Mannheim
Compact Memory

KC-Blätter · 1912-07-25 · Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912) · p. Seite 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912)
Date
1912-07-25
Page
Seite 10 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2268830-2268846-2268859--0564-2269781
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

ist in der Tat weiter nichts, wie eine milde Form des Ausschlusses. Ich empfehle daher bcu Antrag A. H. B. Sprevia zur Anllahme. Der Antrag A. H. B. Sprevia gibt aber auch auf andere Art Anlaß zur lleberlegung. Werm auch der K. C.er und eine jede K. C.-Verbindung selbstverständlich zur Jllstiz einer K. C.-Verbindung das größte Zutrauen haben muß, so ist doch nicht zu verkennen, daß ein E. R. von 3 Personen Jnstizirrti'ttnern unterworfen sein kann, ebenso wie der in manchen Korporationen vorgeseßene erweiterte Ehrenrat. Es ist doch leicht möglich, daß gegen einen Zwei-Bündermann innerhalb einer Korporation eine gewisse Mißstimmung herrscht, die von langer Hand bestehen mag uub daher nicht ohne Einfluß auf das Urteil der Ehrenrichter unwillkürlich bleiben kann. Da nun jede einzelne Korporation das berechtigte Interesse haben mag, ein jedes Mitglied sich zn erhalten, so müßte zu dem Antrag A. H. B. Sprevia eine Zusatzbestimmung vorhanden sein, etwa in dem Sinne: „Wird über den Angehörigen zweier Verbindungen ans Rat zum Austritt erkannt von seiten der einen Verbindung, so ist der Ausschluß mid) für die andere Verbindung wirksam. Sollte jedoch eine der beiden Verbindungen nach Einsicht in die Ehrenratsakten, die ihr zustehen, mit dem Ausschluß nicht einverstanden sein, so nnrß ein kombinierter E. R. stattfinden, in den jede der beiden Verbindungen zwei Ehrenrichter delegiert." Einen derartigen Antrag hatte ich innerhalb des Ä. A. des K. C. gestellt. Dieser Antrag fand auch innerhalb des G. A. eine, mcmi auch nur prinzipielle Billigung. Der Antrag konnte nur deshalb nicht zur Annahme innerhalb des G. A. gelangen, weil die Mitglieder des G. A. sich über die Art und Zusammensetzung des kmnbillierten E. R. nicht einig werden konnten. Ich hatte vorgeschlagen, daß jede der beteiligten Korporationen in den E. R. zwei Mitglieder delegiert und der G. A. eilten Delegierten als Vorsitzenden des E. R. Ich möchte nun, damit nicht eine unvollkommene Bestimmung innerhalb des K. C. gemäß dein Antrag A. H. B. Sprevia gesetzt wird, dem verehrlichen K. C.-Tage anheim geben, aus der Debatte heraus einen diesbezüglichen Antrag zu stellen, Aach ben K. C.-Statuteil ist es ja gestattet, daß Alltrüge, die. sich aus der Debatte herails ergeben, zllr Abstimmung gelangen. Welln der K. C.-Tag bei der Kürze der Beratllngszeit sich über einen geeigneten Modus nicht klar werden kann, so würde ich empfehlen, daß der K. C.-Tag sich prillzipiell im Sinne meines Vorschlages festlegt und die einzelnen Bestimmungen über die ^lrt der Zusammensetzung des kvlllbillierten Ehrellrats einer zll erwählenden Kvllllllissioll überläßt. 5. Antrag des A. K. A. ZL.idenia- 1. Wird gegen einen, mehreren Verbindungen allgehörelldell alten Herrn dllrch den Ehrenrat des einen A. H. V. oder der einen St, V. auf dauerilden Ausschluß erkallllt, so hat dieser Aus* schllls; auch für die allderen Verbilldullgen bezw. A. H. V. A. H. V. Wirkling. Ist jedoch eine der ill Betracht komnlelldell Verbüldungen bezw. A. H. V. A. H. V. lmch Einsicht in die Ehrenrats-Akten, die ihr binnen 3 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des llrteils znzustellen sind, mit dcnr Ausschluß nicht einverstanden, sv muß ein konlbillierter Ehrenrat stattfülden, iu welchem alle Berbüldllllgell bezw. A. H. V. A. H. V., denen der Ausgeschlossene angehörte, je 2, der G. A. einen Ehrenrichter aus denjenigen seiner Mitglieder, die keiner der in Betracht kommenden Korporationen angehören, delegieren. Den Vorsitz führt der von bem G. A. delegierte Ehrellrichter. Das Statut für ben kombinierten Ehrenrat ist voll bem G. A. alsbald auszuarbeiten. 2. Tritt ein Angehöriger mehrerer Verbindnllgen bezw. A. H. V. A. H. V. vor Erledigllllg eines gegell ihn bei einer Korporation schlvebelldell ehrellgerichtlicherl Bersahrells aus dieser aus, so Nluß er ans Antrag dieser Korporatioil sofort vor den Ehrenrat der anderen Korporativllell gestellt werden und zwar -.) wenn er nur llvch einer anderen Korporation angehört, vor den Ehrenrat dieser Korporation, b) wenn er noch mehreren Korporativllen angehört, vor eilten aus 2 Delegierten dieser Korporationen lllld einem als Vorsitzenden Ehrellrichter delegierten Mitglieds des G. A. konlbillierten Ehrenrat. Der von denr G. A. delegierte Ehrenrichter darf feiner der beteiligten Korporationen an* gehörell. Für biefen fombinierten Ehrenrat gilt die von den: G. A. gemäß Antrag 1 anSzuarbeitende Ehrellrats-Ordnung. Begründung von Dr. Max Mainzer, Frankfurt a. M.. Borsihender des A. H. A. Badenia. Sowohl der Antrag Sprevia, erster Satz, wie der Vorschlag Hirsch übersehen zunächst, daß der Rat zunr Austritt eure viel mildere Strafe

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.