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KC-Blätter · 1911-07-01 · Heft 10 (1.7.1911) · p. Seite 160

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Journal
KC-Blätter
Volume
1910-1911
Issue
Heft 10 (1.7.1911)
Date
1911-07-01
Page
Seite 160 (sequence 14)
Language
German
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T6Ö" dcks Disziplinarverfahren eröffnet werde. Der Vorstand der Freien Studentenschaft und dbr Herausgeber des Taschenbuches eilten auf das Rektorat, um die Gründe für diese Behandlung zu erfahren. Es stellte sich heraus, daß das größte Aergeruis ein vorgetragenes Gedicht erregt hatte, das jedoch nicht von dem Studenten stammle, der es rezitiert hatte, sondern von — Richard Dehmel. Nach einer längeren Unterredung schwand der Groll des Rektors, und er erklärte das Disziplinarverfahren für eingestellt. Man könnte indes nicht behaupten, das sich das Verhältnis zwischen Rektorat und freier Studentenschaft nunmehr gebessert hätte. Das war deutlich ersichtlich, als der Vortrag des Sozialisten Pr. S ü dekn m, der vor den Studenten über das Parteiprogramm sprechen wollte, durch das Rektorat verboten wurde, obwohl ein politischinformatorischer Vortragszyklus, in dem Vertreter aller Parteien sprechen sollten, zuvor genehmigt worden war. Im Anschluß an diese Vorgänge wurde den Studenten die Verpflichtung aufcrlegt, künftighin jedes Wort, das bei einem Vortrag oder bei einer Festlichkeit der Freien Studentenschaft gesprochen werde würde, dem Rektor v o r z u l e g e n. Vermutlich war es für den Rektor eine ungewohnte Aufgabe, als er infolge feinet* Anordnung die Kabarettlieder der jungen Herren zu revidieren hatte. All das aber hatte die Freie Studentenschaft eingeschüchtert. Sie, die im Winter zuvor Gustav Fa l ck e, Richard D e h in e l, Herbert Euleuberg, Ottomar Enking und andere zu Autorenabenden hatte kommen lassen, die im Sommer unter freiem Himmel 91 o st n n d s „Die Romantischen'' in glänzender Darstellung ans geführt hatte, veranstaltete seit dieser Verfügung keinen einzigen literarischen Abend mehr. Als mm vor wenigen Wochen ans den Kreisen der Richtinkorporierten Widerspruch gegen die Paragraphen 1 und 2 der Freien Studentenschaft. die sämtliche nichtinkorporierte Studenten als zur Freien Studentenschaft gehörig erklären, erhoben worden war, verlangte der-Senat von der Freien Studentenschaft, sie solle Mitgliederlisten auslegen. Die Weigerung wurde mit der S u s p e n d i e r n n g beantwortet. Die Freie Studentenschaft ist indes nicht genullt, sich dem Senatsbeschluß zu fügen. Sie wird alle Hebel in Bewegung setzen, um wieder das zu werden, was sie ivar. Hm Konffikt an der Straßburger Universität. Der Zwischenfall bei der Enthüllung des Kaiser- Wilhelm-Denkmals hat jetzt zu einem schweren Konflikt zwischen der Studentenschaft und der Universitätsbehörde geführt. Bekanntlich faßte der Gesamtausschuß den Beschluß, dem Rektorat den Wunsch der Studentenschaft zu übermitteln, den kommandierenden General und den Gonver nenr der Festung bei offiziellen Universitätsfeiern nicht mehr ei'nznladen. Auf llebermittelnng dieses Wunsches hin hielt der Senat eine fünfstündige Sitzung ab. in der beschlossen wurd.', den Ausschuß a n f z n f ordern, seine Eingabe mit dem A u s - druck des Bedauerns sofort zu rückz u z i e h e n. Da der Ausschuß, dieser Forderung nächznlommen, ablehnte, wurde in einer zweiten Senatssitznng einstimmig beschlossen, den 9l n s s ch n ß a n f z u l ö s e n, wie die offizielle Bekanntmachung besagt, weil der Studentenausschuß gegenüber der friedlichen Erklärung, nach dem Empfang beim Statthalter die Affäre als erledigt zu betrachten, einen Beschluß faßte, der aus den Zwischenfall znrückgriff und eine nach Inhalt und Form unziemliche Bitte an den Senat stellte. Areiburg. Auf Grund der Ermächtigung des Gr o ßhe rz og l i ch en Staatsm iu isteri n m s ordnete das Ministerinm der Justiz, des Kultus und Unterrichts bezüglich der Organisation der Landesuniversitäten folgendes an: l. Den ordentlichen Honorarprofessoren und den etatmäßigen außerordentlichen Professoren steht das Recht, den Prorektor ans der Zahl der ordentlichen Professoren zu wählen, mit der Maßgabe zu. daß die Gesamtzahl der hiernach rvahlberechtigten ordentlichen Honorarprofessoren und etatmäßigen außerordentlichen Professoren die Hälfte der Zahl der ordentlichen Professoren nicht übersteigen darf. Wird diese (Grenze überschritten, so scheidet die erforderliche Anzahl der nach der Anciennität jüngeren Dozenten aus. Für die Berechnung der Anciennität ist die Ernennung zu in ordentlichen Honorarprofessor und die Ernennung znm etatmäßigen außerordentlichen Professor gleich zu behandeln. 2. Den etatmäßigen außerordentlichen Professoren, die eine ordentliche Professur oder eine Lehrstelle für ein in der Fakultät nicht vertretenes Spezialfach inne haben, steht in allen Angelegenheiten ihres Spezialfaches — jedoch ausgenommen die persönlichen Fragen — Sitz und Stimme in der Fakultät zu. Die Entscheidung darüber, welche Fächer als Spezialfächer in obigem Sinne anzusehen sind, trifft die Fakultät. Ließen. Ans Betreiben der Antidnell-Liga fand hier ein Hochschnltag zwecks Stellungnahme zur akademischen Ehrenschntzfrage statt. Vertreten waren nur Verbände, die das Duell ablehnen. In Vertretung der Wiener und Prager Antiduell-Liga war das Mitglied des Internationalen Antidnell und Ehrenschntzrates Dr. Emil von Hofmannsthal aus Wien erschienen. Die Verhandlungen wurden durch Professor irr. Mittermaier eingeleitet, der sich in längeren Ausführungen über die Bestrebungen der Tagung verbreitete. Nach eingehender Debatte wurde

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