Mannheim
Compact Memory

KC-Blätter · 1913-06-01 · Heft 9 (1.6.1913) · p. Seite 198

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1912-1913
Issue
Heft 9 (1.6.1913)
Date
1913-06-01
Page
Seite 198 (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
83% known words query
IRI
…/2268830-2268832-2268842--0845-2270062
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

198 Esten. Der K. C.-Abend der Estener Ortsgruppe findet wie bisher am Mittwochabend statt. Der Ort der Zusammenkunft während derSonitnermonate wechselt je nach der Witterung. ES tvird deSlvegen gebeten, daß die Mitglieder ztlr Bekan»»tgnbe des Lokals MitttvochS von- 5 bis 7 Uhr bei Zahnarzt Hostnrann, Telephon 1588, anfragerk. q- » Personalnachrichten. Zum Dr. phil. promovierte: Dipl.-Jng. Entil Heue sBnd.-KnrlSruhe). Das Diplom-Jngenieur-Examen bestand Harttvig Ohrenstein (Bad.-5Larlsruhe). Zum Dr. j ur. promovierte: Spitz jThur.). Das medizinische Staatsexamen bestand: Hein (Ghib.j. Das Physikum bestand: Ernst.MoseS jLic.j. Zum Oberarzt der Reserve wurde-befördert: Felix Loev jRhen.SU.). Zumvr.meci. promovierte: Hein jGhib.). Nkadeinische Nachrichten. Das Marbnrger Abkommen. Bereits im Aprilheft (<5. 15S) berichtrtell ivir über die Bestrebungen der vier arvffen satisfaktio»lgebetide»l Verbände ldes S.C., der Deutschen Burschenschaft, der Deutschen Landsmarrnschaft und des V.E.s, Maffnah»i»en zu treffen, um eine Einschränkung der Realinjurien zu ermöglichen, die Verrnse zu beseitigeil utib das A ussch»»ffivesen zu regeln. Rackide»»« bereits zu diefeut Z»necke auf Veranlassung der vier Verbände a»i einzelnen llniversitäten Lokal kn rtell e sW a f f e n r i n g es znsammengetreten waren, hat am 15. November 1N12 in Akarbnrg eine Konferenz der vier schlagenden Verbände stattgesunden, um über ein einheitliches Vorgehen ans allen deutschen llniversitäten z»l beraten. In einer z»veiten Konferenz, die ain 2. Mai J*> 1 :i in Marburg stattfand, ersnliren die Beschliisse der ersten Konferenz eine nochmalige Durchsicht und In eine»» Punkte eine Umgestaltung und Verbesserung. Das Abkommen »v»»rde in folgenden Resolutionen niedergelegt: I. Bestimmungen zur Einschränkung derRealinjurien: 1. Realinjurien jeder Art sir»d stre»»ge zu vermeiden. 3. Realinjurien angreifender Art und deren Androhung soivie Verbalinjurie»», die den Vorwurf der Feigheit oder einer ehrlose»» Handlung enthalten, smd allen honorigen Studenten gegenüber streng verböte»». 3. Die Verbände verpflichten sich, in jede»»» vorkom»»«enden Falle für eine angemessene Bestrafung ihrer Angehörigen zu sorgen und die Tatsache der erfolgten Bestrafung de»» beteiligten Korporationen m i tz u te i l e n. 4. Dnmit kei»» Vergehe»» der gedachten Art der Bestrastlllg entgehe, sind die Ehrengerichte verpflichtet, solche Fälle der zuständigen Korporationübehörde nnznzeigen. 5. Die Strajbarkeit »vird d»»rch einen »vegen derselben Lache auSgefochtenen Z»veika»»»pf »»icht berührt. v. Ei», Be leger, der sich z»vei»nal gegen die Bestilntttnng des Absatzes 3 veracht, bekommt von keiner Korporation der vier Verbände fernerhin Waffe,»schütz. II. Zusammenschlub der lokalen Verbände: 1. Nach 9lnsheb»»ng der Verrüfe schlieffen die Korporationen der vier Verbände auf jeder Universität ein Lokalkartell miteinander ab. Es steht den Lokalkartelleu frei, auch andere Verbindungen aufznnehmen. 3. Die Lokalkartelle haben zur Vermeid»»ng zukünftiger Verrüfe Besti,nn»u»»gen i»n Sinne deS § ri-l der Göttinger Lokalkartellsatznngen zu treffen. 3. In den von jede»»» Lokalkartell abzufchlieffenden Paukkomment auf schiverc Waffen find folgende Bestimmungen a»»fzunehmen: a) Der Geforderte muff bei Realinjurien den» Förderer nachziehen, d) Allfragen a»»f Haltung und Sekundantenkontra Hagen sind verboten, c) Handelt es fick) bei Ehrenhändeln ans beiden Seiten »ui» Richta,»gehörige des Lokalkartells, so »vird der Rachziehende von der Korporation, bei der er belegen »vill, an den Verband veriviesen, bei dem der Förderer belegt hat. HI. Ge»neinsa»nes Vorgehen der vier Verbände: I. Ein Gesamtansschnff der vier Verbände tritt nach Bedarf zusaltime»». 3. Diesen» Gesamtansschnff können von den beteiligten Verbänden oder e»nzel»»en Korporationen a»»ch solche Angelegenheiten, die von allgemeinen» studentischen Interesse smd, insbeforldere solche Frage»», die besondere Bederrtung für die vier Verbände haben, übertviesen werde»». Zur Allfbebnng der bestehenden Berrnfe rvar folgendes beschlösse»» »vorder»: 1. Die auf der ersten Konferenz am l5.November 1512 eingesetzte Kommission, die die Berr»»fsa»»gelegenheiten der einzel»»en Universitäten a»»fklären »»nd zur Beseitigung der Verrüfe ver»nilteln soll, bleibt bestehen. 3. In der Komittifsion fitzen von jeden» der vier Verbände ein Angehöriger der MarbnrgerKorporationen und ein Angehöriger einer ausivärtigen Korporation; sie ergänzt sich durch Zurvahl. 3. Die Perbandstage »vollen ihre prinzipielle Z»»- sti,»nnung zum Z»lsan»menschl»tff der vierBerbände gebe,». Durch die Zusti»»i»»»ung gelten die bestehende»» Verrüfe an derselbe»» Universität nicht als aufgehoben, jedoch mögen die Verbandstage fernerhin ihren Korporatiorien ar» denjenigen Universitäten, an »velchen noch Berr»»fe bestehen, den dringe»»den Wunsch auf A»»fhebung nachdriicklichst ausspreche»» und für die Vorverhandlnngen zur diesbezüglichen Anbahnung die Marburger Komrnission offiziell er»nächtigen. 4. Die Verbandstage »vollen für die Punkte, die ihnen nicht annehmbar erscheinen, neue Vorschläge ,»lachen, die von einer dritten .Konferenz beraten werden sollen. Da eine definitioe Eiltigltitg auf dieser Konferenz dringend erlviinscht erscheint, sollen i»ur wichtige Punkte zur Sprache gebracht werden und die Vertreter möglichst in allen Punkten unumschränkte Vollmacht erhalten. Die Vorbereitung der dritten Konferenz liegt in den Händen der noch tagenden Kommission..

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.