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KC-Blätter · 1911-03-01 · Heft 6 (1.3.1911) · p. Seite 96

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Blätter
Volume
1910-1911
Issue
Heft 6 (1.3.1911)
Date
1911-03-01
Page
Seite 96 (sequence 14)
Language
German
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96 halten fein, auch sind Kombinationen dieser Materiale untereinander oder mit anderen kunstgewerblichen Stosscn t.Leder, Textilien, Glasperlenarbeiten und dergleichen^ gestattet. Alle guten kunstgewerblichen Techniken sind zugelassen: nur Material und Tech nikpimpeleien sind zu vermeiden. Auch der echte, gesunde Humor kann hierbei zu Worte kommen. Bedingung ist nur ein selbständiger künstlerischer Entwurf und eine technisch einwandfreie Anssülirnng; alle Kopien oder äußerlichen Entleimungen älterer'Motive sind ausgeschlossen. Gefordert werden ausnahmslos fertig ausgeführte Arbeiten, keine Skizzen oder Modelle, die zwar in der mit dem Wettbewerb verbundenen Ausstellung vorgeführt werden können, jedoch an der Preisvertellnng nicht teilnehmen. AÜcPreisarbeiten bleiben Eigentum der Bewerber, doch erhält das Landesgewerbemuseum schon durch die Beteiligung das Recht zur illustrativen Wiedergabe in einer oder mehreren ihm geeignet erscheinenden Zeitschriften. Für Preise sicht der Betrag von 1000 Mark zur Verfügung, der auf Antrag der Jury noch erhöht werden kann. Die Verteilung auf die ei» achten Preise ist der Jury überlassen grundsätzlich soll auch der geringste Preis nicht iveniger als 100 Mark betragen. Der Endtermin für alle Einsendungen ist der 1. Oftober (Poststempel NO. September 1911; alle Sendungen sind sorgfältig verpackt an das Kgl. Landesgewerbemuseum in Stuttgart tkanzleistr. IO) Franko mit dem Vermerk „Zur Preisbewerbung" einznscndenBahn- oder Zollsenduttgen sind entsprechend so abznsertigen, daß sie auch am l. Oktober im Museum eintrefsen. Tie Beteiligung steht allen deutschen Künstlern und Kunsthandwerkern, desgleichen Firmen und Heimarbeitern, auch außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches offen. Das gleiche Kennwort oder Zeichen, das der Wettbewcrlmngsgegenstand gut befestigt trägt, wiederholt sich auch auf dem verschlossenen Briefumschlag, der außen noch die Prcisforderung für das Einzelobjekt (einschließlich oder ohne das Vervielfültigungsrecht), innen den Namen und die genaue Adresse des Einsenders enthält, nebst der Versichenmg, daß es sich um eine erst zu diesem Wettbewerb ansgeführte Originalarbeit handelt. Die Jury besteht unter deni Vorsitze des Präsidenten der Kgl. Zentralstelle für Gewerbe und Handel Staalsrat von Mosthaf ans folgenden Per sönlichkeitcn: Hofrat Peter Brnckwart, l. Vorsitzender des deutschen Wcrkbundes, Heilbronn; Professor Ludwig Habicht, Stuttgart; Professor Or. Konrad von Lange, Tübingen; Professor Bernhard Pankok, Stuttgart; Professor Karl Schmoll von Eisenwerth, .Stuttgart, und dem Vorstande des Landesgewerbentnfcnms Dr. Gustav Pazaurek. . Die Entscheidung erfolgt mit absoluter Stimmen Mehrheit der anwesenden Personen. Nach erfolgtem llrteilsprnch, gegen den eine Berufung unzulässig in, bleiben alle kürtstterisch gelungenen Wettbewerbarbeiten dttrch 4—0 Wochen im Kgl. Landesgewerbemusemn in Stttttgart ossent lich ausgestellt, worauf sie von den Eiitsendern gegen Vorzeigung einer Legitintatiott wieder abge holt werden können, bezw. ihnen ans ihre Kosten und Gefahr wieder znrückgefandt werden. Das Ergebnis des Preisgerichts wird offiziell im „Gewerbeblatt für Württemberg", ferner gleich zeitig in verschiedenen württembcrgischen Blättern veröffentlicht, aber auch zahlreichen anderen Blättern, speziell allen einschlägigen Fachblättern zum Abdruck zur Verfügung gestellt werden. Acht Tage nach der Verkündigung des Urteils werden, sofern von den betreffenden Beteiligten kein Einspruch erhoben wird, auch die Kuverts der nicht preisgekrönten Bewerber geöffnet und die Namen in der Ausstellung bckanntgegeben. Stuttgart. Für das Kgl. Landes-Elewerbeniusenm: Pazaurek. Zn der Notiz ..Die Mähten zum Direü lorium der aüademischeu ^esehalke zu 2.1er tin" in der Fannar Nummer der Zeitschrift ist uns folgende Erklärtlng uou seiten der Verdin - düng Dahlenna zngegangen: „Wir haben von der Abfassung des in Frage tontnienden Flngblaltes überhaupt erst nacii dessen Erscheinen Kenntnis erhalten. Allerdings hüllen wir dasselbe, wenn wir rechtzeitig dazn ansgesordert wären, ebenfalls in Verbindung mit dort übrigen Korporationen nnlerzeichiiet, hätten jedoch gegen die Wahl der Bezeichnung „Vereinigung jiidischer Korporationen" entschieden Widerspruch eingelegt utib in dieser Form von einer Unterzeichnung Abstand genommen." Indem wir von diesem Schreiben nt i t V e - sriedigung Kenntnis nehmen, stehen mir nicht au zu erklären, daß bei diesem Sachverhältnis die von uns an die Unterzeichnung des Flugblattes der sag. „Vereinigttng jüdischer Korporationen" von feilen der Dahlemia geknüpften Schlußfolgerungen hittsichtlich der Dahlemia nicht zniressen. Hannover. Ta das M i n jsteri n m dte Ein snhrnng der Rektoratsversassnng. die an Stelle des von der Regierung einznfev,enden Direktors der Gesamtheit der ordentk. Professoren das R e ch t d e r Selb st v e r w a! t u n g und sonnt der W a h l eines Rektors verleiht, au der Tierärztlichen Hochschule abgelehnt hat, faub nur 18. Januar

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