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Altneuland · 1906-01-01 · Heft 1 (Januar 1906) · p. Seite 3

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Journal
Altneuland
Volume
3 (1906)
Issue
Heft 1 (Januar 1906)
Article
Zum neuen Jahr
Date
1906-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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— 3 — die JCA eine Mitgift von 1600000 Frcs. in bar mit auf den Weg gibt, damit sie die ersten zweifellos verlustreichen Jahre der eigenen Regie verschmerzen können. Ob auch die Kolonisten ihrerseits irgendwelche Verpflichtungen für das von der JCA (richtiger dem Baron v. Rothschild) erhaltene hohe Werte repräsentierende Vermögen auf sich genommen haben, ist uns unbekannt. Wir würden es aber für recht und billig halten, wenn das der Fall wäre. Die Gründe für diesen Wunsch brauchen wohl hier nicht näher auseinandergesetzt werden. Die Geschichte der wohltätigen Kolonisation in Palästina ist sattsam bekannt. Selbstverständlich ist eine solche Uebernahme des ganzen so grossen Geschäftes keine einfache und leichte Sache, besonders wenn die zukünftigen Geschäftsinhaber eine grosse nicht ' oder ungenügend organisierte Körperschaft von Interessenten darstellen, deren engem für ein solches Unternehmen erforderlichen Zusammenschluss sich viele Hindernisse in den Weg stellen. Wir haben in unserem Blatte häufig einer genossenschaftlichen Uebernahme der Kellereien seitens der Kolonisten das Wort geredet. Nun hat aber, soweit uns bekannt ist, bis jetzt ein genossenschaftlicher Zusammenschluss sämtlicher an der Frage beteiligten Kolonisten nicht stattgefunden und wird wohl auch nicht so leicht zustande kommen. Die örtlich weit auseinanderliegenden Gruppen von Judäa und Samaria einerseits, die verschiedenartige Qualität der in den einzelnen Kolonien derselben Gruppe erzeugten Trauben andererseits, dann die mit dem Transport der Trauben nach einem in einer fremden Kolonie gelegenen Zentralkeller verbundenen Kosten und Material Verluste, machen einen genossenschaftlichen Zusammenschluss zum Zwecke der Weinfabrikation unmöglich und lassen ihn sogar direkt unerwünscht erscheinen. Anders steht es mit der Frage des W ei n - ab s atze s; diese muss und kann einheitlich geregelt werden. Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die Frage einer sachgemässen, gewinnbringenden Produktion von Wein nur auf dem Wege der Dezentralisation geschehen kann. Jede weinbauende Kolonie muss ihre eigenen, wenn auch bescheidenen, Einrichtungen zur Weinfabrikation an Ort und Stelle besitzen. So werden viele Verluste vermieden werden. So werden auch gute, dem, ganzen Dorf eigene, Qualitätsweine erzeugt werden können, während in dem Zentralkeller die vom Bo-

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