KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1911-1912
- Issue
- Heft 6 (1.3.1912)
- Date
- 1912-03-01
- Page
- Seite 107 (sequence 7)
- Language
- German
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107 tvalcu die Königsberger Juden Johann Jaeoby und Raphael Kosch und der Breslauer Rabbiner Abraham Geiger — aber Schulter an Schulter mit ihnen kämpfte in den politischen Debatten der gesetzgebenden Körperschaften der schneidige westfälische Landrat Georg v. Bincke, der Krefelder Bankier Hermann v. Beckerath und mancher andere gebildete und verständige Burger, dem seine liberale Weltanschauung ein Gutmachen des Jahrhundertlang an den Juden begangenen Unrechtes gebot. Das Resultat dieser Kämpfe waren die Artikel 4 und 12 der preußischen Verfassungsurkunde vom 81. Januar 1850: „Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte finden nicht statt. Die öffentlichen Aemter sind unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen für alle dazu befähigten gleich zugänglich." (Artikel 4.) „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von den religiösen Bekenntnisse." (Artikel 12.) Nachdem schon durch das Gesetz vom 28. Juli l847 die kirchlichen Verhältnisse der preußischen Juden in dem Sinne geordnet waren, daß den einzelnen .Synagogengemeinden Korporationsrechte gegeben und damit trotz der Bezeichnung als „geduldete Religionsgesellschaften" ihre Angelegenheiten in die Interessensphäre des Staates gerückt wurden, *) war mit der Verfassungsurkunde von 1850 der volle Genuß aller bürgerlichen und politischen Rechte und die Aufhebung aller früheren Beschränkungen für die Juden Preußens eigentlich voll und ganzerreicht. Eigentlich! Die praktische Ausführung der in den Artikeln 4 und 12 gewährten Rechte wurde aber, soweit es die Juden anging, durch den Artikel 14 der Verfassungsurkunde und durch seine beschränkende Auslegung seitens der Behörden stark verkümmert. Artikel l4 lautet: „Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhänge stehen, unbeschadet der im Artikel 12 gewährleisteten Religionsfreiheit zugrunde gelegt". Es waren zwar in den Verhandlungen der preußischen Kammern über diesen Artikel 14 alle diejenigen Anträge, welche bei allen bürgerlichen Einrichtungen des Staates die christliche Religionsgrundlage haben wollten, ausdrücklich abgelehnt worden — es sollte lediglich ausgesprochen sein, daß die Staatsfeiertage als die Feiertage der christlichen Religion festgelegt werden: dennoch wurde dieser Artikel 14 der Boden, von dem aus in den folgenden Jahrzehnten alle Gegner der Inden- Emanzipation ihre Angriffe unternahmen Schon im Jahre 1852 erfolgte der erste Vorstoß, der sich gegen die Zulassung der Juden zum Abgeordneten- 0 Siehe: 'ivreuub, Staat, Kirche und Judentum in Preußen. Im Jahrbuch der Vereine für jüdische Geschichte und Literatur 1911. S. 1-4 g. hause und gegen die Uebertragnng von richterlichen und polizeilichen Ämtern an ste richtete: der jüdische Abgeordnete I)r. Veit und Herr v. Bethmann-Hollweg, der Großvater des derzeitigen Reichskanzlers, schlugen diesen Vorstoß zurück. 1856 wagte man gar einen Frontalangriff: es wurde der reaktionären Mehrheit des Abgeordnetenhauses der Antrag Wagner unterbreitet, der rundweg eine Streichung des Artikels 12 forderte. Damals erschien Ludwig Philippson als erster auf dem Plan. Schon 1812 hatte dieser junge Prediger der Magdeburger Gemeinde in einer Petition an den König in ehrerbietigen, aber festen Worten oie Teilnahme der Juden arn Heeresdienste, die aufhören sollte, als deren gutes Recht gefordert, und seinem feurigen Patriotismus war es gelungen, alle Elemente der preußischen Juden, die Altgläubigen und die Freiergesinnten. zu gemeinsamen, erfolgreichen Vorgehen in dieser Angelegenheit zu vereinen. Jetzt gelang es ihin wiederum, gegen den rj planten Handstreich alle Kräfte mobil zu machen: ein Sturm an Petitionen preußischer Judengemeinden ging über das Abgeordnetenhaus hernieder, eine Unzahl von Artikeln in den angesehensten Zeitungen sorgte dafür, daß zahlreiche Christen diesen Kampf gegen ein schreiendes, gänzlich unverdientes Unrecht unterstützten, und als der AntragWagner zur Abstimmung gelangte, da lehnte selbst die konservative Partei des Hauses ihn ab, „weil die Aushebung des Artikels!2 eine bedrohliche ''Ausregung veranlassen würde, wie die vielen Eingaben von Judenschasten ergäben". Noch einmal, im Jahre 1860 mußte in der preußischen Kammer ein Antrag auf Einschränkung der den Juden zugänglichen Aemter bekämpft werden, und zwar war es ein leibhaftiger Minister des Inneren. Graf non Schwerin, der diesen Kampf mit ritterlichem Elfer zugunsten der Inden entschied. — bis am Juli 1860 durch den Roiddentschen Reichstag Ev vollständige Gleichstellung der Juden als Staatsbürger. wiederum nicht ohne Mithilfe einer von Ludwig Philippson veranlaßten Massenpetition, iv. formellster Weise ausgesprochen wurde. Der Juli 1869 bildet den Giebel des Gebäudes, za dem am 11. März 1812 der Grund gelegt worden ist; aber nur kaum zehn Jahre lang durften die preußischen Juden sich in diesem Gebäude wohnlich einrichten: Ende der 70er Jahre brach der Antisemitismus in diesen Ban hinein und wußte ihn gründlich zu demolieren. Hervorgerufen durch die schweren wirtschaftlichen Erschütterungen jener Jahre, beflügelt von dem ans den französischen Schlachtfeldern von 1870 und 1871 graßgewordenen Chauvinismus, genährt durch die Kathedertätigkeit TreiEhkes und die demagogischen Künste Stoeckers, von Bismarck anfänglich begünstigt — so ist die antisemitische Bewegung zu einem Faktor brutaler Macht geworden, vor dem das beschworene Recht der Verfassung kapitu-