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KC-Blätter · 1912-07-25 · Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912) · p. Seite 21

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Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912)
Date
1912-07-25
Page
Seite 21 (sequence 20)
Language
German
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durch Uebersendnng des Tatbestandes^ ulld Mitteilung der zu erwartenden Folgen Gelegeilheit zum Einspruch, iubcm er sie nochlllals zum Erscheinen aufsordert. Erfolgt Ablehnung, so richtet der studentische Ehrenrat, wenn der Beleidigte sich nicht ansdriieklich dagegen erklärt, an die sämtlichen findentischen Organisationen der betreffenden Universität ein Rundschreiben, das den Tatbestand und eventuell eine Ehrenerklärung für den Beleidigten enthält. Gehört der betreffende nicht Erschienene einer studentischen Korporation an, so teilt der Ehrenrat vor Berösfentlichung des Urteils dieser den Tatbestand und die Entscheidung des Ehrenrates mit und fragt an, welche Schritte die Korporation in dieser Cache zu Um gedenke. Nach angemessener Zeit erfolgt die Veröffentlichung. Nimmt man nun zu dieser Bewegung ihrer programmatischen Idee nach Stellung, so läßt sich manches für inid wider anführen: Vom allgemeinen Korporationsstandpnnkt aus liegt es nahe, diese Bestrebungen abznlehnen. 9Nag rnan auch gegemvärtig mit vollem Recht die Entstehung studentischer Ausschüsse zur gemeinsamen Förderung allgemeiner studentischer Interessen gut!)eigen/ so wird doch keine durch feste Verbindungsdisziplin zusammengefügte .Korporation so weit gehen können, daß sie in Ehrenangelegenheiten unter Anerkellnnitg einer außenstehenden Instanz auf die eigene Ürteilsautorität über ihre Mitglieder Verzicht leistet. Schon im Interesse der eigenen Mitglieder wird dies abzulehnen sein, da num diese in den bedeutsamsten Fragen, bei der Beurteilung von Ehrensachen, nicht einem Ausschuß ausliefern kann, auf dessen Znsainmenselulng man nur ganz untergeordneten Einfluß hat. der iu der recht zufälligen Art seiner Wahl, in der zusammengewiirfelten Zusammensetzung der verschiedenstell studentischen Elemente schwerlich in Ehrensachen Anerkennung sindell kann. Jede honorige Korporation ist gewohnt, für die Ehrengerichte das beste Mitgliedermaterial als Richter herauszustellen, Personen, von deneil nian mmimmt, daß für ihr Urteil höchste Ehrenhaftigkeit entscheidende Richtschnur fein wird. Dem würde es wider- . sprechen, wollte utcm die Mitglieder, die sich bisher mit rnhigem Gewissen der zuverlässigen Gesinnung dieser Ehrenrichter allvertrauen burftcu, nunmehr jenen, voll willkürlichen Jnteressengrnppen berufenen Ehrenrichtern unterwerfen. Vollends für uns K. C.er wäre dies ein besonderes Wagnis. Sehen mir selbst von böswilligen autiseulitischell Vorurteilen bei der Rechtsprechung der allgemeinen Ehrenräte ab (in Wirklichkeit müssen nur gerade mit diesem Faktor offener und versteckter antisemitischer Negllngen ilnd Einflüsse in diesen Ehrenrnten ganz besonders rechllen), so hat doch die Erfahrung gelehrt, daß unseren nichtjüdischen 'Kommilitonen llvch alleilthalben das Empsindell und der Maßstab für die Schwere und die Bedeutung antisemitischer Ehrellkränkungen fehlt. Iunner wieder erhalten wir bei bcu schärinen Beleidigungen von dem Beleidiger die entschuldigend gemeinte und in ihrer dannt bekundeten ^Nichtachtung des jüdischen Ehrgefühls doppelt krankende Erklärung, daß er sich bei jenen Worten „nichts gedacht habe". Der jüdische Student ist heute noch ilicht in der Lage, den Schlitz seiner Ehre einem allgemeinen Ehreilrat anzlivertrauen. Alls der anderen Seite freilich ist nicht zll verkennen, daß jeder Versuch, dem gegeilwärtigell Verrufsunwesen entgegenzntr eten, Unterstützung verdiellt. Stlldentische Verruf. r>klärttttgell,ehedenc ein besollders gewichtiges und außerordellttich selteiles Mittel, unehrenhafte Elemente durch Aberkennmlg der studelltischen Gleichwertigkeit sernzuhalten, haben in unsren Tagen ihren früheren Ausnahnlecharakter ringebüßt. Sie sind hellte Selbstzweck gewordeil, der alltägliche Weg. ans welchem einzelne Verbindungen, nicht zum welligsten die bcfannteit größeren Verbände, andere Korporationen, die sich ihren einseitigen, llllbittigell Forderungen nicht fügen, vom finden tischen Verkehr ausschließen. Sie sind gleichsam die Mauer geivorden, mittels deren diese selbstherrlichen Korporationen sich absondcrn. unter deren Schilt; sie das Prinzip der Gleichwertigkeit llnd Waffengleichheit aller Korporationen umzukehren wissen. Wir K. C.er haben naturgemäß cill ganz besonderes Interesse daran, diesen Zuständen ein Ellde zll bereiten, indem durch die gegenivärtige Einschachtelung der einzelnen Verbände die Möglichkeit, dlltch lronorigen Waffenverkehr mit den anderil Korporationen so manches Vorurteil zll widerlegen, galiz erheblich beeinträchtigt ist. Ein richtig ausgebauter allgemeiner E. R. «mg vielleicht auch der geeignete Boden sein, um in weiteren Kreisen das rställdnis für das Ehrgefühl eines fcibftbenmfjteii Juden wachzllrufcn, um hier i» einmütiger Zusmllmenarbeit so nlanche Ansichten über Wesen und Gesinnung des jüdischen Stlldenten richtig ,;u stellen. Vielleicht, daß wir auf diese Weise für mlsre Arbeit eine breitere Basis' gewilllien, die llns die oft vermißte Aiöglichkeit schafft, auch auf friedlichem Wege durch persönliche Einwirkung manches Nützliche im Sinne unsrer Tendenz zll leisten. Schließlich sei auch nicht vergessen, daß das Problem der stalldesmäßigen Erledigung von Ehrenangelegenheilen mit Gegnern der Waffensatisfaktion auch lins schon so manches Kopfzerbrechen verursacht hat, sodaß seine Lösung uns nicht unwillkommen sein kamt.

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