Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 3 (1906)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1906)
- Article
- Grundzüge des türkischen Verwaltungsrechts
- Date
- 1906-07-01
- Page
- Seite 196 (sequence 4)
- Language
- German
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— 196 — Amts Vorsteher (müdir), für die Landgemeinden (karije) bezw. die Stadtviertel (mahale) die Schulzen oder Bezirksvorsteher (Muchtär). - Allen diesen Beamten ist ein Verwaltungsbeirat bezw. in den niederen Verwaltungsbezirken eine Aeltestenversammlung beigeordnet. Die Beamten des osmanischen Reiches zerfallen in drei Kategorien, je nachdem sie den „Weg der Feder", den „Weg des Wissens" oder den „Weg des Schwertes" gewählt haben. Zu den ersteren gehören alle Beamten, welche dem Großwesir unterstellt sind, zur zweiten Kategorie die von dem Scheich ul Islam ressortierenden Kultus-, Unterrichts- und Gerichtsbeamten und zur dritten die Militärbeamten. Alle Beamten werden in acht Rangklassen eingeteilt; die Beamten der ersten Klassse haben den Titel eines Pascha. Das Staatsministerium ist die oberste Behörde des osmanischen Reiches. Es tritt in der Regel zweimal wöchentlich zusammen und besteht aus folgenden Beamten: 1. dem Großwesir, 2. dem Justizminister, 3. dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, 4. dem Minister des Innern, 5. dem Minister des Evkäf, 6. dem Finanzminister, 7. dem Minister des Handels urid der öffentlichen Arbeiten, 8. dem Minister des öffentlichen Unterrichts, 9. dem Scheich ul Islam, 10. dem Kriegsminister, 11. dem Großmeister der Artillerie, 12. dem Marineminister, 13. dem Präsidenten des Staatsrats, 14. dem Müstesär im Großwesirat (der etwa einem Unterstaatssekretär gleichkommt). Das Großwesirat besteht seit dem Jahre 1328, als Allaheddin der erste Großwesir wurde. Für wichtige Angelegenheiten ist dem Großwesir der Staatsrat beigeordnet, welcher aus drei Abteilungen, nämlich der Verwaltungsabteilung (Präsident und 37 Mitglieder), der Reformgesetzgebungsabteilung (Vizepräsident und 32 Mitglieder) und der Finanzabteilung (Vizepräsident und 34 Mitglieder) besteht.