Mannheim
Compact Memory

KC-Blätter · 1912-09-01 · Heft 12 (1.9.1912) · p. Seite 225

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Heft 12 (1.9.1912)
Date
1912-09-01
Page
Seite 225 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2268830-2268846-2268858--0531-2269747
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

225 wird. Fällt er dann einem D. C.er in die Hände, dann wird er begeisterter Burschenschafter und schimpft aus den S. (£., stößt er ans einen Korpsstudenten, dann schwört er ans den „Kösener" und sieht herab ans die „Blasen", wird er B. D. St.er, dann geht er, der noch wenige Tage vorher Vorurteilsfreie, gegen die Inden. Wie oft haben wir das erlebt! Genau so ergeht es uns mit unfern Füren, genau so den andern jüdischen Verbänden. Die Entwicklung zn der Tendenz ergibt sich in den meisten Füllen von s e l b st durch die E r z i e h u u g u n d A n s bi ldn n g. Diesel beit Bestimmungen, die für die Anfnahitte Vollaktiver gelten, sind natürlich auch für die Aufnahme von Konkneipanten anznwenden. Jedoch solltet! Keilfüxe nur dann als Konkneipanten zngelassen werden, wenn sie bei sonstiger Brauchbarkeit ans wichtigen Gründen nicht vollaktiv werden fönnen, etwa weil die elterliche Erlaubnis fliir Vollaktivität ansbleibt oder weil sie detn Erfordernis der Maturität lticht gettügen oder weil körperliche Leiden eine Vollaktivität lticht ratsant erscheinen lassen. Sollte jemand allch nicht Konkneipant werdet! wollen, so tnüssen wir auf ihn vernichten, ihn jedenfalls nicht als „offiziellen Verkehrs gast" znlassen. Die Institution der ossi ziell-'n Verkehrsgäste, der sog. „Q. V. G.", die stets bei der Verbindung „hernmwanzen" und nur die Vorteile des Verbindnngslebens genießen wollen, fiir den Verband aber meist recht wenig oder gar nichts leisten, bei vielen Besprechungen interner Statur dabei sind — da man an ihre Anwesenheit lticht dellkt — lind oft nicht die erforderliche Diskretion zn wahren lvissen, ist die unsumparhischste aller Verbindnltgseillrichtnllgen. Man sollte sie von Verbandswegen abschaßen. Es ist natürlich, daß unser Verband, ivenn wir bei Neuaufnahmen voll Mitgliedern die geforderte Strenge lvalten lassen und auch späterhin jedes nngceigllete Mitglied wieder ans unsern Reihen ausschließen, ltllUterisch nicht so große Fortßhritte niachen kann als andere Verbände, die in dieser Hinsicht keine Rücksicht nehlnen. Das schiert lllts lticht. llnbctiimmert uin das Wohl nnd Wehe ^luderer wollen wir ltn fcr n eiqc 11 eit Weg gehen, der uns bisher zum Guten geführt und nnserm Verbände in der Studentenschaft die erste Stelle unter den jüdischen Verbänden gewiesen hat. Bleiben wir unsern bisherigen Grundsähen treu, so lverden wir auch in Zukunft in erster Lupe marschieren. Dies unsern jungen Verbandsbrüdern vor Augen zu führen, ihnen zn sagen, daß sie nicht nach außerhalb schielen und nicht in der Konkltrrenz mit andern Verbindungen ihr Heil sehen möchten, das war der Zweck dieser Zeilen. An alte K. C.er aber appelliere ich, die Verbindungen durch eifriges Vorkeilen zu unterstützen; den Geschästsfi'lhrenden Ausschuß rufe ich an, für eine straffe KeilorganisaLion schleunigst zu sorgen; die Verbindungen fordere ich auf, keine Mühen zu scheuen, um für ihren Nachwuchs zu sorgen: Der Wahlspruch aller Keilarbeit sei aber: „Mcht Quantität, sondern Qualität!" - * * * Ferdinand £affa!le als Jude, Denker und Kämpfer. Von Rechtsanwalt Dr. Heinz «'tränt (Badeniae) in Eiiln u. Rhrui. (Schluß mio Rr. i" 11.) Der politische Anston zu dem „System der erworbenen Rechte" war die große Tragweite der Rückwirknugsfrage für das damalige Zeitalter. Die Rückwirknngtfrage war damals die politische Seite des Privatrechts: das alte )1i'echt ist das erworbene illedjt; die neue Macht ist das neue Rechtsbewnßtscin. Wie verhält sich das neue Ükechtsbewnßtsein zum erworbenen )llecht? Das neue Rechtsbewußtsein will iüechte erteilen nnd Rechte entziehen, aber wie weit darf es in dieser Hinsicht gehen? Welche Rechte sind „wohl erworben"? Sind alle alten Rechte ivohl erworben, so sind nur lu i der Stagnation angelangt, so tötet die Vergangenheit das Leben der Gegenwart; kann umgekehrt niemand auf ein fest erworbenes Recht bauen, so schlagt die Gegenwart die Vergangenheir tot. Tie Frage nach dem erworbenen Recht nnd die Frage nach der Rückwirkung fallen demgemäß zusammen. Man vergegenwärtige sich die Zeit: die Aufhebung der Zehnten nnd Lasten, der Fideikommisse, der Grnudsteuersreiheit, des Iagdrechts beschäftigte damals alle gesetzgebenden Körper. Lassalle null hier eine feste Burg eines wissenschaftlichen Rechtssystems erbauen. Die L o sung formuliert er folgendermaßen: 1. Kein Gesetz darf rückwirken, welches ein Individuum nur durch die Vermittlung seiner Willensaktion trifft. 2. Jedes .Gesetz darf rückwirken, welches ein Individuum ohne die Dazwischenschiebung eines solchen freiwilligen Aktes trifft. Die Rückwirkung ist daher unstatthaft^ weil ihr Begriff einen Eingriff in die Freiheit und Zurechnungsfähigkeit des Menschen bedeutet: die Brächt der Gesetzgebung reiche niemals soweit, zn bewirken, daß ein Individuum etwas anderes wollte, als es tatsächlich gewollt hat. Aber auch das vertragsmäßig slipulierte Recht könne nur auf so lange Zeit Geltung haben, als die Gesetzgebung selbst

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.