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KC-Blätter · 1912-10-01 · Heft 1 (1.10.1912) · p. Seite 13

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Journal
KC-Blätter
Volume
1912-1913
Issue
Heft 1 (1.10.1912)
Date
1912-10-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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Ein treuer Genosse in langen Kämpfen gegen die Lüge und Verlüumdungen ist uns der Antisemiteuspiegel gewesen. Er ist nunmehr in der drillen Allflage erschienen. Die neue Auflage hat gegenüber den alleren eine wesentlich veränderte Gestalt. Ein großer Teil des Stoffes der älteren Auflagen ist zu besonderen Schriften verselbständigt. Es sind dies folgende Schriften:, Die wirtschaftliche Lage, soziale Gliederung und die Kriminnlstatistik der Inden; der Inden Anteil am Fortschritt der Kultur: die Juden im Heere; die Mitlelstandsbewegnng; der politische Antisemitismus von 1907 bis 1911. — In dieser erweiterten Form sei das verdienstvolle Werk des Abwehrvereills lind seines Geschäftsführers August Bürger alle» St. C.ern, nanientlich den Fnxmajoren, wiedennn angelegentlichst empfohlen. Es ist in seiner neuen Auflage durchaus allen Wandlungen des Antisemitismus gefolgt uut> gibt ein lückenloses Bild der gesamten Kampflinie in ihrer neuesten Entivieklung. — Bon den genannten Schriften mag noch besonders hervorgehoben sein: „Die wirtschaftliche Lage, soziale Gliederung und Kriminalstatistik der Inden". Die Kriminalstatistik der Juden zeigt int*, daß die Juden keineswegs, wie früher antisemitische Behauptungen gern verlauteten, durchschnittlich eine größere Kriminalstatistik aufweiseu als die Christen. Die Molle» sind durchaus gleich verteilt. In manchen Delikten stehen die Juden günstiger, in anderen auch ungünstiger da als die Richtjnden. Aber die Schrift zeigt uns zugleich, daß die Delikte, in denen die Inden ungünstiger dastehen (z. B. Betrugt durchweg spezifische Vergeben der Berufs- und Vermögenskreise sind, in denen die Juden sich überwiegend bewegen, d. h. der in Handel liub Gewerbe Berufstätigen; während in Delikten, die in den breiten Massen häufiger »orkonimen, die Christen ungünstiger stehen (z. B. DiebstahO. Das statistische Problem wird eben zumeist falsch gestellt. Man. kann nicht fragen, wie viel Betrugsfälle jährlich auf 1CXXH) Juden, wie viel auf 10000 Christen fallen. Mit solcher Frage stellt mau Größen gegeneinander, die nicht vergleichbar sind. Die überwiege'nde Zahl der Christen gehört Klassen an, in denen zu Betrugsfällen weniger Gelegenheit vorliegt, in denen ganz andere Delikte heimisch sind. Die Frage müßte richtig etwa lauten: „Wie viele Betrugsfälle fallen auf 10000 jüdische und wie viele auf 10000 christliche Kaufleute?" In ähnlicher Weise sind alle solche Fragen zu behandeln: rein schematische Unterscheidungen von „Juden" und „Christen" zeugt von gänzlicher Verständnislosigkeit gegenüber den sozialen Verhältnissen. Derartige Probleme sind nicht religiöse, völkische oder Rassenprobleme, sondern soziale. Allgemeine studentische Ehrenräte. Bon Aechlsnnwcckt Or. Urombach iDhuringiae), Posen. Die Bewegung 511c Gründung von allgemeinen studentischen Ehrenräten geht von Güttingen aus, wo seit den: W. S. 1901L10 ein solcher allgemeiner E. ^!i. besteht und wo auch auf Grund einer Resolution des erstell deutschen Hochschllltages in l^icßeu vom 26. Februar 1911 ein Zeutralansschuß z u r Erri ch tu n g v 0 n EhrenschntzauSschüssen an allen Hoch-, schulen Deutschlands geschaffen ist. Zweck dieser Bewegung ist eine Reform des studentischen Ehreiffchuhes, die Beseitigung der bestehenden ungesunden und unberechtigten Auswüchse des Berrltsswesens. Ihre Hauptaufgabe sieht die Bewegung in einer Lösung des Prvblenls der standesgeilläßen Erledigung von Ehrenstreitigkeiten zwischen „schlagenden" ttnb „nicht schlagenden" Studenten, indem sie dem Anhänger der Satisfaktion mit der Waise es ermöglichen tvill, atlch vom Dtrellgegller volle Genugtuung für Beleidigungen zll erhalten, auberfeits dem überzellgten Duellgegner die Möglichkeit schaffen lvill, aus feine Weise Genugtuung zll geben und zu erhalten. Der Ehrenrat selbst soll neutral sein, feine der entgegengesetzten Ansichten über die Art der Genugtuung verteten oder bekämpfen; in ilun sollen schlagende und nichtschlagende, inkorporierte ilnd nichtinkorporierte Studenten vereinigt sein. lieber die Organisatioll solarer Ehrenräte sei nach dem Göttinger Beispiel an der Hand dessen Satzungen folgendes mitgeteilt: Die Mitglieder des studentischen Ehrenrats sollen von Semester zll Semester von attell Studenten gewählt werden, da' sich durch die Einzeichnung in die Wahlliste für alle ihre Ehrenangelegenheiten der Eutsthridung des Ehrenrats unterwerfen. Auf je einen in den E. R. zll wählenden Vertreter müffeu sich 12 Stimmen vereinigen, sodaß also stets gewisse Interessengruppen ihren oder ihre Vertreter in den E. R. entsenden können. Die gewählten Mitglieder des E. R. erhalten durch das Los je eine Wummcr, deren Reihenfolge für die Zusammensetzung der einzelnen Gerichtshöfe maßgebend ist. Zur Bildung eines Gerichtshofes stellt der studentische Ehrenrat 14 Mitglieder eben in der ansgelosten Reihenfolge; von diesen kann jede Partei 3 ohne Angabe der Gründe ablehnen; der Rest wird durch das Los auf 7 Mitglieder beschränkt. Jede Partei hat weiterhin das Recht, 2 Mitglieber durch eigene Vertrauensleute zu ersetzen; als solche können auch nichtstudiecende Akademiker in den Gerichtshof eutfanbt werden. Stehen, die Parteien auf verschiedenem Stand-

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