Mannheim
Compact Memory

KC-Blätter · 1913-09-01 · Heft 12 (1.9.1913) · p. Seite 229

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1912-1913
Issue
Heft 12 (1.9.1913)
Date
1913-09-01
Page
Seite 229 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2268830-2268832-2268844--0902-2270121
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

229 Die Mischnah ist aber mm noch nicht der Talmund! Um seine Entstehung und sein Wesen zu begreifen, rnnff man zunächst mtf die Anschauung zurückgchen, das; alles Recht göttlicher Natur sei. Was göttlich ist, ist jedoch vollkommen, kann nicht veralten und darf nicht abgeschasst werden. Eine Anerkennung der Entwickelung im Gesetze ist für altjüdische Begriffe einfach undenkbar! Die Form der Rechts er: trvickelung durch Interpretation, die als eine von vielen auch in der römischen RcchtSgeschichte 51t finden ist, gewinnt unter diesen llmständen im jüdischen Rechte eine überragende Bedeutung. Das biblische Gesetz ist göttlich, vollkommen und ewig, Nichts davon kann anffer tövnjt gesetzt werden, nichts kann nett hinznkommen. lind wenn der Gegensatz zu den tatsächlichen Zuständen der Zeit sich offenbart, wepn Tausende von ttcueu Verhältnissen neue Gesetze geschaffen haben, »venu alte Vorschriften schon lange keinen Sinn und Bedeutung mehr haben, dann kann die Autorität des göttlichen Thoragesetzes nur aufrecht erhalten werden durch die Iuterpretntion, das Ableiten und Hineindeuten neuer Gesetze in die alten geheiligte»: Worte. So ergaben sich für den alten jüdische»: Gesetzeslehrer zwei wichtige und schwierige A»:sgaben. Zunächst muffte er'de» Nachweis führen, das; alle bestehe»:d en Gesetze in der Thora Vorhand er: oder »ve»:igstcnS angedeutet »varen. Es entsta::d zu diese»:: Zwecke allmählich eine A»»slegungskn»:st mit ga»:z feststehe»:de»i: System. Aus den berühmten Hillel »verden sieben Auslegnngsregel:: zuriickgefiihrt, zu de»:e»: der auch sonst bekamue Schlich a minori ad maius gehört. Durch Rabbi Jsrnael rvurde ihre Zahl aus dreizeh»: errveitert, und mit ihrer Hilfe gelang es, alle Gesetze in der Thora :mchz»uveisen. Umgekehrt — und das »var die Schattenseite dieser herlneneutischen Kunst — begani: man auf Grund dieser Regeln auch auf rein theoretischen: Wege neue Gesetze zu schaffe»:, die durch ei»: Bedürfnis des Gebens »veder gefordert noch gerechtfertigt »varen. Der bereits erivahute Drang, das Gesetz'durch eine»: „Zaun" zu schützen, verleitete ganz besonders zur Aufstellu»:g i,inner »»euer Borschriften, und auf diese»:: Gebiete ist ein ganz beso,:derer Meister Rabbi Akiba gewesen, der sich viümicii kan»», an jedes Häkchen und jedes Zeichen der Thora Gesetze angekuüpst zu haben. Natürlich »nögen a»»ch hier u:l:emotech»:ische Rücksichten eingervirkt haben; »na»: sollte, sobald einen: das Thorawort vor Augen kam, auch au alle späteren Gesetze, die zu ihn: gehörten, denken, aber die schöpferische Kraft der Hermeneutik ist nicht wegzulengne»:, sie ist sogar für das jüdische Gesetz geradezu charakteristisch. Solche Vorschriften, für die sich durchaus kein Anhalt in der Thora bot, »vnrden als eine Halacha, die de»:: Mose an: Si»:ai gegeben wurde, bezeichnet. Es sei allerdi»:gs bemerkt, das; es sich dabei »neist ::»:: solche Sätze handelt, die tatsächlich auS uralter Zeit stammte»:, die dadurch in: Volksbelvufftsein mtt dein Bibelworte auf gleicher Stufe des Anseh:»s und der Heiligkeit standen, so das; bei ih»:en eine Zurücksuhrung aus ein Bibelwort sich erübrigte. Hätte er sich die Mühe geben »vollen, so wäre einem Gelehrte»: wie Akiba a»:ch dies leicht geglückt. Die zweite Aufgabe der Lehrer des Volkes :var eine noch schtvierigere. Sie mufften den Nachlveis führen, daß jedes Gesetz der Thora noch in Geltung rvar. Auch hier hals ihnen die Interpretation. So schrieb z. B. die Thora für viele Verbrechen die Todesstrafe vor, »vähre»:d die milde Praxis ei»:er späteren Zeit sie stark eingeschränkt hatte. Natürlich muffte meist vor Verhängung der Todesstrafe der Vorsatz zur Begehung der Tat erwiesen werden. Dies »vird nun so interpretiert, das; Vorsatz nur da nttgenonttuen wird, wo der Verbrecher vorher ausdrücklich verwarnt »vorder: ist! Durch diese Dettiltug »var erreicht, das; bei voller Aufrechterhaltlnrg biblischer Vorschrifterr die Todesstrafe von Rechtsrvegen fast nie ausgesprochen werden ko»n:te. Freilich hatte diese Plethode eine bedauerliche Folge. Der Gesetzesstoff wuchs und rvuchs, ohne das; man die Möglichkeit hatte, etwas abznschnffen. Diese Jnterpretationsarbeit, welche die geistige Verbindung zwischen der Mischnah und der Thora hersiellt, gewissermaßen beider Identität beweisen will, die der Form nach eine Smnmlttng von Diskussionen über das Wort der Mischruch ist, bildet einen der Hauptbestandteile des eigentlichen Talmuds, der später fälschlich Gernara genannt »vorden ist. Da diese Erörterungen der Gesetzeslehrer nicht nur in Palästina stattsarrde»:, solider»: auch in Babylon, lvohi»: in den erster: nachchristlichen .Jahrhunderten sich allruühlich der geistige Mittelpunkt des Judentums verlegte, gibt es zwei Talmnde, den palästinensischen (ber fälschlich auch jerusalemischer genarutt wird) und den weitaus »vichtigeren und umfangreicheren babylonischen. Hiermit ist aber dnS Wesen der talmudischen Diskllssionen nicht erschöpft. Auch »rach der Entstehung der Mischrrah ruhte ja die Entwickelung nicht! Dieselben Gesetzeslehrer, die die Brücke zrvischen neuem und alten: herstellten, waren ja auch die Männer der Praxis; ei»:erseits war ihnen die weitere Fortbildung des Gesetzes anvertraut, andererseits aber »varen sie dazu berufe»:, in strittigen Fällen, die ja wegen der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.