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KC-Blätter · 1912-07-01 · Heft 10-11 (1.7.1912) · p. Seite 186

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Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Heft 10-11 (1.7.1912)
Date
1912-07-01
Page
Seite 186 (sequence 2)
Language
German
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180 Die Satisfaktion der Alten Herren. Bon ©evidjtöoffeffür Ludwin M ayer (Licarine, illhcno-Silefiae) in Wen. I. Die grundsätzliche Seite. Als vor nunmehr einenr Vierteljahrhundert zum ersten Male der K. C.-Gedalike gedacht liub von einem Häuflein deutscher Studenten jüdischetl Glattbens durch Gründung der Breslauer Viadrina alsbald in die Tat umgeseift ward, da konnte kein Ztveifel obtvalten, das; die junge Verbindung ans dem Boden unbedingtester Satisfaktion treten mufstc. Wie. man sich auch persönlich zur Duellfrage stetteil ul achte, der .Wmnpf mit geistigen Waffen, der Appell der edelsten Deutschen an das Gewissen der Nation, sie hatten der „größten Schrnach des Jahrhunderts" nicht Einhalt gebieten kölmen. Der an sich gewiß berechtigte Standpunkt jener, denen die wahre Ehre allen üußereil Schmähungen als unerreichbar gilt, konnte doch nicht darüber hinwegtänschen, daß bannt brutale Gewalt nicht zu brechen, der Kampf ums Recht nicht p gewinnen sei. Wo noch so gute Gr iinde nichts mehr helfen konnten, da mußte der antisemitischen Studentenschaft a d o c u 1 o s demonstriert werden, lvie lvackere Komnlititoneil «um zurückgestoßen, lvie grundlos mail sie mit Dem Makel der Feigheit behaftet hatte. Wo zudem Generationen hindurch die körperliche Ausbildung vielfach nicht p ihrem Recht gekomnu'n war. da hatte man alle Ursache, die Unterlassungssünden der Borväter durch ein so besonders geeignetes E r z i e h n n g s rn i t t e l, wie es das studentische Fechten ist, lvieder gut zu niacheu. Hätte man die Satisfaktion mcl)t bereits angetrosfen, sie hätte eigens für den jüdischen Studenten erfunden lverden müssen. So war es einfach eine Naturnotwendigkeit für die alte Biadrina und den St. E., im Kauipfe um das blecht and) der b 1 a n f e \\ Waffe llicht p elltraten. Daruut geht der Rezeption als K. E.-Bursch vorher der Burscheneid, in welchem das mm eigentlich erst in die Berbillditug aufgenommene Mitglied sich ehremvörtlich verpflichtet. während seiner Studentenzeit unbedingte Satisfaktioll p nehmen und zu geben. Ja, so selbstverständlich uuu\ dieser Standpunkt für alle einzelnen Berbindnngen und ihre Mitglieder, das; diese ehrelllvörtliche Berpflichtling des jungen K. C.-Burschen zllr unbedingteil Satisfaktion liicht durch das St C.-Statnt vorgeschriebell ztl werdet! brauchte. Sie beruht darum für die iur K. E. vereinten Verbindungen nicht auf eigentlicheiu K. C.- R e ch t, sondern nur mft allgemeinenl übereinstimmenden Verbin dnngsrecht. Daß es dabei all die Zeit hindurch hat bleiben können, beweist, wie undenkbar eine K. C.-Verbindnng ist, die nicht von ihren Mitgliedern ittlbedingte Satisfaktion verlangen würde. Da mm der Vnrscheneid, soweit er die Satisfaktionsfrage betrifft, n ls solcher (meinesWissens überall) nur den Studenten bindet, eine einfache Ausdehnung seiner sormellen Geltung auch auf den Nichtstudenten aber rechtlich nicht haltbar ist, so stehen wir für die Alten Herren zunächst vor eiuevt Nichts. Es gibt streng genommen keilte Beftilnmnng im K. E. oder doch in den einzelnen Berbindnngen, die als solche ihre nichtstudelttischen Mitglieder zur unbedingten Satisfaktion verpflichtet. Gleichwohl leidet es keinen Zweifel, daß es darum doch noch nicht in das freie Belieben jedes einzelnen gestellt ist, ob unb in welchem Falle er Satisfaktion fordern und geben will oder nicht. Die Anschauungen, die dem K. E.er lvähreud seiner Studentenzeit in Fleisch und Blut übergegangen sind und die Snlisfaktionsbereitschaft nicht so sehr als Befolgung des Burscheneides, detm als Erfüllung einer aus dein K. E.-Gedanken notwendig entspringenden Pflicht empfinden lassen, sie luirfcn auch im Philisterinm noch nach. Die Gesamtheit der Alten Herren uürd darum in der Regel die Beriveigernng der Satisfaktion m i [; billigen. Wie aber in jedem anderen Falle, wo ein K. C.er sich eines, zunächst den K. E. gar nicht berührenden. unehrenhaften Verhaltens schuldig macht, der Ehreurat seines Alt Herrenverbandes ihn vor sein Forum zu ziehen und darüber zu befiiibeit verpflichtet ist, ob der Schuldige noch länger Butldesbruder genannt werben darf, so untersteht nicht «linder die Sa tisfa kt io ns Verweigerung unter dem Gesichtspunkte des n ne h re n haftetl Verhaltens und der S ch ä d i g n n g d es B e r bind u n g s i u te re sseS der Gerichtsbarkeit der Gesamtheit. Anderseits ist bei dem oben dargelegten Mangel einer positiven Bestinnnnng dies auch der einzige Gesichtspunkt» unter welchem der alte Herr wegen -Satisfaktionsverweigernng pr Verantwortung gezogen tverdeu kalin. Die hier entwickelte und nach geltendem K. E.-Recht als Ausgangspunkt wohl nicht uüderlegbare Ablehnung der Satisfaktion suieigernng als eines delictum 8 ui generis führt mit logis ch er i vt Wendigkeit zu der Frage, ob in der SatisfaklivnSverweicjerung unbedingt oder nur nach Lage des Falles ein unehreuhaftes, das Verbindungs¬ und St C.-Interesse schädigerldeS Verhalten zu erblicken ist. Wenn wir darauf die rechte Antwort fittden wollen, dürfen wir auch den Geboten

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