KC-Blätter
- Journal
- KC-Blätter
- Volume
- 1910-1911
- Issue
- Heft 3 (1.12.1910)
- Date
- 1910-12-01
- Page
- Seite 44 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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44 beides nicht nötig. „An jenem Tage", so schrieb der geistreiche Klausner einmal, „an dem der erste jüdische Flachkopf Minister wird — was bei den anderen doch toto die geschieht —, an dem Tage erst ioirb die Iudenemanzipatiou eine Wahrheit sein!" Von dieser Gleichberechtigung. die ich persönlich im Interesse unserer Gemeinschaft nicht für sonderlich wünschenswert erachte, sind wir unendlich weit entfernt, und so wird der Zug von unbegabten, geistlosen nnd unfähigen Streber» noch recht lange in ungegeminderter Stärke beit Weg zum Taufbecken antreten. Es sei noch, wie bereits erwähnt, kurz berührt, daß auch innerhalb des t r e u g e b l i e b e n e n Teiles dieser jungen Menschen, die der Ehrgeiz und das Geld ihrer Ellern in Berufe gedrängt hat, für die sie sich nicht eignen, ganz naturgemäß sich ein beträchtliches Nachlassen des Idealismus geltend macht. Gewiß darf man sich nicht auf den Standpunkt stellen, daß der Akademiker aus lauter Idealismus hungern und fein Leben nur der Wissenschaft und ihrer Erforschung widmen solle, aber gerade wir jüdischen Akademiker wollen nie und nimmer vergessen, daß znni allergrößten Teile wir die geistigen Führer unserer Gemeinschaft abgeben müssen, und daß sich Männer, die zu solcher Stellung berufen sind, den Idealismus, den die Beschäftigung mit der Wissenschaft verleiht, nicht rauben lassen dürfen. Noblesse oblige! Es giebt noch einen Mittelweg zwischen dem hungernden, reinen Idealismus und der heutigen Anschauung so mancher unter uns, die in ihrem Gebiete und Berufe nur die melkende Kuh sehen. Wenn die vorhandenen Ansätze sich weiter entwickeln, und wenn in akademischen Berufen das rein materielle noch mehr in den Vordergrund geschoben wird, als es heute bereits geschieht, so muß das auf den Eindruck, den die Welt vom jüdischen Akademiker und seinem Idealismus erhält, sehr ungünstig eiuwirken. Es muß am Ende dem Ansehen des einzelnen sowie dem des ganzen Judentums und damit seinem Kampfe um Gleichberechtigung den erheblichsten und nachhaltigsten Schaden zufügen. BZenn auch diese kurzen Ausführungen — ein Mschnitt aus einer eingehenden Untersuchung über die Zusammenhänge zwischen der geistigen und wirtschaftlichen Lage der deutschen Juden — keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, so wird die in ihnen vertretene Behauptung, daß eine nähere Betrachtung des Wachstums der jüdischen Akademikers«har nicht gerade die freudigsten Gefühle erweckt, kauni auf Widerspruch stoßen. Vielleicht ist es allzu pessimistisch gedacht, wenn ich — was hier nicht weiter aus- 'geführt werden soll — in diesen Verhältnissen geradezu eine Gefahr für die innere Stärke und geistige Kraft der deutschen Juden erblicke. Den Ernst der Tatsachen wird man aber zum mindesten einsehen, und da dann sofort die Frage nüftauchen muß, ob Mittel gefunden werden können, um die Dinge zu ändern, und welcher Art diese Mittel sein müssen, will ich gerade dem Kreise dieser Zeitschrift, einem Forum von Akademikern, die sich offen und treu zum Judentum bekennen und an seinen Ausgaben eifrig Mitarbeiten, diese Gedankengänge zur Besprechung vorlegen. Dir Drhandlmig des Duells im Norentwurf;»m neuen Strafgesetzbuch. Von Or. Scnni(b Zaff<' (iimria) i» l5öl». «schlick.» Und welches Interesse kann überhaupt die Bevölkerung an einer strengeren Bestrafung des Duells haben';' Abschreckend kann die Duellstrafe auf die Menge nicht wirken, denn sie wird dadurch überhaupt nicht betroffen, auch das Rechtsbewußtsein der Menge kann durch ein Duell nicht verletzt werden, wenn sich zwei Personen unter Beobachtung der erdenklichsten Vorsichtsmaßregeln oder selbst unter Außerachtlassung solcher auf Leben nnd Tod schlagen oder schießen. Obsich einer schlägt oder nicht, das gehört zu dein freien Sc lbstbestimmungSrecht seiner Person, und es kann der Menge nicht das Recht zuerkannt werden, sich znm Vormund über dieses Selbftbestimmungsrecht des Einzelnen zu erheben. Endlich kann auch eine den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung tragende Kriminalpolitik die Einführung der Haft deswegen nicht gutheißen. weil die Festungshaft ihre Wirkung auf den Verurteilten verfehle. Die in der Festungshaft liegende Freiheitsbeschränkung verfehlt ihre Wirkung durchaus nicht, da sie in den Lebensberuf doch häufig genug ganz erheblich tief einschneidet, und diese Wirkung ist vom Gesetz nicht einmal gewollt; insofern aber die Wirkung in der Besserung des Verurteilten bestehen soll, ist sie allerdings verfehlt. Tie Geschichte des Duells und seine Bestrafung lehrt, daß sich „die Sitte oder Unsitte des Duells noch immer stärker erwiesen hat als das (besetz". Das bestehende Strafgesetzbuch trägt diesem Umstande Rechnung und begründet in den Motiven diesen Standpunkt * weiter mit der Ausführung, daß es dem Gesetz sonnt nur