KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1911-1912
- Issue
- Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912)
- Date
- 1912-07-25
- Page
- Seite 11 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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ist, a!6 der Ausschluß und daß es deshalb ganz unlogisch wäre, den Rat zum Austritt seitens der einen Verbindung den Ausschluß bei den anderen Verbindungen zur Folge haben zu lassen. Bisher hat mit* der Ausschluß ans der einen Korporation auch den ans beu anderen Korporationen involviert. Es hat sich aber gezeigt, daß, soweit' alte Herren in Betracht kommen, der bisherige Zustand leicht zu Mißhelligkeiten führen kann, insofern über ein nnd denselben Tatbestand bei beu verschiedenen A. H. V. A. H. A. sehr verschiedene ^Inffaffitugcn bestanden. Dazu kmnnrt, daß, soweit es sich um den dauernden Ausschluß eines alten Herrn handelt, die verschiedenen Korporationen, denen er angehört, die Möglichkeit haben müssen, im Zweifelsfalle bei der Urteilsfällung mitzuwirken. Allch die hierauf bezügl. Sähe des Referates von Hirsch treffen durchaus zu. Aus diesen (Gründen muß event. ein kombinierter Ehrellrat in letzter Instanz entscheiden. Dies soll jedoch erst geschehen, nachdem das Ehrenrats-llrteil derjenigen Korporation, die zuerst einen Ehrenrat einberufen hat. Rechtskraft erlangt uub event. der Angeklagte alle Instanzen bei dieser Korporation erschöpft hat. Unser Vorschlag über die Zusammensetzung des Ehrenrats ist ohne weiteres verständlich. Die Worte: „Verbindungen bezw. A. H. V. A. H. V." usw. sind deshalb nötig, weil es vorkonnnt, daß jemand bei der einen Korporation bereits A. H. ist, bei der anderen aber noch i. a. B. Die Schasstmg eines besonderen Ehrenrat-Statnts durch den G. A. ist deshalb nötig, weil, wie ich Nachweisen kann, einstweilen die EhrellratssatzlUlgen einzeliler Korporationen die primitivsten Fordenlngen eines moderneil Strafprozesses bezw. des Utechts-Schutzes des Angeklagtell nicht erfüllen. Dazu kommt, daß in einem solchen Falle nur die von einer neutralen Instanz geschaffene Ehrenratssatznng dafür garantiert. daß bei keiner der beteiligten Korporationen ein Stachel zurückbleibt. Der zweite Satz des Antrages Sprevia schießt über das Ziel hinaus: er ist überflüssig, wenn nämlich, wie mail annehmen sollte, alle Korporatioilen die Bestilnnuulg haben, daß kein Mitglied feinen Austritt erklären kann, solange ein ehrengerichtliches Verfahreil gegeil es schwebt. Haben aber einzelne unserer Korporationen diese Bestilnnlung nicht, so genügt absolllt die dllrch unfern Alltrag 2 erforderte Berllfllllg des Elireiirats. Einen ÄuSschlnß ohne Prüfung der Sachlage 51t verlangen, wie es der Antrag Sprevia tut, ist auf keinen Fall angällgig. 6 Antrag der Wervindung .Licariii. Die K. C.-Blättcr mögen mehr als bisher auch Artikel positiv-jiidischm Inhalts, vor allem religiöser und ethischer Natur, zum Abdruck bringen. Begründung: Der gerügte Mangel wird uns, zumal beim Keilen, timiict von neuem und oft erfolgreich von gegnerischer Seite znin Vorwurf gemacht (besonders voiil V. I. St.). Allch liegt es in Uirsrem Interesse, das Vorhandensein de^. reilren TrotzjudentlliilS in linfren Reihen uub seinen Anschein nach außen ulöglichst zu beseitigen. Referat von Assessor Karl Löwen stein. Aachen. (Licnrine, Aheno»2ilesiae>. Die Begründung weist alldeutungsweise ans die VerhÜltllisse hin, die den Einlaß zu dem Antrag geboteil habeil. Der B. I. C. argumentiert nenerdings beim Keilen mld in seinen Veröffentlichungen folgendermaßen: Der K. C. verfolge lediglich negative Abwehrbestrebungen und trage devlnach znnl pofitioen ^lufbau mld zur Erhaltung des Indentuins ilicht bei. „Der (nach dem K. E.-Progranlin) einzige Inhalt des Judeseills: Kanipf gegeil den Antisemitismus" entfalle mit denl Fortfall des Lknnlpfes. Das K. E.-Prograiiliil sei daher nlinderwertig gegenüber dem des B. I. C., der auf (tirimb seiner jüdischnationalen Bestrebungen positiv-jüdische Werte erzeuge. Diese Argnmentatioil ist zwar leicht zli widerlegen, denn sie ist unwahr. da sie völlig verschweigt, daß unser Prograiilin die Erziehung nuferer Rlitglieder zll selbstbewußten Juden fordert, sie ist uillvgisch, indem sie die Förderung nenhebräischer Kultur der Förderung des Judentllnls gleichsetzt, und sie ist nnhistorisch, indem sie den Zusammenhang zivischeu Deutschtum nnd Jndentum verkellnt lmd die Bedeutung des Kampfes gegell beu Alltisemitismus unterschätzt. Der Antrag will jedoch dem Vorgehen gegen beu B. I. C. durch eine stärkere Betommg einer positiv-jüdischen Tendenz des K. C.. insbesondere auf religiösem und jüdisch - ethischen Gebiet begegtleil. Die Begründung sucht dies in doppelter Weise zu rechtfertigen; aus Gründen der Tendenz: lim das „Vorhandensein des reineil Trotzjlldelltllms mrs unseren Reihen zu beseitigell", und aus Gründen der Taktik: um „Vorwürfen beim Keilen" und dem „Anschein des Trotzjlldelltllms llach außen" zu begegnen. Unter Trotzjndentum versieht die Begründung wohl einen Standpunkt, nach welchem ein Verbleiben im Judentum nur aus einem Trotzgefühl gegen den Antisemitismlls begründet wird. Die Begrülldung geht davon aus, daß unsere Teildenz auch darüber hinaus ein Zusammenhangsgefühl der K. C.er mit dem Judentum