KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1912-1913
- Issue
- Heft 5 (1.2.1913)
- Date
- 1913-02-01
- Page
- Seite 107 (sequence 7)
- Language
- German
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(qeduteu Mittelmeerweltreichs. In dieser Welt. war der Reichtn»»» allesein höchst gesteigerter kapitalistischer Geist beherrschte alles, je mehr alle Ideale dahinsanken. Recht nnd Sitte wurden mm vollends manchesterlichalte Sozialgedanken und Einrichtungen verschwanden, während in den Tiefen der herabgesnnkenen Rkassen lSklaven und Proletariern) „christlich-soziale" Lehren sich verbreiteten. In dieses Ältenscheugewimmel wurden nun auch die Inden hineingezogen. Nachdem bereits ein großer Teil des Kalkes sich iiber die Welt hin .zerstreut hat, wurde ihre nationale Selbstständigkeit und die Nationalstadt Jerusalem von den Römern vernichtet und dann planmäßig alles sebständige össentliche Leben im Stammlande unterdrückt. Selbst die Ausübung und Lehre der jüdischen Religion wurde in Palästina verböte»! und längere Zeit hindurch mit dem Tode bestraft. — So wurden die Inden wnrzellos. Die alte humanitäre Religion erleichterte die Zerstreuung, kündete sie doch, im Gegensatz .zu den anderen antiken Religionen, die Einheit des Bcenschengeschlechtes, dessen religiöser Führer die Inden »verden sollten. So verbreiteten sich die Inden über die ganze Erde und ergriffen alle damals möglichen Berufe. „Die Inden waren Ackerbauer in Palästina, Mmi}le»ite in Babylon, Handwerker in der griechischen Diasporaaber sie haben nie eine Betätigung ausschließlich oder selbst nur vorzugsweise getrieben." ((imo.1) „Die Beschäftigung der babylonischen Inden war Ackerbau, Handwerke alter Art, und, was besonders in einem von .'ckanalbewäsferinig abhängigen Lande natürlich ist, sie gruben und reinigten Kanäle, auch betrieben sie Viehzucht, Handel, Schiffahrt und einige Künste. - Unter den alexandrinischen Inden gab es viele Handwerker »>nd Künstler, die sogar in einer Art Zunftgeuossenschast organisiert waren." fGraep.) „Die Inden unterschieden sich von den Anhängern anderer Religionen durch ihre Sitten und Gebräuche, durch die Feier ihres Ruhetages »n»d die Enthaltung voll unreinen Speisen, aber nicht durch die Art, wie sie ihren Lebensunterhalt erwarben." jEaro.) Die amike Welt ist zugrunde gegangen an ihrer Unfähigkeit zu großzügigem sozialen Denken ans Grund ethischer gefühlsmäßiger Impulse. Das jüdische Volk allein von den antiken Mittelmeervölkern hatte in sich ein großartiges humanitäres Milien geschaffenes hatte sich in Erkenntnis seiner starken Eigenheit und Ueberlegenheit, auch in der Diaspora abgesondert und isoliert. Es nahm von seiner Umgebung nur das an,—was ihm im äußeren Lebenskämpfe g Caro: „Lozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden im Mittelalter und in der Neuzeit" nützlich war: den Handelsgeist, den vollent»vickelten Koinmerzialgeist der späteren Antike. Als dann die geistige, wirtschaftliche und konunerzielle Energie der Mülelmeervölker erlahntte, »veil die antike >lnltnr an ihren schweren Mängeln zugrunde gegangen »var, entstand eine große ökonomische Lücke. Den»! wenn auch das Wirtschaftsleben sich stark von der BerkehrSwirtschaft zur lokalen Wirtschaft zuriickbildete, so war doch das Bedürfnis nach Handel anuerordeutlich groß. In diese Lücke trat die ungeschlvächte straft der Inden. Tiefe Jahrhunderte jvom *>. bis zum 10.) bedeuten für die kommerzielle Entwicklung der I'uden Ungeheures. Bis endlich die Araber und noch später die Mittelmeer-Romanen zu starker Wirtschaftsenergie erwachen. Bon dieser Zeit an setwa 9Ö0) ist die Glanzzeit der Inden in» Bi ittelmeerhandel beendetdie ökonomische Lücke ist geschlossen und die Inden der Mittelmeerländer verteilen sich allmählich »nieder m»f alle Bernsszweige. Doch hatte ihr kommerzieller <S>eift eine dauernde Stärkung erfahren- und als in Spanien die Araber znrückgedrängt wurden, übernahmen sie dort von neuem die kommerzielle Führung. tFvrtsebung folgt.» ■■¥ * * Ztudentenrecht. Bon MiU'l Vöuieiifteiu (Vteiuia, N,'he»o Silesia) Aachen. In ihre»! ersten Anfängen bildeten die deutschen Universitäten eine fest in sich geschlossene Genossenschaft der Lehrenden und Lernenden. Die Privilegien und Exemtionen, mit denen die geistliche »nid die »veltliche Macht sie ansstatteten, gab ihnen den Eharakter einer öffentlich-rechtlichen Korporation, imb ließen sie als einen Staat im Staate erscheinen. Daher war es mir natürlich,daß sich für alle Bürger der Universitäten nebst ihrem Anhang ein Soliderrecht entwickelte. Erst die wachsende landesherrliche Macht raubte ihnen einen Teil ihrer Selbständigkeit. Aber »»och zu Beginn des 10. Jahrhunderts erstreckte sich die akademische Gerichtsbarkeit nicht nur auf die Stlldenden sondern anch ans die Professoren »nid die sogenannten „Uniuersitätsverlvalidten", d. h. die Diener und Hausmeister der Studenten ußv. In Preußen wurde sie erst im Jahre 1810 auf die Studenten beschränkt. Immer »nehr träte»! dann in der Folgezeit die Bestrebungen hervor, die besondere akademische Gerichtsbarkeit vollständig zu beseitigen. Die Aufhebung der besonderen Universitätsaerichte erfolgte jedoch endgültig für alle deutschen Bundesstaaten erst im Jahre 1879 durch