KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1911-1912
- Issue
- Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912)
- Date
- 1912-07-25
- Page
- Seite 15 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Handlungen des Vorstandes und des Ausschusses sind Nichtmitgliedern des Ausschusses gegenüber geheim zu halten. Zürn Beschlich erhobene Anträge werden nach Maßgabe der Umstände auf Veranlassung des Vorstandes in bcu K. C.-Blättern veröffentlicht. C. Aoröereitung des A. K.-Fages. 8 16. Anträge zmu K. C.-Tag können sowohl von den Verbindungen bzw. Alten Herren-Verbänden, als auch vor: dem Ausschuß gestellt werden. 8 17. In der ersten Hälfte des April fordert der Vorsitzende des Ausschusses die Verbindung, an deren Ort der nächste K. C.-Tag stattfindet,' auf, bcu Termin des K. C.-Tages zu bestimmen. 8 18. Ebenfalls in der erstell Hälfte des April ergeht von bcm Vorsitzenden die Aufforderung ml die Verbindllllgen und Alten Herren-Verbällde, ihre Alltrüge an den K. C.-Tag bis 511 einem bestimmten Termin, den der Vorstand bestinlmt und der iililldestens vier Wochell betragen muß, zu Händel! des Vorsitzenden einzureichen. 8 19. Der Vorstand sichtet das Material der eingelanfenen Anträge und sorgt dafür, daß binnen 2 Wochen nach Schluß des für Einreichung von Anträgen bestimmter! Terrnines die Anträge an die Verbindungen und Alten Herren-Vcrbände zur Versendung konnnen. 8 20. Gleichzeitig setzt der Vorstand einen Termin fest, bis zrl dem Zusatz- und Abänderungsanträge einzureichen silld. 8 21. Der Vorstand benachrichtigt die Verbindungen und Alten Herren-Verbände von den eingelausenen Zusatz- und Abänderungsantrügen. 8- 22. Der Ausschuß cutfenbet ein Mitglied zu den K. C.-Tagen als Vertreter. Das Mitglied hat jedoch nur beratende Stinnne. Die Kosten der Vertretung trügt die K. C.-Kasse. 8 23. Der Ausschuß hat für die Ansfertigllng der Protokolle des K. C.-Tages sowie für die Bekanntgabe der Beschlüsse des K. C.-Tages in den K. C.-Blättern zu sorgen. Die Kosten für die Anfertigung der Protokolle trägt die K. C.-Kasse. . v. Schiedsgerichtsordnnir-. 1. Anrufung des Schiedsgerichts. 8 24 Der Ausschuß ist bei allen Streitigkeiten von K. C.-Verbindungen und mitten Herren-Verbänden Schiedsgericht in erster Instanz. Berufungsinstanz ist der K. C.-Tag. 8 25. Das Schiedsgericht tritt auf Antrag auch nur einer Partei in Tätigkeit. Die gegnerische Partei hat sich auf die Erledigung der Streitigkeiten durch das Schiedsgericht einzulassen. 8 20. Die Anrufung des K. C. Tages in Streitigkeiten ist nur als 2. Instanz zulässig. 2. Schriftliche Abstimmug des G. A. 8 27. Nach Uebernahme der ''Angelegenheit durch den Vorsitzenden des G. sJf. hat dieser beide Parteien, d. h. die Präsiden der Verbindungen oder Vorsitzenden der A. H.Ljerbände aufzufordern, eine schriftliche Darstellung der Angelegenheit zu veranlassen. Diese Darstellung erfolgt auf Ehrenwort und hat binnen 2 Wochen nach der Aufforderung zu erfolgen. 8 28. Der Vorsitzende übersendet die Darstellung einer jeden Partei der gegnerischen zur Rücküußerung; diese hat binnen einer Woche zu erfolgen. 8 29. Ans der bisherigen Darstellung formuliert der Vorstand des G. A. Fragen, die sämtlichen Mitgliedern des G. A. zur Beantwortung vorgelegt werden. Vor der Versendung an die Mitglieder des G. $1. ist den Parteien durch ttedersendnng der fonnnlierten Fragen Gelegenheit zu geben, Anträge auf Abänderung der Fragen zu stellen. Die Beantwortung hat binnen einer Woche zu geschehen. Die Antwort darf nur „ja" oder „nein" lauten. 8 M. Vor der Aufforderung zu dieser Abstimmung bestinlint der Vorstand 6 Mitglieder des Ausschusses, die, falls später ein mündliches Verfahren beantragt wird, das Schiedsgericht bilden sollen. Als Mitglieder dieses mündlichen Schiedsgerichts kommen in erster Reihe die in Berlin wohnenden Mitglieder des Ausschusses in Betracht, es sei denn, daß der Vorstand für das etwaige mündliche Verfahren einen anderen Ort als Berlin in Aussicht nimmt.