KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1912-1913
- Issue
- Heft 1 (1.10.1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
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sein Judentum, sondern ebenso der, der sein Deutschtum verleugnet. Beides sind keine Gegensätze, wir dienen nicht dem Deutschtun: durch Verleugnung des Judentums und nicht dem Jndeninn: durch Verleugnung des Deutschtmns. Bleiben wir drum, was wir sind: Deutsche Juden und jüdische Deutsche! Die Religion in der jüdische» Stndentenvrrbindung. Von L>r. fifeüjr (Sol dm nun-Oppeln. Vorn Standpunkte der slieligion aus besteht keinerlei Veranlassung für die Gründung studentischer Vereinigungen auf religiöser Basis. Irgend eine Förderung speziell religiöser Sliifgaben ist gerade von studentischer Seite am allerwenigsten zu errvarten, sowohl roas die theoretische Entwicklung des Lehrinhalts roie auch die Durchsühnnrg der praktischen Ziele eirrer Glaubensgemeinschaft anbetrisft, und rein religiöse Vereruigmrgerr von irgendwelcher Bedeutrrng gibt es an Ämtschlands Hochschule!: auch darunr nicht. Am ehesten könnten noch ans diesen Charakter die evangelischen Verbände — Wingolf und Schwarzburgbnnd — Anspruch erheben, die wenigstens zwei religiöse Forderungen, das Duellverbot und das Keuschheitsprinzip, in bcu Niittelpunkt ihrer Bestrebungen stellen. Aber schon bei den vielen katholischen Korporationen sind die p o l i t i s ch e u Seiten der Tendenz, wenn es auch nicht offen zugegeben wird, in Wahrheit die wichtigsten, und baß sie innerhalb utld außerhalb des akademischen Lebens einen politischen Machtfaktor darstellen, mit dem man rechnen muß, ist unbestreitbar. Ebensowenig kann inan auch die jüdischen Studenteuvereinigungen als religiöse ansehen. Wenn man uns Juden nicht angriffe, wenn man uns nicht aus allen studentischen Verbanden ausgeschlossen hätte, so würde in unseren Kreisen auch nicht im Traume daran gedacht worden sein, besondere Vereinigungen jüdischer Akademiker ztt gründen. Ohne den Druck der politischen Zustände würde es jüdische Korporationen überhaupt uidjt geben, seien es nun jüdisch-wissenschaftliche Vereine, seien es die zionistischen Verbände des B. I. C. und des St. Z. V., sei es schließlich der K. E.! Denn die Gründe des Z u s a m ul e u sch l u s s e s liegen bei allen, ganz gleich wie ihre weitere Entwicklung sich gestaltet hat, auf politischen: Gebiete, uub sie schließen darum attch alle mit vollem Rechte eine Stellungnahme zu irgend welchen.religiösen Streitfragen aus; keine jüdische Korporation verlangt von ihren Mitgliedern ein Bekenntnis zu einem bestimmten religiösen Standpunkt. Diese Grnndtatsachen entheben allerdings die jüdlschenVerbiuduugen keineswegs der Pflicht, sich mit der Frage zu beschäftigen, in welchem Verhältnis die Religion zum Korporationswesen steht itub inwieweit zu ihr Stellung genommen werden muß. Denn da das Bekenntnis zur Religion der einzige Gesichtspunkt ist. oou dem ans der Staat uub die breite Oessentlichkeit den Begriff „Judentum" fassen und beurteilen, ist auch für die studentische Vereinigttilg trotz ihrer politischen Ziele das Bekenntnis zur Religion der Boden, mrf welchen: sie sich erhebt. Und der eigenen Grundlage Veachtnitg zu TiJ) itfcu, ist eine selbstverständliche Pflicht. An: leichtesten ist zunächst die Frage zu be antworten, welche Stellung zur Religion eine studentische Verbindung nicht einnehmen soll. Aeu ßere Beziehtmgen zur Religion braucht sie nicht zit pflegen. Das ergibt sich ohne weiteres aus ihrem politischen Charakter und Endziel, beim Religion ist persönliche Herzenssache und darf nicht zu einem politischen Kampsesmittel herabgewürdigt werden. Das Beispiel ihrer katholischen Kommilitonen dürfen die Inden ganz gewiß nicht nachahmeil. und genieinsame, demonstrative religiöse Hebungen wären im höchsten Grade den: Geiste der jüdischen Religion zuwider. Sie ist Selbstzweck, sie steht zu hoch da. um als Mittel zur Erreichung politischer Ziele zu dienen, und positive religiöse Forderungen werden daher au Korporationen dieser Art überhaupt iticht gehellt werden können. Nur rein negativ wird an Vereinigungen, die sich bewußt auf jüdischer (Grundlage gebildet haben, das Verlangen gerichtet werden müssen, daß sie die religiöse llebeizengnng des einzelnen achten und daß sie kein Mitglied zur Uebertrctung von Religionsgeseßrn zwingen, die es persönlich als geheiligt enu-ündet. Anderseits ist es auch selbstverständlich, daß eine Verbindung nicht durch ihre Tätigkeit und offiziellen Kundgebungen die Lehre der Gemeinschaft untergrabet: darf, zu deren Schutz sie sich gebildet hat. Diese beiden Forderungen negativer Natur sind freilich in: Gr:u:de nichts wie selbstverständliche Anstands - pflichtet:, denen bis zu einem gewissen Grade auch paritätische Korporationen, sofern sie auch nur eine jüdische Minderheit aufweisen, Nachkommen müßten. Das w i rkl i ch e religiöse Problem liegt weit tiefer als in Aeußerlichkeiten, m:d mit der össentlicher: Vetütigllng jüdischer Fvrn:en, mit dem F.estlegen auf positive Gl-mbensgrundscitze ist es nicht berührt. Wollte man diese Richtung einschlagen, so würden bei der: tiefgehenden, religiöse!: Differenzen zunächst Streitigkeiten ernstlicher Natur entstehen, die den praktischen Zielet: der jüdischen Verbindung gefährlich werden