Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 2 (1905)
- Issue
- Heft 4 (April 1905)
- Article
- Die Verwertung des Getreides in Palästina
- Date
- 1905-04-01
- Page
- Seite 113 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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Mentioned entities
- Beirut 2× ep/1047833
- Odesa 1× ep/1000834
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113 — Es wurden eingeführt: 1 1901 | tg 1902! * | 1903 kg Halbspiritus, Kognak, Rum! usw., hauptsächlich aus Grie-! 998 1 806 1 915 Spiritus aus Triest .... 1 135 546 157 848 1 135 174 Spiritus aus Odessa .... — — 16 065 Von der Einfuhr an Spiritus in 1903 waren 94 728 kg nach Jerusalem weiter befördert. Für den Spiritus erhebt die Dette Publique eine Steuer von 3772 Para oder 0,212 Frcs. pro 1 kg Spiritus brutto, für den Halbspiritus wird nur die Hälfte der Steuern erhoben. Ueber die Einfuhr nach Beirut und anderen Hafenstädten Syriens fehlen mir leider die Angaben, zweifellos muss aber die Einfuhr dorthin den Import Jaffas mehrfach übersteigen, da schon Beirut allein ca. 85 000 christliche Einwohner besitzt und ausserdem die Hafenstadt des nur 6500 qkm grossen, aber dicht bevölkerten, autonomen Libanongebiets mit ca. 400 000 Seelen christlicher Bevölkerung bildet. Die Bezirke von Jaffa und Jerusalem haben dagegen fast ausschliesslich muselmännische Bevölkerung, denen der Spiritusgebrauch verboten ist. Der Export von Spiritus aus Palästina könnte fast nur nach Beirut und den Häfen von Syrien und der Türkei gehen, da bei der Ausfuhr nach dem Auslande nur die Hälfte der bezahlten Steuern von der Dette Publique zurückgegeben wird. Der Export nach Aegypten und dem Auslande wird viel schwerer fallen, da die Spirituosen, die dorthin von Europa zugeschickt werden, in ihrem Ausfuhrlande ganz und gar von Steuern befreit sind. In Aegypten existiert gar keine Spiritussteuer, während in der ganzen Türkei die Steuern so hoch wie in Palästina sind, aber nur einmal bezahlt werden müssen. Ueber den Vorteil einer Spiritusbrennerei in Palästina geben folgender Kostenanschlag und Rentabilitätsberechnung ungefähre Auskunft. Kostenanschlag einer mittelgrossen Spiritusbrennerei, mit einem Henze-Dämpfer; für fünf Maischungen pro Tag ä 1000 kg Durrah nebst 10% Gerstemalz berechnet, d. h. für eine jährliche Verarbeitung von 12 500 dz Durrah bei 250 Arbeitstagen nebst dazugehörigem Malzquantum: