KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1912-1913
- Issue
- Heft 3 (1.12.1912)
- Date
- 1912-12-01
- Page
- Seite 69 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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69 . _ ...._;.. + berechtigt, weil sie in ihrer Lehre etwas durchaus/ Selbständiges ansgebildet hat, das van dein geistigen Leben anderer Gemeinschaften völlig unabhängig war. weil sie zwar van ihren reicheil Cchühen' fortwährend der Welt gespendet hat, nie aber Kompromisse mit anderer: Glaubenssnstemen schlaf;, nie sich in ihrem .Lern beeinflussen lies;. In stolzer Einsamkeit steht sie heute wie früher da. und wem: auch rrnser religiösen Anschauungen nicht völlig identisch sein mögen mit der Lehre eines Moses und Jesaja — auch sittliche Begriffe sind nicht van dem allgemeinen Gesetz der Entwicklung ausgenommen — es liegt dach eine geradlinige und innere Entwicklung vor. ans der wohl die Stränge in die Welt des Geistigen zu tauserrden herauslanfen, in die aber nichts wieder einrnündet. Und in dieser unbedingten Selbständigkeit, diesen: Abweisen urrd lleberwindcn geistiger und sonstiger Strömungen, dessen sich sonst keine Religion der Welt rühmen kann, liegt die G e rv ä lr r f ii r d e s I u beut» n: s Z u fünf t. Luitur ur:d Sittlichkeit sind insofern unlöslich miteinander verbunden, als rvahre Lultnr nur ans der Grundlage der Sittlichkeit denkbar ist. und da das Judentum ans eigner schöpferischer Lrast diese letztere der Welt geschenkt hat. ist es gleichzeitig die Mutter aller Lultur geworden. Das gilt nicht nur von dem abstrakten Gebiete theoretischer Ethik, sonder:: auch von ihren beiden wichtigsten Umsetzungen in die Welt des Praktischen, von sozialen Gedanken und vom Rechte. Ans die Religionsurkunden der Inden »nutz man zurückgehen, wenn man die Quelle der sittlichen Anschauungen erfassen will, die heute die Welt beherrschen, auf die Thora und die Propheten. Sie atmen zugleich eine Höhe sozialer Entwicklung, auf ivelche die modernen Staaten erst heute langsam steigen. Es gilt dies nicht nur von dem grundlegenden sozialen Gebote der Sabbathruhe, das in das Lehnwort hinein die Pflicht zu sozialer Fürsorge bringt, sondern von Hunderten von anderen von Einzeloorschriften. die den gleichen Geist ansströlnen. Wenn es auch an dieser Stelle nicht beabsichtigt sein kann, auf Einzelheiten einzugehen, so sei doch an die für jene ferne Zeit so unendlich humane Sklavengesetzgebnng erinnert, an die Behandlung der A rm e n, an die Vorschriften über L anderw erb und Bodenkultur. Ohne in den so häufig ge:nachten Fehler zu verfallen, der die nwdernsten Anschauungen in den ältesten Zeiten als vorhanden erweisen will und aus zufälligen halben Andeutungen ganze phantasievolle Romane herausliest, muß man zugeben, daß im Hinblick auf viele Zeitverhältnisse diese soziale Welt des alten Judentums, zum mindesten seine soziale Gesinnung, uns mit einen: gewissen Neide erfüllt. Und genau so wie wir in allem Vordringen sozialen Geistes und fast jeder neuen sozialen Tat einen Triuinph des Judentums erblicken können, ist es mil der Rechtspflege auch! Besonders in den Formen des Strafrechts, das ja das sittliche Bewußtsein des Volkes weit näher berührt als jede andere Seite dieses Gebiets, und in den Prinzipien des Zivilrechts hat das Judentum von jeher jene Grundsätze verfochten, die heute von fast allen inodernen Gesetzgebungen anerkannt sind. Wenn n:an den jüdischen Strafprozeß betrachtet, der die scheußliche Folter uinnöglich «nachte, indem es das Urteil nicht von: Geständnis des Angeklagten abhängig »nachte, sondern es dem Erinessen und dem Gerechtigkeitssinn des Richters anheilnsrellte, wenn man weiß. wie milde ma«: in Bezug auf die Todesstrafe dachte, dann bekommt inan einen Begriff davon, auf welcher Höhe das jüdische Gerechtigkeitsgefühl stand, und :oie sehr sein Lultnrlcben. ohne daß das Wort „Liebe" ständig in: Munde geführt wurde, von: Geiste wahrer praktischer Nächstenliebe durchtränkt war. Und dieses Bewusstsein gibt uns nn: so n:ehr Stolz als ivir wissen, daß die Gegemvart an dieser Grundlage nichts geändert hat. Es ist nicht unsere Aufgabe, gegen andere religiöse Anschauungen zu polemisieren und jede Meinung, die ehrlich verfochten wird, ist uns heilig und unangreifbar. Aber nur scheuen uns darun: nicht, un: zu den Gegen:vartsgründen für unser Festhalten am Judentmn zu kommen, offen und freinn'itig auseinander,;usetzen, worin wir die Vorzüge unserer Gtaubensans ch a u u n g e n gegenüber denen audererGlnubensgemeiuschaften erblicken. Sie liegen vor allem darin, daß auf unsere Religion jene Grundsätze und Methoden glatt Anwendung finden können, die für die Wissensgebiete anerkanntermaßen gelten und sich bewährt haben Wenn auch nachdrücklichst nochmals betont roerden soll, daß die Quelle der Religion im Ge m ü te zu suchen ist, so ist eS ganz gewiß kein Nachteil, wenn eine Glaubenslehre auch vor den: kritischen Denken, dessen Nichtigkeit in der Wahrheitserforschung innerhalb gewisser, freilich enger Grenzen unbestreitbar ist. Stand hält, lind das rühmen wir als den wichtigsten Vorzug unserer jüdischen Religion, daß sie im Glauben und in der Ethik klare, einfache, verni'u:ftige und darum eiuleuchtende und überzeugende Lehren bietet. Unsere Gottesanschaunug, der Glaube an den einig-einzigen Gott, der in sich die Verbindung zwischen der sittlichen und materiellen Welt bedeutet, die er beide geschaffen hat und erhält, stellt keine Forderungen, die auf ein