlungen In regelmässige»»» Wechsel »vnrden näinlich dort i»n Anschluß an die Sätze der Mischnah alle Gebiete behandelt. Reue Lehren »vurden dabei nicht als besonderer Gegenstand vorgenonnnen und festgesetzt, sondern meist an der Stelle entwickelt, »woi)iit sie organisch gehörten. Wer regelmässig diese»» Zusa»»»»,»enkii»»ften mit A»»slnerksamkeit beilvvhnte, hatte nach Abla»»f einer bestnnn»1en Zeit das ganze jüdische Recht kennen gelernt. Es sei dabei allerdings bemerkt, das; gerade in Babylon — ohne daß da»nit der Wert und die Gültigkeit des nicht behandelten Stoffes bezweifelt »vurde — »neift nur daS z»»r Verhandlung ka»n, »vas für das praktische Leben noch Bedeutung hatte. So fehlen u. a. de»»» babylonischen Talmud die Diskussionen über daS La»»d»virtschasterecht, da dies nur in Palästina praktische Anivendnng finden konnte. Wenn man den Vergleich durchführt, daß die Kallabversan»n»lunge»» gewissermaßen Reichstag »»»»d Reichsgericht 'waren, erklärt sich manches, »vas sonst befremdlich erscheint. Man versteht, we»m man sie als Reichstag betrachtet, zunächst einmal, »var»»»»» in» Talmund »»icht jedes Wort lauteres Gold ist und »varum manches sich findet, das uns seltsa»»», ja töricht anmntet. Eberrso- »venig »vie kein De»»tscher iin Traume daran de»»ken »vird) für jedes Wort einzutreten, das von der Tribüne des. Reichstags herab gesprochen »vird, haben »vir J»»den eine Veranlassung, uns für jeden beliebigen Satz verantwortlich machen zu lassen, den ein vielleicht nnbedeute»»der Rabbi in seinen» Umnut oder seiner Erregung a»»sgesprochen hat, und der nun von judenseindlicher Seite rvo- »»»öglich als „religiöse" Lehre angesehen und gegen uris ansgebeutet »vird. Man hat eben damals eine derartige Bösivilligkeit und Unvernunft nicht voraussehen können und harn»loS — wie bei uns heute — alles aufgenomn»en, auch was man ablehnte! Wer nuflnerksakn die Reichstagsstenogramme studiert, »vird allerdings ei»»e»r ge- »vichtigen U»»terschied zivischen ihnen und dev» Talmud entdecken. Den»» dort muh er die spärlichen Goldkörner »i»ühsa»n heranssuchen n»»s ei»»eu» unendlichen Wüste von herzlich gleichgültigem und unbedeutende»»» Zeuge. In» Talmud verschlvindet dagegen das Unedle in der Menge dessen, »vas — natürlich von» Standtpunkte des damaligen Judenturns aus — erhaben und wichtig »var, »vas zu einem nicht kleinen-Teile auch heute seine Bedeutung »»och nicht verloren hat. D»»rch den Vergleich mit dem Reichstag erklärt sich auch, »varun» Im Talmud alles steht, alle Gebiete berührt »vnrden. Zun» Teil wurde dies von vornherein dad»»rch begünstigt, das; der Begriff des Rechts ja viel mehr »»»»»schloß, als es nach »nodernen Anschauungen der Fall ist. Daz»» kan» aber, daß die gelehrten Teilnehmer an den Kallahversnmmlunger» gerade »vie unsere Reichstagsabgeordneten den verschiedenen Ber»»se»» angehörten. Ein »vu»»dervoller Brauch bestimmte, daß das St»»diu»n der Thora kein bezahltes Geschäft bilden durfte,' jeder sollte eben »»ach Kräfte»» lernen! Und wenn so die berühmtesten Gesetzeslehrer, die die ne»»en Gesetze ableiteten und beriete»», Kaufleute oder schlichte Handiverker waren, so ist es klar, daß sie in den Verhandlungen ihren Berns nicht verleugneten, de»»» sie zu»»» »»»indesten ihre 'Beispiele entnah»»»en. Da so jeder von den Interessen sprach, die ihm nahe lagen, enthält der Talmud Geographisches, Geschichtliches, Medizinisches, Philosophisches, Astronomisches, und »vas es fonjt an Wissenschaften gibt, in bunten» Wechsel, darum gibt er uns a»»ch einen so de»»tlichen Einblick in das Leben und Treiben des jüdischen Handwerkers, Land- »virts »»»»d Kausn»anl»s. Wäre nicht der Talnmd ein so treues Abbild des lebendigen Wirkens unserer Alten, »vürden »vir von der Kulturgeschichte des alten J»»dentu»»»s gar nichts »vissen. We»»n i»n Reichstag die Aufmerksamkeit der Zuhörer z»» er!ah»»»en droht, versucht der Redner durch einen mehr oder minder geistreichen Witz das Schlafbedürfnis der anderen sortzuschcuchcn. J»n Talmud tritt an die Stelle dieses belebenden Elements die schöne erbauliche Erzählung, die Haggada! Die Eintönigkeit der halachischen, gesetzlichen Erörterungen »vurde unterbrochen ourch geschichtliche Sagen, schöne Gleichnisse,

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