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Altneuland · 1904-12-01 · Heft 12 (Dezember 1904) · p. Seite 368

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Altneuland
Volume
1 (1904)
Issue
Heft 12 (Dezember 1904)
Article
Die Gewinnbeteiligung im landwirtschaftlichen Betriebe [Betrieb]
Date
1904-12-01
Page
Seite 368 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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— 368 — alle Arbeiter Eigentümer — und alle Eigentümer Arbeiter geworden sind. Das aber ist genau der Charakter der zionistischen Kolonisationsbewegung; sie will durch die Gewinnbeteiligung aus halbhörigen Sklaven freie, selbstbewusste Männer machen, um sie, sobald sie physisch und technisch genügend erzogen sind, als Eigentümer der von ihnen bearbeiteten Scholle einzusetzen. Da unsere Arbeit solche Betriebe mit Bewusstsein an die Stelle der feudalen Herrschaftsorganisationen zu setzen beabsichtigt, so wird man unserer Bewegung den propagandistischen Misserfolg der technisch und finanziell so erfolgreichen Gewinnbeteiligung nicht als abschreckendes Beispiel entgegenhalten dürfen. Unsere Klasseninteressen laufen denen der ländlichen Herrenschicht diametral entgegen; und es ist uns kein geringer Stolz, dass unsere Klasseninteressen hier mit denen der Menschheit und Menschlichkeit völlig parallele Ziele haben. * * * Die älteste, sozusagen urwüchsige Form der Gewinnbeteiligung ist der Metayage, italienisch Mezzadria, Mezzeria oder Masseria, deutsch der Teilbau, der in einer Epoche des Mittelalters in grossen Teilen des südlichen und westlichen Europa die herrschende Betriebsform war. Hier ist der eigentliche Charakter des feudalen Grundeigentums kaum verhüllt: der Gewinnbeteiligte ist hier nicht der arbeitende Produzent, sondern der müssige Titulareigentümer, dem der Teilbauer einen bestimmten Anteil seiner Ernte abzugeben hat. im Laufe der Zeit nahm das Institut einigen kapitalistischen Firnis an, der das ursprüngliche Verhältnis notdürftig verdeckte; der Herr gibt häufig totes und lebendes Inventar in den gemeinsamen Betrieb, zuweilen auch ein bares Betriebskapitälchen, so dass sein Anteil nicht mehr allein aus Grundrente, sondern auch aus Zins, Unternehmergewinn- und Risikoprämie zusammengesetzt ist. Was uns an dieser Beteiligungsform, die nicht so veraltet ist, als dass man nicht noch heute versuchte, sie wieder ins Leben zu rufen (so z. B. Graf Czaky im ungarischen Alföld mit seiner Gesellschaft „Agraria"), am meisten interessiert, ist, dass sie in ihrer Urform eine Art von Siedlungsgenossenschaft, aber auf gepachtetem Lande, nicht auf Eigentum, und mit kommunistischer Verteilung nach dem Bedürfnis, nicht mit kollektivistischer nach der Leistung, darstellt. Die Teilbaugüter wurden von Familien-

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