Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 11 (November 1904)
- Article
- Die Gewinnbeteiligung im landwirtschaftlichen Betriebe
- Date
- 1904-11-01
- Page
- Seite 325 (sequence 5)
- Language
- German
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— 325 — „Leutenot" ist durchaus ernst gemeint; die Arbeitertrage ist in der Tat hier ein Problem, das ungleich wichtiger ist als alle Zoll- und Mittelstandsfragen sonst. Die verständigeren Landwirte sehen denn auch längst ein, dass ein rationeller Betrieb nur noch dadurch möglich sein wird, dass man die Arbeiter am Ertrage ihrer Arbeit kräftig interessiert, und die vorgeschrittensten Geister erkennen bereits, dass die Zeit des kapitalistischen Grossbetriebes in der Landwirtschaft sich überhaupt ihrem Ende zuneigt. Vorläufig versucht man noch, durch möglichste Ausgestaltung der Akkordlöhnung das Motiv des Eigeninteresses stärker ins Spiel zu bringen und hat ja damit auch Einiges erreicht, aber nicht viel. Denn der Akkord steigert nur die Entfaltung der rohen Kraft, hat aber auf die Sorgfalt der Ausführung und Schonung des Inventars keinerlei Einfluss. So z. B. sind Akkordmäher nicht dazu zu bringen, tief zu schneiden: das hält sie nur aut und verringert den ihnen pro gemähte Fläche bezahlten Lohn; folglich schneiden sie hoch und füllen ihre eigene Kasse, während ihr Arbeitgeber weniger Heu oder Stroh erhält, also doppelt geschädigt wird. Wenn schon bei diesen groben Arbeiten selbst der Akkordlohn sich als unzureichend herausstellt, um wie viel mehr ist eine Arbeitsverfassung, die das Eigeninteresse kräftiger anregt, bei allen denjenigen Verrichtungen notwendig, die Qualitätsarbeit erfordern! Und auf solcher Arbeit beruht aller Rest von Zukunft, die der kapitalistische Grossbetrieb noch allenfalls in der Landwirtschaft haben könnte: nur durch Intensivierung des Betriebes, durch Uebergang zu Kulturen, die die menschenärmeren Kolonialländer nicht ausführen können, ist sie imstande, sich ihrer zermalmenden Konkurrenz zu entziehen. Diese höheren Ackerkulturen bis empor zum intensivsten Gartenbau sind auch mit dem Akkordlohnsystem nicht rentabel auszuführen: sie bedürfen, wenn nicht der vollen Gewinnverteilung, so doch wenigstens der Gewinnbeteiligung. Zu derselben Aenderung der agrarischen Arbeitsverfassung drängt fernerhin die klare Tatsache, dass über landwirtschaftliche Arbeiter nur eine sehr mangelhafte Kontrolle ausgeübt werden kann. Es fehlt sowohl die äussere Kontrolle durch Aufsichtspersonal, das unmöglich in solcher Zahl vorhanden sein kann, um Tempo und Qualität der Leistung jeder einzelnen Arbeitskraft so intensiv im Auge zu halten, wie das in einer Fabrik möglich ist — als auch die sogenannte „innere Kontrolle", die