Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 3 (1906)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1906)
- Article
- Kolonisation und Kolonisationspolitik
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 5)
- Language
- German
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— 24 — wesentlichen Widerspruch begegnen, wenn wir eine Kolonie definieren als die gemeinschaftliche Sesshaftmachung eines Volksteiles in einem ausserhalb des eigentlichen Wohn-, Kultur- oder Machtbereiches des Volksganzen befindlichen Gebiete, sei es aus Gründen, die nur in diesem Volksteile geltend sind, oder aus solchen, die für das Volksganze massgeblich sind, sofern nur der ursprüngliche nationale Charakter der Niederlassung gewahrt wird. — Wir müssen hervorheben, dass diese Definition keiner der von den Theoretikern der Kolonisation gegebenen Definitionen genau entspricht, die uns entweder zu eng oder zu weit erschienen, während wir glauben, dass der Geltung unserer obigen Definition deshalb nichts im Wege steht, weil sie, ohne eine Einschränkung vorzunehmen, die uns gewissen zweifellos kolonialen Erscheinungen gegenüber ratlos lassen würde, doch nicht so weit geht, um bereits völlig, auch in nationaler Hinsicht, selbständig gewordene Siedelungen noch als „Kolonien" zu etikettieren, was den Tatsachen Zwang antun hiesse. Zu den erstgenannten Erscheinungen wären unseres Erachfens z. B. zu rechnen die deutschen Kolonien in den magyarischen und slawischen Gebieten Oesterreich-Ungarns, während es im Gegensatz dazu wohl kaum angängig ist, heute noch von Nordamerika als einer englischen Kolonie zu sprechen, und es ganz sicher unzulässig ist, Indien etwa eine britische Kolonie zu nennen, was der Engländer selbst auch niemals tut, der immer unterscheidet: India, the colonies and other [British possessions. Ausserdem scheint es uns nicht zu genügen, von einer Kolonie als einer „Niederlassung . . . zu reden, sofern nicht der dauernde und einigermassen planmässige Charakter dieser Niederlassung gleichzeitig hervorgehoben wird, wie es zweckmässig durch das Wort „ Sesshaftmachungu geschieht. Sodann wird eine Siedelung, deren Bevölkerung ganz und gar den intimeren Zusammenhang mit dem Stammvolk verloren hat und im fremden Volk aufgegangen ist, nicht mehr als eine Kolonie bezeichnet werden können, so dass es notwendig ist, die Wahrung der ursprünglichen Nationalität der Kolonisten als ein unerlässliches Charakteristikum anzusehen. Auch über die Beweggründe zur Errichtung der Siedelung im fremden Lande muss die Definition der Kolonie etwas enthalten, weil es manchem vielleicht erscheinen könnte, dass die Heterogenität der Gründe, ob zum Beispiel eine kleinere Zahl von Volksgenossen aus eigener Initiative auswandern und eine ge-