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Altneuland · 1906-06-01 · Heft 6 (Juni 1906) · p. Seite 165

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Altneuland
Volume
3 (1906)
Issue
Heft 6 (Juni 1906)
Article
Die islamitischen Gerichte und die türkische Gerichtsverfassung
Date
1906-06-01
Page
Seite 165 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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— 165 — sachen. Bei jedem Gerichte älteren Stils befindet sich ein Mufti zur Erteilung von Rechtsgutachten an die Parteien. 2. Die Gerichte neueren Stils. Sie gehören sämtlich zum Ressort des Justizministeriums. Sie zerfallen in Friedensgerichte und die sogenannten, aus einer Abteilung für Zivilsachen und einer Abteilung für Strafsachen bestehenden Zivilgerichte. Ein Friedensgericht gibt es an jedem Orte, es besteht aus der Versammlung der Gemeindeältesten und ist zuständig zur Aburteilung leichter Straftaten, sowie zur Vornahme von Sühneversuchen in Zivilsachen und zur Entscheidung derselben. Die Zivilgerichte bestehen in jeder Provinz als „Provinzialgerichte erster Instanz" und „Provinzial-Appellationsgerichte". In jedem Bezirke ist ein Gericht erster Instanz, besetzt mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, von denen der eine in Strafsachen die Funktionen des Untersuchungsrichters wahrnimmt. In Orten mit grossem Geschäftsumfang besteht je eine Zivil- und eine Strafkammer, mit zusammen zwei Vorsitzenden und vier Beisitzern. Pro vinzial-Appellationsgerichte gibt es in jeder Provinzialhauptstadt zur Entscheidung über die Berufung über die von den Gerichten erster Instanz in Zivilsachen und in bezug auf Vergehen gefällten Urteile, sowie zur erstinstanzlichen Aburteilung von Verbrechen, die ihnen durch Beschluss der bei ihnen bestehenden Eröffnungskammer überwiesen sind. Die Appellationsgerichte sind besetzt mit einem Präsidenten und vier Räten. Die Gerichte in Konstantin opel sind ähnlich eingerichtet wie die Provinzialgerichte. Das 1879 geschaffene Institut der Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe, die Rechtsgüter des einzelnen und der Gesamtheit zu schützen, die öffentliche Ruhe und Sicherheit vor jeder Störung zu bewahren, für die richtige Anwendung der Gesetze seitens aller gerichtlichen Behörden Sorge zu tragen und die Vollstreckung der gerichtlichen Urteile zu besorgen. Ein Notariat ist seit 1879 bei jedem Gerichte erster Instanz eingerichtet; die Notare werden vom Justizminister ernannt. Handelsgerichte mit zwei Instanzen sind in grösseren Städten eingerichtet mit Laierrmitgliedern aus Kaufmannskreisen. In Konstantinopel gibt es zwei besondere Gerichte, von denen eines für handelsrechtliche Sachen im engeren Sinne, das andere für seerechtliche Streitigkeiten zuständig ist.

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