KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1911-1912
- Issue
- Heft 10-11 (1.7.1912)
- Date
- 1912-07-01
- Page
- Seite 187 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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187 der Ethik, wie sie die veränderten Lebensverhältnisse des Alten Herren mit Notwendigkeit aufstellen werden, nufer Ohr nicht verschließen. Gewiß, der Verbindungsstudent ist in erster Linie Student; (und es ist gut so, daß er's ist), für ihn gilt es, nicht die Folgen ängstlich zuvor zu erwägen, ans daß er nicht sich beuge, wo sich die Uedermacht regt. Für ihn gibt's nur in Ansnahmefällen Rücksichten, welche einer Satisfaktionsverweigernng den Charakter der Kneiferei 511 nehmen vermöchten. In dem Maße aber, in welchen: der Alte Herr iu's bürgerliche Leben tritt, verdichten sich solche Rücksichten, sodaß Fälle denkbar werden, in denen er, sobald die Satisfaktionsfrage für ihn brennend wird, in einen schweren Konflikt der Pflichten gerät. Freilich der Offizier erkennt einen solchen Konflikt der Pflichten nicht an. Da es sein Beruf ist, im Kriegsfälle als erster sein Leben einzusetzen, persönlicher Mut, unbedingte Hintansetzung seiner körperlichen Integrität daher als oberste Pflicht erscheint, hinter der altes andere zurückzutreteu hat, so mag es eine gewisse innere Berechtigung haben, wenn die Gesamtheit des Offizier! orps von jedem einzelnen seiner Mit glieder bei jeder Verletzung auch nur der äußeren Ehre deren Wiederherstellung mit der Waffe verlangt, die zu führen sein Beruf ist. Wo jederzeit Leben und Gesundheit müssen eingeseßt werden können, da ist's erklärlich, wenn die Rücksicht aus die körperliche Unversehrtheit nicht als hemmendes Moment gegen das Duell anerkannt wird. Indes gegen manche itbertrteüeueu Folgerungen aus diesen: Gedanken der unbedingten Satisfaktion muß sich der gesunde Menschenverstand empören. Wie kann man es z. B. rechtfertigen, wenn ein Offizier, der, in Zivil auf der Straßenbahn fahrend, eine Dante gegen die Frechheit eines Riipels in Schuh ninmit, darauf von diesen: eine Ohrfeige, aber natürlich nachher keine Satisfaktion erhält, nun — wie dies tatsächlich vorgekonunen — mit schlichten: Abschied entlassen werde:: muß? Gerade wenn n:an den: Wesen der Satisfaktion gerecht zu werden sich bemüht, n:uß nun: die. Starrheit jener Anschauung verurteilen, die in solchen: Falle überhaupt noch von den: Offizier verlangt, daß er den anderen fordere, ganz zu schweigen von der Sinnlosigkeit, aus jener ungerächren Obneige einen im’tifabßmi ä&'&J zu machen, der den Geohrfeigten in seinem Staude ttlunöglich macht. Haben wir alten Herren studentischer Verbindungen uns nun ohne weiteres den gleichen starren Satisfaktionsstandpuukt sans phrase zu eigen zu machen, mic er in: ffizierkorps herrscht? Soll es auch bei uns heißen, wer als Mann in reiferen Jahren ans Gründen, die im konkreten Falle als triftig und persönlich achtenswert aner kaunt werden, es ablehnt. eine Forderung zn iiberschicken oder anzunehmen, könne in unseren Reihen nicht mehr ertragen rverden? Stellung nehmen müssen wir einmal zu dieser Frage und wir dürfen einer grundfählichen Entscheidung auch i:u()t mit den: Hinweis auf die Erfahrung, aus dem Wege gehen, daß bei Ehrenhändeln zwischen Eilten Herren, die schon in: bürgerlichen Leben stehen, in allen dazu geeigneten Fällen die Mitglieder der Ehrengerichte so wie so schon, und nieist mit Erfolg, bestrebt sind, einen Anstrag mit der Waffe zu vermeiden. Bequemer wäre ja schon eine solche Bogelstranßpolitik, aber würdig? nein! Und auch dazu darf es nicht kouunen, daß rnemandin einen: nnrklichen K onfliktsfail den Denunzianten spielen will, hinter den: Rücken aber die Achseln gezuckt werden über einen Bundesbruder, der nach schwerem Ringen sich, entschlossen hat. die Satisfaktion zu verioeigern. Sollen nur mm in der he mir eilt Prinzip aufrecht erhalten, das in der Praris anzuwender:, sich Mann für Mann scheu«'» wurden? Ich meine, lieber gar keine Grnndsähe, als solche mit der reservatio mentalis, sie eintretenden Falles nicht anznlvenden! Und nun denken wir uns den Fall, daß ein wackerer Bundesbruder, der in seinen jungen Jahren in: Kampfe, auch n>.it Schläger und Säbel, seinen Mann gestanden, als alter Herr eine antisemitische Flegelei mit einer wohlverdienten körperlichen Züchtigung beantworten muß, die darauf ergehende Forderung aber ablehnt, iveil auf seine heilen Knochen noch andere Leute ein heiliges ''Anrecht haben. Bor dem leisesten Zweifel an der Au Nichtigkeit seiner Gründe oder an seinen: persönlichen Mute schützt ihn seine Vergangenheit und seine ganze Persönlichkeit. Sollten wir nun gleichwohl einem Manne, der ohne seine Schuld in einen Konflikt der Pflichten gerät und vor seinem Gewissen nicht anders kann, als sich für die höhere Pflicht und gegen die Satisfaktion zu entscheiden, sollen nur den: mit einem bedauernden Achselzucken sagen: Deine Handlungsweise ist nicht unehrenhaft, aber — unser Bundesbruder kannst Du nicht länger sein? Bei jeden: anderen üudc- Aschen Verbände .TiYüT ä£Y;T Alkevk He-'ru - und vielleicht mit einen: Schein von Riecht — entgegenhalten: Du wußtest, daß Du die Vorteile, die Deine Zugehörigkeit zu uns Dir auch in: Philisterium verschafft, nur um den Preis der unbedingten Satis-