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KC-Blätter · 1912-07-25 · Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912) · p. Seite 19

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Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912)
Date
1912-07-25
Page
Seite 19 (sequence 18)
Language
German
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In besonderen: Maße scheint der Friburgia die Sympathie der Philisterschaft zu gute zu komnlen, ans deren Reihen ihr bereits ein Ruderboot dediciert worden ist. Allerdings wird seitens des K. C. streng daraus zu halten sein, das; nicht, wie es allscheinend beabsichtig ist, die K. C.-Korporation voll einer bestimmten religiösell Richtmlg innerhalb der Gemeillde Kölligsberg gewissermaßen als Sturmbock für ihre Zlvecke benutzt werden kann. Im ganzen habell wir alle Ursache, den Königsberger K. C.ern herzlich dallkbar zu sein für die Schaffung einer neuen Wirkungsstätte. 14. Antrag der Verbindung Viadrina-Darmstadt. Als präsidierende Berbindung beantragt die Verbindung Viadrina-Darmstadt, dem bei ihr eingelaufenen Gesuch der freien schlagenden Verbindung mit K. C.- Tcndenz „Saxo-Bavaria" Leipzig, um Aufnahme in den K. C. stattzugebe». Anmerkung. Da das erbetene Material über den verspätet ctnflckufcucii Antrag nicht rechtzeitig eingegangen ist. wird das Referat in der internen Beilage des Septemberhestes veröffentlicht werden. 15. Antrag der Verbindung Licaria. Der G. A. möge schleunigst eine gemeinsame für alle A. H.-Verbände und Verbindungen bindende Ehrenratsordnung ausarbeiten. Referat von Assessor Karl Löwen st ein, Aachen (Licariae, Rheno-Silesiae). Ein VON dem A. H. V. Licaria auf dem vorigen K. C.-Tag gestellter Alltrag, bcu G. A. zu beollftragen. eine für alle Alte Herren-Verbüllde verbildliche Ehrenratsordllung zu entwerfen, wurde im Verlaufe des K. C.-Tages zurückgezogen, „nachdem daraus hingewiesen worden ist, das; die Annahme einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der A. H. B. A. H. V. bebeuten würde" (Vergl. Prot.). Der vorliegende Alltrag der Verbindllllg Licaria, der weitergehend eine gemeinsame EhrenratsOrdnung sowohl für die A^H.-Verbände als auch für die Verbindungen fordert, bedeutet zweifellos eine tief eingreifende Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes der einzelnen Kvrporationell. Dieser Umstand darf jedoch an und für sich noch nicht zur Ablehnung des Antrages führen, wenn tatsächlich Mißstände hervorgetreten sind, welche ein gemeinsames Vorgehen erforderlich umchen. Tatsache ist, das; die Ehrenratsordnungell iilailcher Verbindungen nicht den Anforderungen entsprechen, die billiger Weise daran zu stellen sind. Das hat mich bereits L)r. Mainzer in der Begründung desAlltragesBadenia hervvrgehoben. ill dem eine genlcinsame Ehrenrntsordnung für den darin vorgeschlagellell kombinierten Ehrenrat für Mehrbäilderlente gefordert wird. Die meisten A. H.-Verbände haben bisher überhaupt keine Ehrellratsordllllng, obschon sie vielfach gefordert wilrde. Da allch die vielfach aufgetauchten Refornlienlllgspläne in den Verbindungen nicht zur Durchsührllng gelangt silld, erscheint eine genleinsame Aktion tatsächlich der geeignetste Weg zu sein, um in allen Ai. C.-Korporationen die Schaffung einer mvderilen Ehrenratsverfasstnlg zll gewährleisten. Es bestehen auch keine Hindernisse, welche einer gemeinsamen Regelung entgegenständen. Bereits heute stimmen die meisten oder sogar alle Ehrenratsordnungen in ihren Hauptgrnndsätzeil miteillailder übereilt. BestillliilUllgen, welche eiile Berücksichtigung lokaler Verhältnisse verlallgten, komnlen nicht in Frage. Das Mehrbüllderwesen uild der innige Konnex zwischen ben Ak. C.-Korporationen, welcher die Regelung aller Ehrenangelegellheiten zwischen K. C.ern durch Ehrenrat bedillgt, lägt eilte gemeinsame Ehrenratsordllung vielleicht sogar als eine notwelldige Konsequenz erscheinen. Das zeigen gerade die Anträge des A. h. B. Sprevia und des A. H. B. Badenia. Infolge aller dieser Uiilställde besteht eilt großes Jllteresse des gefaulten K C. daran, daß eilte sachbemäße Erledigltltg aller Ehrenallgelegenheiten in den einzelnen Korporatiollen erfolgt. Tatsächlich bestehen heute — abgesehen von den Zuständigkeitsregeln des K. C.-Statuts — schon gemeinsame Beschlüsse über die Ehrenräte, z. B. die der K. C.-Statuteil über die Wirkung der dimissio, die Beschlüsse des Freiburger K. C.- Tages 1809 über die Wirkung des Rats zum Austritt, des Heidelberger K. C.-Tages 1810 über die Bcrllfung eines Ehrenrats durch eine K. V. ulld über die Rechte einer K. V. als Partei im Ehrenrat, und schließlich die des Breslauer K. C.-Tages über die Besetzung des Ehrenrates mit Kb. Kb. Falls dieser Alltrag gur Annahme gelangt, dürste zu erwägen sein, ob nicht die Beschlußfassung über die Anträge des A. H. D. Sprevia und des A. H. V. Badenia betr. den Rat zum Austritt bis nach der Schaffung der Ehrenratsordnung zurückzustellen ist.

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