Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 3 (1906)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1906)
- Article
- Zum neuen Jahr
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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— 4 — den, von der Lage usw. bedingten Charaktereigenschaften des Produktes völlig verschwinden müssen. Bei der nunmehr stattfindenden Neuregelung der Weinfrage in Palästina müsste also ein Teil der Mittel zur Dezentralisation der Weinfabrikation verwendet werden. Die Kolonien, die keine Keller besitzen, müssten solche, allerdings, wie schon früher erwähnt, in recht einfacher Ausführung erhalten. Dass man in Palästina guten Wein auch in billig hergestellten, bescheidenen Kellerräumen herstellen kann, wird wohl nicht mehr bezweifelt werden. Bei der Fabrikation der Weine würden wir auch noch auf die Fabrikation von Süd- und Likörweinen*) unbedingt Wert legen. Nach der Regelung der Frage der Weinerzeugung kommt die Frage eines zentralisierten Weinabsatzes in ernste Erwägung. Hierbei sind ganz andere Gesichtspunkte massgebend, als bei der Herstellung des Produktes. Ein Verkauf sämtlicher in den Kolonien erzeugter Weine durch einen Zentralverband der Weinproduzenten, der eine einheitliche Organisation an Ort und Stelle und in den Exportländern ins Leben zu rufen hätte, wird jedermann einleuchten. Sie hat sich schon überall und bei verschiedenen Produktionsbedingungen bewährt. Was wir in der Weinfrage wünschen, ist also: der genossenschaftliche Zusammenschluss der einzelnen Kolonisten einer Kolonie untereinander zu einem Produzentenverein, um den Wein zu erzeugen, und die Bildung eines Zentralverbandes der Produzenten aus diesen einzelnen Genossenschaften zum Zweck des Weinabsatzes. Von wesentlichem Einfluss auf den Erfolg der einzelnen genossenschaftlichen Kellereien und des Weinabsatzes seitens des Zentralverbandes ist eine richtige Besetzung der technischen Posten mit geschulten Fachleuten. Leider ist in dieser Hinsicht eine Selbstüberhebung bei den Kolonisten zu konstatieren, die sich für befähigt halten, ohne spezielle Fachkenntnisse sowohl die Herstellung des Weines, wie die Regelung des Weingeschäftes in eigene Hände zu nehmen. Es ist zwar richtig, dass in sämtlichen weinerzeugenden Gebieten der gemässigten Zone die Weinbauern selbst ihren Wein keltern und dabei sehr guten Wein erzeugen. Die Sache verhält sich aber anders in *) Vgl. Aaronsohn und Dr. Soskin „Der Palästinische Weinbau* in „Altneuland* No 10, II. Jahrg. 1905.