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KC-Blätter · 1913-02-01 · Heft 5 (1.2.1913) · p. Seite 109

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Journal
KC-Blätter
Volume
1912-1913
Issue
Heft 5 (1.2.1913)
Date
1913-02-01
Page
Seite 109 (sequence 9)
Language
German
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des Studentenrechts, allerdings nur für Preußen, ausgearbeitet, und ihn mit einer Reihe von Gutachten namhafter Hochschullehrer, die den Entwurf sämtlich fiir eine geeignete Grundlage eines künftigen GgesetzeS erklärten, veröffentlicht. Zn diefenl Entivurf hat Professor De. v. Liszt in eingehenden, sehr interessanten Ausführungen in der„Deu1schenJuristen-Zeitung" jv. 1». Jan, S. 123 ff.) Stellung genommen.' Er stellt drei Gebiete auf, die der gesetzlichen Regelung bedürften: 1. Die rechtlicheStellung des einzelnen Studenten, 2. Das studentische Vereins- und Bersammlungsrecht, 3. Die Studentenausschüsse. Der erste Punkt behandelt hauptsächlich das Disziplinärrecht. Der Entwurf hat die Karzerstrafe gestrichen und ein modern geregeltes Disziplinarverfahren vorgeschlagen. Beim Vereins- und Bersammlnngswesen soll das Ueberwachungsrecht aus studentische Vereine und Versammlungen eingeschränkt werden. Besonders interessant sind die Ausführungen LisztS über die Stu-dentenauSschlisse. Er schreibt: ,,Die Organisierung der gesamten Studentenschaft ist durch die moderne Entwicklung des Universitätsbetriebes eine unabweisliche Notwendigkeit ge»vorden. Nicht nur im Interesse der Studierenden, sondern ganz besonders im Interesse der Universitätsbehörden. In früheren Jahrzehnten konnte man sich an die Korporationen halten und den kleinen Rest der Studentenschaft völlig beiseite lassen. DaS ist heute ausgeschlossen. Die fast ohne Unterbrechung aufeinanderfolgenden Konflikte mit den Universitätsbehörden, beweisen die völlige Unhaltbarkeil des gegenwärtigen Zustandes. Die ans freier Vereinbarung beruhenden allgemeinen Studentenausschüsse, für deren Zustandekommen so mancher von uns als Rektor mit heilem Bemühen tätig gewesen ist, haben sich dauernd eiuzubürgern bisher nicht vermochtsie sind meist nach »venigen Jahren an den Reibungen zwischen Inkorporierten und Nichtinkorpvrierten zugrundegegangen. Dieser öf* sahrungverdanktdas,Zlveikalnnlersustem^Atüttster Leipzig usw.) seine Entstehllng. Die Studentenvertretung setzt sich nach diesem System aus zwei gleichberechtigten Ausschüssen zusannnen, der Vertretung der studentischen Korporationen jmit Einschluß der geschlossenen Vereine) und der Vertretung der nichtinkorpvrierten Studierenden. Eine Gesamtaktion der Studentenschaft einer Universität fmut daher nur dann zustande konunen, wenn die beiden Ausschüsse einig sind,' im übrigen handelt jede Gruppe für sich. Die Nachteile dieses Systems liegen auf der Hand. Will man überhaupt teilen) so würde eine Dreiteilung (1. Verbindungen, 2. Vereine, 3.- Nichtinkorporierte) schon deshalb den Vorzug verdienen, weil dann die Möglichkeit eines Mehrheitsbeschlusses gegeben ivüre. Ich halte aber auch die einheitliche Organisation der gesamten Studentenschaft für durchaus möglichvorausgesetzt nur, das; diese ans Gesetz und nicht aus dein guten Willen der Beteiligten beruht, lind das; alle Gruppen rücksichtslosignoriert werden, die ihre Beteiligung versagen. Dieser Gedanke hat denn auch in allerletzter Zeit so bedeutende Fortschritte gemacht, das; die Denkschrift selbst jS. U0) eine Abänderung des Entwurfs anregt, durch welche den beiden Ausschußsormen l Einkammer- und Zweitammersystem) die gleiche Berechtigung eingerämnt wird." Rach den Darlegungen Liszts scheint es, das; der Entwurf im allgemeinen aus die Interessen der gesamten Studentenschaft Rücksicht nimmt. Dennoch werden alle beteiligten Kreise gilt tun, die weitere Entwicklung rege zu verfolgen. Hoffentlich werden die gesetzgebenden Faktoren, insbesondere die Regierung, das Ihrige dazu beitrageir, um endlich die Reform des Studentenrechts zu einem gedeihlichen Ende zu führen. * * * Zemesterreiben. von l>. Paul Alsberg lBadeniae», Berlin. „Das 1. Semester erhebt sich, das 1.Semester hat sich erhoben, das l. Semester steht." Ein noch knabenhafter Fuchs tut sich vor unfern Augen ans, mit begeisterungsglühenden Wangen, welchem die ganze bedeutungsvolle T ragweite der feierlichen Handlung des Semesterreibens tief in die von Idealen zerfließende Seele eingedrungen ist. Der Elou seiner ebenso kurzen wie durchgeistigten Rede liegt aber wohl unbestritten in jener witzigen Schlußwendung: „Das erste Semester trinkt auf alle folgenden Semester seinen „schäbigen Rest". Hierbei streckt er demoitstrativ sein bis zum lleberschätuneu gefülltes Glas in die vor Lachen zitternde Lust und leert es dann mit der jungfräulichen Unbefangenheit eines Neulings aus. Der Beifall unter der Konfuchfia will kein Ende nehmen. Selbst der Herr Fuchsmajor kann nicht umhin, die hervorragende Leistung seines krassen Fuchsen lobend anzuerkennen was gemeiniglich gleichbedeutend mit einem weiteren „Ganzen" ist. * -i- * „Das 5. Semester erhebt sich, es steht." Diese wohltuende Prägnanz in der 'Ausdrucksweise, dieses unterstrichene Vermeiden von an-

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