KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1912-1913
- Issue
- Heft 6 (1.3.1913)
- Date
- 1913-03-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
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treten können, welche es ihnen ermöglicht, nicht nur ihre Chargen zu besetzen, sondern auch den Keilbetrieb vollständig durchznführen. Wir haben im K. C. auch eine hinreichend große Zahl von Aktiven, daß alle Verbindungen über den dringend notwendigen Bestand verfügen könnten, wenn nur eine gleichmäßige Verteilung stattfände. Tatsächlich wenden sich aber die Aktiven in überreichem Maße einzelnen Verbindungen zu, während andere hierbei zu kurz kommen. Es ist daher eine rationellere Verteilung aller Kräfte dringend erforderlich. Das Interesse des K. C. erfordert es, daß allen Verbindungen ihre volle Lebensfähigkeit gesichert ist. Jeder VerbindnngS-Partikularismus, der aus einem berechtigten Gefühl heraus die eigene Verbindung möglichst stark sehen möchte, muß hier hinter dem allgemeinen Interesse deS K. C. zurücktreten. Das entspricht auch dem wahren Interesse der einzelnen Verbindungen, denen der Keilersolg einer K. V. doch wiederum tu späteren Semestern unmittelbar zugute kommt. ES ergegt daher an alle Kb. Kb., die im nächsten Semester ohne Schädigung ihrer eigenen Verbindung bei einer der erwähnten notleidenden K. B. K. V. aktiv werden können, diese zu unterstützen. Alle Kb. Kb., die hierzu bereit sind, werden gebeten hiervon sowohl der betreffenden K. V. als auch dem geschäftsführenden Ausschuß Mitteilung zu machen. Besonders erwünscht wäre es, wenn einzelne Kb. Kb. sich in der Weise dem geschäftsführenden Ausschuß zur Verfügung stellen würden, daß sie sich zur evtl. Unterstützung mehrerer K. V. K. V. bereit erklären, damit ihnen der geschäftsführende Ausschuß mitteilen kann, bei welcher Verbindung unter Berücksichtigung der inzwischen eingelaufenen Meldungen die Notlage am größten ist. Ferner werden die l. K. V. K. V. gebeten, dem geschäftsführenden Ausschuß ein Verzeichnis aller aktiven und inaktiven Mitglieder einzureichen, mit genauer Angabe des Studienfachs, des Studien- und Aktivitätssemesters und der Universität, an der ein jeder im nächsten Semester studieren wird. Karl Löwenstein. * * * v. 3. St. und ticaria. iBericht der Verbindung Licaria.) Am 12. November 1912 stieg eine Säbelpartie, bei welcher rvir einem Angehörigen einer hiesigen Korporation Waffenschutz gegen einen K. Z. B.er gewährt hatten. Vor Austragung der Partie in unserin Pauklokal richtete der von uns gestellte Unparteiische an die zahlreich erschienene Korona die übliche und insbesondere auch dem mit dem K.Z.V. und dem V.J. St. abgeschlossenen Komment entsprechende. Aufforderungdaß alle Herren abzutreten hätten, die nicht einer der fechtenden Korporationen angehörten oder nicht bereit seien, binnen 3 mal 24 Stunden auf Säbel anzutreten. Unter der Korona befanden sich unter andern auch eine große Anzahl von V. I. St.ern, ungefähr zehrt Leute, welche, wie wir annahmen, vom K. Z. V. als Gäste mitgebracht waren. sNachträglich wurde uns übrigens bekannt, daß nur zwei V.J.St.er vom K.Z.Bals Gäste eingeladen waren.) Der von dem Unparteiischen gestellten Aufforderung entsprechend mußten die V. St.er, außer ihnen übrigens auch noch andere Erschienene, darunter auch ein Ä. Z. V.er Fllchs, abtreten. Obwohl dem V. I. St. die Bestimmungen des üblichen und auch mit ihm abgeschlossenen Comments bekannt waren und bekannt sein mußten, und ungeachtet des sakrosankten Charakters des Unparteiischen, fragte der B. I. St. uns am folgenden Tage an, ob wir uns mit dem Vorgehen des Unparteiischen solidarisch erklären, was von uns bejaht wurde mit dem Hinweis darauf, daß der Unparteiische sakrosankt sei. Daraufhin wurde uns von dem B.J. St. eine Chargenforderung überschickt. Der Ueberbringer der Forderung erklärte dabei wörtlich: „Meine Korporation erblickte in dem Benehmen ihres Unparteiischen eine Spitze gegen sich und ich habe ihnen deshalb eitle Chargenforderung s.s.30' zu ttberbringen. Vom E.G., in dem der V.J.St. die Mehrheit hatte, wurde die Forderung auf Ir? genehmigt. Die (Gründe, welche zur Genehmigung geführt haben, sind unserer Kenntnis und unserer Kritik entzogen. Wir können hier nur die Überzeugung zum Ausdruck bringen, daß es uns undenkbar erscheint, daß unsere Leute bei der egebenen Sachlage die Partien genehmigt aben sollten, daß uns dagegen die Äeußerung eines V. JSt.ers bekannt wurde, daß seitens des V. I. St. „die Forderung ruhig genehmigt lvürde, da ihre Leute eingepaukt seien". Anschließend an das E. G. wurden die Namen der Chargierten von beiden Seiten angegeben, von unserer Seite selbstverständlich die Namen unserer dem B. I. St. sicherlich bekannt gewesenen Erst-, Zweit-und Drittchargierten. Die Gegenseite wurde bei Allgabe der Namen ihrer Chargierten ausdrücklich gefragt: „Ist das der Erstchargrerte des V.J. St., ist das der Zweitchargierte des V.J.St? uslv." Die Frage wurde bejaht. DiePartien kamen alsdann zuin Austrag. Bei der ersten Partie erlitten lvir Abfuhr, der Sekundant des V. I. St. erklärte hierauf folgendes: „Nachdem die Licaria abgeführt hat,erachtet ein verehrlicherV.J.St. die Satisfaktion für genügend und stellt der Licaria anheim, auf die weiteren Partien zu verzichten". Darauf konnten wir uns, nachdem wir