Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1904)
- Article
- Die Gewinnbeteiligung im landwirtschaftlichen Betriebe [Betrieb]
- Date
- 1904-12-01
- Page
- Seite 369 (sequence 5)
- Language
- German
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— 369 — gemeinschaften, bewirtschaftet, Grossfamilien, in denen zahlreiche Abkömmlinge eines ,,Patriarchen4' Arbeit und Erwerb brüderlich untereinander teilten, wie es heute noch in der südslawischen Zadruga und der russischen Bauernwirtschaft vielfach der Fall ist. Man darf allen diesen Kleinorganismen gleichmässig nachrühmen, dass sie die Proletarisierung ihrer Angehörigen überall wirksam verhindert und eine recht hohe Sittlichkeit aufrecht erhalten haben. Auch die Titulareigentümer scheinen im allgemeinen befriedigend dabei gefahren zu sein. Indes bedingte der soziale Druck, der auf den Metayers als Hörigen lastete, ihre künstliche Erhaltung in geistiger Unmündigkeit und einen hartnäckigen Konservatismus, der technische Fortschritte nur schwer aufkommen Hess; und die kommunistische Verteilung des Ertrages nach den Bedürfnissen statt nach der Leistung hat hier wie überall sonst, z. B. in den kommunistischen Ackersiedlungen Nordamerikas, eine gewisse Lässigkeit der Arbeit herbeigeführt, die die Entwickelung der in der gemeinsamen Arbeit verborgenen Wohlstandsquellen hemmte. Diese Charakterzüge haben mit zu dem Ziele gewirkt, den Teilbau allmählich immer mehr einzuschränken. Der Individualismus der neuen Zeit verlangt nach Sonderbetätigung im Sonderinteresse, will aus der Mutterlauge der „Gemeinschaft" im Sinne von Ferdinand Toennies, d. h. der urwüchsigen, natürlich zusammengeschossenen Gruppe, die freie Persönlichkeit herausbilden. Indessen ist der Niedergang des feudalen Teilbaues in der vorkapitalistischen Zeit doch viel mehr äusserer Einwirkung als innerer Zersetzung zuzuschreiben. Die Seigneurs haben sie aus kurzsichtigem Egoismus zerstört, und zwar, weil erstens diese Gemeinschaften als ein Bündel von Pfeilen der Vergewaltigung und Ausbeutung einen viel stärkeren Widerstand entgegensetzen konnten, als der isolierte rechtlose Einzelbauer, und weil zweitens bei dieser Form der ewigen, sich stetig aus sich selbst erneuernden Blutsgemeinschaft diejenigen Abgaben nicht zu erlangen waren, die sonst die Erben bei jedem Generationswechsel an den Landherrn zu entrichten hatten: Mortuarium, Besthaupt usw. Von den modernen Formen der Gewinnbeteiligung steht die von mir sogenannte ,,Partwirtschaft'4 dem Teilbau am nächsten, die in einigen Exemplaren vorgekommen ist. Ich greife einige interessante Daten heraus.1) *) Näheres siehe in meiner „Siedlungsgenossenschaft" p. 276 iL