KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1911-1912
- Issue
- Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912)
- Date
- 1912-07-25
- Page
- Seite 14 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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14 8 3. Die in Berlin wohnenden Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses öilbeu den Vorstand. Der Vorstand ist nur in dringenden Füllen berechtigt und verpflichtet, selbständige Beschlüsse zu fassen, die auch dann der nachträglichen Genehmigung des Gesamtausschusses bedürfen. 8 4. Scheidet innerhalb der Amtsperiode ein Mitglied des Ausschusses aus, so ergänzt sich der Ausschuß durch Zuwahl bis zum Ablauf der Amtsperiode. 8 6. Der Zweck des Ausschusses ist: а) den K C. nach allsten zu vertreten und die bcn K. C. betreffenden Angelegenheiten zu bearbeiten; d) bei Streitigkeiten zwischen K. C.-Verbinduugen bzw. Alten Herren-Berbünden untereinander Schiedsgericht in erster Instanz zu sein. Berufsinstanz ist der K. C.-Tag; c) die K. C.-Tage vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen, daß alle im Laufe des Jahres ausgetauchten prinzipiellen Fragen zur Erörterung gelangen; б) für eine sofortige Ausfertlgung der Protokolle des K. C.-Tages Sorge zu tragen. 8 o. Der Ausschuß ist für seine Tätigkeit dem K. C.-Tag verantwortlich. Er hat jeder» K. C.- Tag einen Bericht über seine Tätigkeit zu geben und erhält von diesem seine Entlastung. Der K. C.-Tag kann den Ausschuß mit besonderen Arbeiten betrauen. 8 7. Der Ausschuß erhält auf Verlangen aus der K. C.-Kasse eine Sunrrrre, die fiir das Semester dem Betrage von M. 0,50 pro Kopf der Mitglieder des K. C. entspricht. Die Rechnungslegung erfolgt zum 31. 12. an die K. C.-Kasse. B. Innere Hefchüftsordnnng. 8 3. Die in Berlin wohnenderr Mitglieder, die larrt 8 3 den Vorstand bilden, wühlen ans ihrer Mitte einen stellvertreterrderr Vorsitzenden urrd einen Kasserlwart. 9tome und Adresse des slellvertreteudell Vorsitzenden sirrd spätestens bis zum 15. des Monats iii dem der Ausschuß sein Amt angetreten hat, bcn übrigen Mitgliedern des Ausschusses sowie den Verbindungen mld Alt-Herren-VerbÜuden mitzllteilen und in den K. C.-Blüttern zu veröffentlichen. 8 9. Der Vorstand wählt für jedes Semester einen Schriftfiihrer. der den Vorsitzenden in der Arbeit zll unterstützen hat. Schriftfiihrer kann ein in Berlin wohnender alter Herr oder ein aktiver oder inaktiver Bursche sein. Der Schriftführer hat im Allsschuß weder beratende noch beschließende Stimme. 8 10. Die Sitzungen des Vorstandes bzw. des Ausschusses werden von dem Vorsitzellden nach Bedarf einberufen. Auf Wunsch zweier Mitglieder muß binnen 3 Tagen eine Sitzung einberufen werden. Jedes Ausschnßmitglied ist berechtigt, Anträge ttttdIuterpeltotioueu zu stellen. lieber die Notwendigkeit persönlicher — durch außergewöhnliche Umstände bedingter — Anwesenheit eines auswärtigen Mitgliedes des Geschnftsführenden Allsschusses bei denVorstandssitzungen bzw. über die Notwendigkeit einer Gesamteinberufung der Mitglieder des Geschäftsfühceudeu Ausschusses entscheidet der Vorstand. Die entstehenden Kosten trägt die K. C.-Kasse. 8 H. Der Vorsitzende bestimmt die Tagesordnung und gibt sie zu BegilUl der Sitzung bekannt. 8 12. Der Verkehr mit den auswärtigen Mitgliedern hat in der Weise zu erfolgen, daß ihnen ein Protokoll ill Fornl eines Berichts tunlichst bald nach der Sitzllng zllgeht. Die in dem Protokoll berührten Punkte nild Anträge werden von den auswärtigen Mitgliedern geprüft, die ihrerseits gebunden sind, binnen einer Woche ihr Votum abzllgcbeu. Der Vorstand ist berechtigt, die Zeit zur Abgabe deS Votlllns zu verkürzen. Für die Abfassung des Protokolls hat der Vorsitzende Sorge zu tragen. 8 13. Stach den: Ablauf der für die Abftinnnung der auswärtigen Mitglieder bestinlmten Frist tritt der Vorstand nochmals zu einer Sitzung über die Anträge zusammen. Die Entscheidung, bei der die eillgegaligeneu schriftlichen Boten der lücht anwesenden SNitglicder mit gezählt werden, erfolgt durch absolute Majorität. ' Bei Stinnlrengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. ' 8 14. lieber bcn Ausfall der Abstimmung hat der Vorsitzende den Ansschnßmitgliedern Kenntnis zu gebell. 8 16. - An den Sitzungen des Vorstandes darf jedes ' Mitglied des Ausschußes teilnehmen. Die Ver-