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KC-Blätter · 1912-03-01 · Heft 6 (1.3.1912) · p. Seite 105

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Journal
KC-Blätter
Volume
1911-1912
Issue
Heft 6 (1.3.1912)
Date
1912-03-01
Page
Seite 105 (sequence 5)
Language
German
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105 ungefähr: Welche Zensur bzw. welche Signatur könne man wohl dein ndtretenden 10. Jahrhundert geben. Unter der Fülle von Meinungsäußerungen sprangen damals zwei Antworten besonders ins Auge: Die eine rühmte dem U). Jahrhundert nach, daß es den Gedanken des modernen Staates verwirklicht habe — die andere charakterisierte es kurz als das Jahrhundert der Judenemauzipation. Diese beiden Antworten, wenn auch unabhängig von einander gegeben, haben doch einen tiefen inneren Zusammenhang. Fast überall in Europa ist die Emanzipation eine Konsequenz des modernen Staatsgedankens, der keine Herren und Hörigen, keine Bevorrechteten und Halbbürger, sondern nur Staatsbürger kennt. Fast überall hat sich deshalb die Judenemauzipation als ein Akt der Notwendigkeit mit stiller Selbstverständlichkeit vollzogen; nur in Preußen, das ja auch seine Entwicklung zum modernen Staate nicht ohne schwere Erschütterungen und Rückfälle durchgemacht hat, ist die Emanzipation der Juden ui ist mit dem Einanzipationsedikt des Jahres 1812 zur fertigen Tatsache gentacht worden, sondern sie ist der Siegespreis eines mit höchster sittlicher Energie geführten Rechtskampfes, der nach drei Fronten hin gerichtet war: es galt zunächst, alle staatsbürgerlichen Rechte zu erlangen und zu behatlpten, es galt gleichzeitig, in der christlichen Umwelt die Vorurteile gegen die Juden zu beseiligeit, und der dritte Teil der Aufgabe bestand endlich in der kulturellen Hebung der Juden selbst. Dieser Kampf knüpft an die Namen Moses Meudelsohu. David Friedlättder, Gabriel Riesser, Abraham Geiger, Johann Jacobq imb Ludwig Philippson an. bettelt als wackere Bundesgenossen aus christlichem Lager Ehristiari Wilhelm Dohm, der Staatskanzler von Hardenberg. Wilhelin v. Humboldt, Georg v. Vincke. der Minister Graf von Schwerin, der Abgeordltete von Bethmann-Hollweg u. a. m. an die Seite traten. Die einzelnen Etappen dieses Kampfes werden durch die Jahre 1781, 1812, 1847, 1850 und 1809 bezeichnet. 1781 hatte der preußische Kriegsrat Dohm sein auf Veranlassung Mendelsohns geschriebenes Buch „lieber die bürgerliche Verbesserung der Juden" erscheinen lassen und, wenn auch der Mann, für dessen Ohr diese von glühender Gerechtigkeitsliebe und tiefem historischem Berständnis beseelten Ausführungen am meisten bestiinmt waren — Friedrich II. — aus der Schrift Dohms keine praktischen Folgerungen gezogen hatte, so waren doch die damit allsgestreuten Samenkörner nicht verloren gegangen: unter dem toleranten und warmherzigen Friedrich Wilhelln II. hatten sie manche hoffnungsvollen Ansähe gezeitigt, die wohl von den Praktiken der Verwaltungsbehörden an ihrer vollen Entfaltung gehindert, aber nicht ganz vernichtet werden konnten. Es ist das außerordeiltlicheVerdienst DavidFriedländers und der mit ihm Hand in Hand arbeitenden pleitesten schäften der drei größten preußischen Judeugemeinden, Berlin. Breslau und Königsberg, diese jungen Freiheitssaaten gehütet und mit unermüdlichem Eifer keimkräftig erhalten zu haben bis zu dem Zeitpunkt, da und) den Stürmeil der napoleonischen Zeit Preußen alle Kräfte, dir es l -rg, freimachen mußte, auch die seiner Juden, (»‘hier der Väter dieser geistigen und sittlichen Erneuerung des friederizinllischen Staates war der Staatskanzler Karl Allgust von Hardenberg und er hat. unter steter Anteilnahme und 9Aitarb-.it FriedländerS, gefördert von der Zustimmung de- Ministers für Kultus ulld öffentlichen lluterrich'.. Wilhelm von Hunlboldt, seilt Wort „es soll der Meruf Preußens sein, die Früchte der französischeit Umwälzungen auf friedlichem Wege zu erlangen" den Juden g.gcuüber in die Tat umgesetzt. Nachdem schon 1808 die Ausdehllllllg der Städnwrdnung auch auf die Juden durchgesetzt ivar, stellte das Edikt des Jahres 1812 die Krönung der ehrlichen Bernühungert des vrenßischea Stacusbinzlers dar. „Die in Unseren Staaten ietzt wonhaften, mit Generakprivilegien. Naturalisationspalentrn, Schutzbriefcn und Konzessionen versehenen Inden mit) bcn n Familien sind für Einländer und Preußische S t a a t s b ü r g e r?,u achte:' " So lautet $ 1 der Ediktes uuin weiteren 37 Paragraphen werden die bürgerlichen Rechte, die prioatrechllicheu Verhältnisse der inländischen Juden sowie die Stellultg der fremden Jut en geregelt. Besonders hervorzuheben ist S 8, der die akademischen Lebr-, Schuluitd Gemeindeämter ausdrücklich den Judetl zugesteht.während bezüo sich der anderen öffentlichen Staatsäntter in £ 9 weitere gesetzliche Bestimmungen vorbehaltert wurden. Ter letzte Paragraph des Ediktes stellte Bestilumungen wegen ves kirchlichen Zustandes der Juden in ltahe Aussicht, denn nach Auffassung des Gesetzgebers konnte es nicht zweifelhaft sein, daß die eiitzige unter den Juden selbst bestehende Verbindung keine nationale oder politische, sondern lediglich eilte kirchliche (religiöse) war. ') Mit dieser Aufnahme der jüdischeit Re'igiouspartei in ben Schoß des Staates, hatte Preußen, wie Hardenberg in einem Schreiben an den Senat von Lübeck mit stolzer Befriedigung vermerkt, dem übrigen Deutschland das Beispiel gegeben, daß den Juden gegen die Ueberncchme der bürgerlichen Verpflichtungen bedingungslos auch die bürgerlichen Rechte eingeräumt werden müßten. Allein die Emanzipation in Preußen war dichter ausgesprochen als in die Wirklichkeit überführt. Obwohl die preußischen Juden in den Befreiungskriegen 9 Siehe Ministerialreskript vorn 7. Hl. 1813.

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