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KC-Blätter · 1912-07-01 · Heft 10-11 (1.7.1912) · p. Seite 198

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Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Heft 10-11 (1.7.1912)
Date
1912-07-01
Page
Seite 198 (sequence 14)
Language
German
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198 Mus besserer ZeiL.^ Die Gießener Burschenschaft Germania Hai in der Sitzung ihres inneren <£oni>ente vom 7. Februar \8?{ ihr ehemaliges Mitglied, Herrn Dr. Bernhard Hugo Vogel aus Sprenölingen, einstimmig zunr Ehrenmitglied ernannt und beschlossen, ihm solches durch dieses Diplom unter Anfügung der betr. 88 der Statuten, sowie eines Auszuges aus der Verbindungs- Matrikel mitzutheilen. Gießen, den 9. Mai \Q?\. ^luflrag der Burschenschaft: Der Sprecher: Der Aneipwart: L. Thaler can6. zur. Der Fechtwart: Der Schriftwart: (Band und Siegel.) F. Vabst stu^.lk'eol. M. Nehme vor st uci. pbii. Der Laffier: H. Gerhardt stucl. arch. Folgen die §§ der Statuten: § 98. Gin Mitglied, das durch Exnratrikulation die Verbindung verläßt, kann nach einstimmigem Beschluß des inneren Eonvents zum Ehrenmitglied ernannt werden. Dasselbe kann die Verbindung auch hinsichtlich Solcher thun, welche ihr zwar nicht angehören, aber durch lebhaftes Interesse an derselben ihre Befähigung als Ehrenmitglied dargethan haben. § 99. Die Ehrenmitglieder erhalten zum äußeren Zeichen ein von den Beamten der Burschenschaft uilterschriebencs Diplom, dem die betr. §8 der Statuten, sowie ein Auszug aus der Verbindungsmatrikel beigefügt fein müssen, und ein Verbindungsband, falls sie ein solches noch nicht besitzen. 8 {00. Durch die Annahme der Ehrenmitgliedschaft verpflichtet sich der Betreffende, mit der Verbindung stets in Eorrespondenz zu bleiben, die Interessen derselben auf jede Meise zu fördern und namentlich durch häufigen Besuch der Verbindungsfeierlichkeiten den Geist der Burschenschaft zu erhalten und zu beleben. 8 {0{. Ferner ist das Ehrenmitglied verpflichtet, in den ersten drei Jahren nach seiner Ernennung jährlich fünf Gulden an die Lasse der Verbindung zu zahlen. ß {02. Dagegen ist das Ehrenmitglied berechtigt, von der Verbindung über alle wichtigen Vorkommnisse Bericht zu erhaltet!, zu den Verbindungsfeierlichkeiten eingeladen zu werden und bei seiner Anwesenheit auf der Hochschule die Verbindungsinstitute zu besuchen. Folgt Ehrenmitglieder-Verzeichnis. *) von dem verbandsbruder Dr. Vogel (Spreviae) in Kreuznach erhalten wir die Grigiualurkunde eine- Lhrendiploms übersandt, das dem Vater des genannten Verbandsbruders die Verleihung der Ghrenmitaiiedjchaft in der Burschenschaft Germania-Gießen ankündigt, tvir bringen dieses Dokument gerne zum Abdruck als ein Lrinuerunoszeichen aus besserer Zeit, in der der jüdische Student als vollberechtigtes und gleichgeachtrtes Mitglied in den Burschenschaften, den Lorps, den Landsmannschaften gerne gesehen wurde. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung der Belehrung unserer jüngeren verbandsbruder über die Gebräuche in andern verbänden dienen. Die Redaktion.

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