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KC-Blätter · 1912-07-25 · Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912) · p. Seite 9

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Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Internes Heft der K.C.-Blätter (25.7.1912)
Date
1912-07-25
Page
Seite 9 (sequence 8)
Language
German
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für das ganze Semester Nheno-Silesen sind. Die Besetzung der Partien durch Angehörige der K. V. K. V. liegt aber sowohl im Interesse der Rheno Silesia, die sonst die zur Aufrechterhaltung des Pankverhältnisses erforderliche Zahl vcm Partien nicht aufbriugeu könnte, als mich im Interesse der K. V. K. V., die regelmäßig nicht genügend Schlägerpartien Haben; sonst würden die kostspieligen Weifen nach Würzbnrg und Bonn sicherlich nicht nnternonnnen. 4. Antrag des A K. A- Sprevia. Ein anf Rat zmn Austritt erkennendes E. N -Urteil hat auch den Ausschluß ans anderen Kartcllverbiudnngcn zur Folge. Tritt ein Mitglied des K. C., das mehreren Kartcllverliindungen angehört, vor Erledigung eines bei einer Korvoration schwebenden E. R.-Lerfahrens aus dieser aus, so ist cs aus den anderen Korporationen auszuschließen. Anmerkung: Netzer die bisherige Rechtslage ist Folgendes zu bemerken: Ursprünglich bestimmte 8 15 der K. H'.-Etatnten : l) i m i s s i o i. I>. oder c. i, d i e von einer Verbindung im St (5. verbau fit io erben, baben auch für alle anderen K. V. St V. (>') c I tun g. Anf dem Freibnrger K. C.-Tag 11X)9 (Vergl. Protokoll S. 3 nnd S. 12 s.) ivurden hier.pl 2 Anträge gestellt. Die Verbindung Sprevia beantragte als Zusatz zu $ 15: Scheidet e i u Me hrb änder inan n durch Rat znm Austritt aus einer Verbindung, so hat die andere Verbindung durch (5. R. zu prüfen, ob der Betreffende ihr noch f e r n e r a n g e h ö reu s o l l. Der A. V. Rheno-Silesia beantragte: 8 15 des St ^.-Statuts möge in Zukunft lauten: tümissio i. p. oder c. i. und Rat znm Austritt, die von einer Verbindung im St l5 verhängt werden, haben auch für alle St V. St V. Wcltmuv Der Antrag Rheno-Lilesia wurde mit 3-. w Stimmen abgelehut nnd darauf der Antrag Sprevia einstimmig angenommen, hinsichtlich der Verhandlmlgen wird auf das Protokoll des Freibnrger SX. (5.-Tages (S. 13) hingewiesen. Löwe n st e i n. B e g r ü n d u n g von t)r. Renberg, Berlin, Vorsitzender des A. H. B. Sprevia. Nach den K. E.-Statutou ist ein K. C.er, der bei einer Korporation i. p. oder c. i. bimtttiert wird, auch aus den anderen K. C.-Kvrporationen, denen er angehört, auszuschließeu. Dies ist bisher beim Rat zum Austritt nicht erforderlich, was neuerdings wieder in einem konkrete.! Falle zu Mißhelligl eiten geführt hat. Besonders die Alten Herren-Verbünde werden bei notwendigem ehrenrätlichen Ausschluß stets gerne die mildere Form des Rates zum Austritt wählen, analog dem Usus bei den Offizierkorps. Es handelt sich jedoch hierbei immer nur um die Fornl der Entfernung; die Sache selbst ist dieselbe. Es kann nun unmöglich einer K. C.- Korporation zugemutet werden, mit einem bisherigen Mitgliede, das sie aus ihren Reihen entfernen mußte, als Karle übruder mit besonderer Herzlichkeit offiziell nüeder in Berührung treten zu müssen. Zweifellos müssen darunter die Beziehungen unter den einzelnen K. C.-Korporativnen leiden. Es darf einer Kartellkorporation nicht freigestellt werden, ob sie sich einem E. R.-Urteile, das auf Rat zum Austritt lautet, anschließen null oder nicht. Sie hat sich dem Spruche der Kartellkorporation anznschließen, die nicht ohne gewichtigen Grund ein derartiges Urteil fallen wird. Das Fehlen einer derartigen Bestimmung würde ohne Zweifel eine Verschärfung der E. W.-'Urteile zur Folge haben, die in entsprechenden Fällen naturgemäß nicht auf Rat zum Austritt, sondern auf 6imi83i© i. p. lauten würden. Eine derartige Folgeerscheinung wäre sowohl im Interesse des St E., wie auch der betr. Mitglieder sehr zu bedauern. Die Notwendigkeit des Absatzes 2 (Tritt ein etc.) ergibt sich ans der Tatsache, daß laut Urteil des Reichsgerichts den studentischen Verbänden die Möglichkeit fehlt, ein ehrengerichtliches Verfahren zum Abschluß zu bringen, wenn das betreffende Mitglied vorher seinen Austritt erklärt. Gegen diese Umgehung der Statuten muß der K. C. sich ausdrücklich durch eine derartige Bestimmung schützen. Korreferat von Dr. Josef Hirsch (2icariac, Spreviae), Berlin. Ich stimme der Begründung des Antrages bei, daß es eine Unmöglichkeit und einen Widersinn bedeutet, wenn ein K. E.er, der zwei Korporationen angehört, aus einer Korporation durch Rat znm Austritt entfernt ist, der anderen Korporation weiter angehören kann. Wenn sich ein K. C.er so gegen den Geist der Verbindung oder ihre Disziplin vergangen hat, daß sein Verbleiben unmöglich ist, so kann er auch nicht würdig sein, einer anderen K. C.-Korporation weiter anzugehören. Es ist daher der Antrag A. H. B. Sprevia eine absolute Notwendigkeit, mn diesen unhaltbaren Zuständen ein Ende zu machen. Referent Neuberg betont ganz mit Recht, daß der Rat zum Allstritt z. B. über einen alten Herrn meist nur aus einer gewissen Schonung für den Betreffenden erkannt wird, obwohl das Vergehen des Betreffenden ebensogut eine Dimissi© i. p. rechtfertigen würde. Der Rat zum Austritt

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