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KC-Blätter · 1912-12-01 · Heft 3 (1.12.1912) · p. Seite 62

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Journal
KC-Blätter
Volume
1912-1913
Issue
Heft 3 (1.12.1912)
Date
1912-12-01
Page
Seite 62 (sequence 10)
Language
German
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62 über das Studium des römischen Rechtest Haben Sie nvtionalökonomische Vorlesungen und Uebuugeu besucht, welche, in welchen Semestern, baden die Vorlesungen Sie interessiert? Wie denken Sie über die einzelnen Lehrformen: freien Vortrag. Diktat. Mischung beider? Von welchem juristischen Stndiensemester au haben Sie die Vorlesungen nüt voller Regelmäßigkeit besucht, und zwar au welchen Universitäten? Welche Bücher'.(besonders Lehrbücher und Kommentare) benüßen Sie vorwiegend für das Privatstndinm, welche juristischen Bücher besißeit Sie selbst? In dem Fragebogen erscheinen die Fragen natürlich nicht derartig unsortiert. Vielmehr sind sie in (%uppcu geordnet. Auch ist eilte geschickte nlld klargefaß'te Einleitung für die Art und Weise der Bealltwortnng beigegeben. Hie und da gehen die Fragen über den Rahmen der llniversitätsansbildnng hinaus. Co lvird gleich nüt dem Problem der humanistischen oder realistischen Schulbildung begonnen. Auch die Fragen, die sich nüt der sogenannten Bornlld Zwischenprarls beschäftigen, könnten praktisch tannr innerhalb der Universitäten gelöst werden. Auf die besonderen Verhältnisse in Bagern, wo z. B. ein Zwischenezamen eingeführt ist, lvird in zweckdienlicher Weise Rücksicht genommen. ES handelt sich bei dieser Umfrage um eln h'ächst eigentümliches Unternehmen, das bisher wohl in seiner Art einzig dasteht. Tausellde von Studenten sollen eine Art mm Selbstbekenntnis abgeben, ja mehr lloch, sie folleu Beklllldungen machen, die über den Rahmen ihrer eigenen Person beträchtlich hinansgreifen. Und das so gelvollnene Rtaterial soll dann als Unterlage für Vorschläge zur Reform des jnristischell Studiums dienen. Es leuchtet ohne weiteres ein, daß diese Angelegenheit keines wegs bloß die zunächst betroffene Fakultät interessiert. Dellll was hier für die Juristen verflicht wird, kailll jederzeit auch für £»cu Bereich anderer Fakultäten unternommen werden. Darum handelt es sich um eine allgemeine akad e in i s ch e A n g e l e g e ll h e i t. Der Plan zu der großgedachteil Umfrage ist schon vor mehreren Monaten in die Oeffentlichkeit gelangt. Er wurde keineswegs von allen Seiten freudig begriißt. Namentlich glaubten manche Professoren' Bedenken äußern zu müssen^ Mall wies darauf hin, daß hier junge Leute, deren Lebenserfahrung eigentlich erst beginnen soll, zu einem Urteil über die schwierigsten pädagogischen Probleme anfgefordert würden. Es isr sogar das Wort gefallen, daß es doch schwerlich einem anderen Berufe beikommen würde, die Gesellen über die Tätigkeit ihrer Meister zu befragen ilnd danach die etwaige Reform einzurichten. In der Tat birgt der Fragebogen manchen verfänglichen Punkt. Etwa wenn gefragt wird: Soll und kann die Universität so auf das Eramen vorbereiten, daß ein Besuch besouderer privater Vorbereitullgsaustalten (sogenannter Repetitorien) überflüssig ist, tut die llniversität es heute schon? Oder we»m am Schlüsse des Ganzen bei der Hauptfrage lWodnrch habeil Sie am meisten gelernt?) die llnterfrage erscheint: Haben Sie bei einem Repititvr gelernt? Den Antworten aus diese Fragen wird man von vornherein mit einer gewissen Skepsis enigegentreten müssen. Hier sißt allerdings der Student gleichsam über seine Professoren zu Gerichle, ohne daß ihm die erforderliche Urteilskraft über die Leistungsfähigkeit seiner Lehrer und über sein eigenes „Gelernthaben" zngesprochcll werden kann. Aber mall darf nicht die Einzelfrage werten, sondern muß das Unternehmen als Ganzes ins Auge fnssell. Da ist es meinem Empfinden nach entschieden zll begrüßen, vor allem, um einen Einblick in die Psyche der Studentenschaft zll gewinnen. Um nur ein Beispiel herauszngreifen: Wir Juristen haben aufs schwerste nüt der Interesselosigkeit eines guten Teiles unserer Hörer zu känlpsen. Jedem Dozenten liegt das schwer ans dem Herzen. Deshalb muß es für uns Lehrer von allergrößtem Wert sein, de» Quellen dieser Interesselosigkeit nachznspüren. Dafür wäre ein unumwundenes Selbstbekenntnis der Studentenschaft entschieden das beste'' Mittel. Vielleicht lvird das noch anschaulicher bei etwas konkreterer Fanung. Man pflegt bis jeßt als einen der Gründe jener Interesfelofig feit zll bezeichnen, daß ein größerer Prozentsaß nllserer juristischen Studenten von vornherein das Rechtsstndilim ohne jede innere Neigung, soznsagell nur ans Verlegenheit, wählt. 9hm ist dem Fragebogen unter mitten» auch eine Frage angegliedert, ivelche Motive den Befragten und etwa auch seine .üameraden zur Wahl gerade des juristischen Berufs bewogen haben. Wenn nun auf diese Frage ein paar tausend ehrliche und anssührliche Antworten eingehen sollten, so wäre dieses Material mindestens zur Klärung der Verhältnisse ganz unschätzbar. Es kommt hinzu, daß überhaupt der pädagogische Zug unserer Zeit darauf gerichtet zu sein scheint, den Schüler in weit erheblicherem Maße zur eigenen Mitarbeit heranzuziehen. Tann erscheint aber auch eine Besragrmg der Schülermassen über ihr. Meinen von der Methode uiib dem Aufbau des Unterrichts in begreiflicherem

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