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Altneuland · 1904-11-01 · Heft 11 (November 1904) · p. Seite 323

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Altneuland
Volume
1 (1904)
Issue
Heft 11 (November 1904)
Article
Die Gewinnbeteiligung im landwirtschaftlichen Betriebe
Date
1904-11-01
Page
Seite 323 (sequence 3)
Language
German
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— 323 — meine Durchführung des Prinzips den Gegensatz zwischen Kapital und Lohnarbeit im Kerne unberührt lassen, und das soziale Problem harrte nach wie vor seiner Lösung; — und schliesslich ist es schlimmster Utopismus, ja Naivie, eine solche allgemeine Durchführung von einer noch so umfassenden und begeisterten Propaganda zu erhoffen. Wer im Wirtschaftsleben immer noch mit anderen Massenkräften — einzelne Ausnahmen haben keine Massenwirkung — rechnet als mit dem Eigeninteresse der Besitzenden und dem Drucke, den die wirtschaftliche und politische Macht der koalierten Nichtbesitzenden nach oben ausübt, mit dem ist nicht mehr zu verhandeln.1) Aber, all das zugegeben, bleibt doch so viel von dem Gedanken übrig, dass man die Gewinnbeteiligung für einige passende Unternehmungsarten als eine dem reinen Lohnsystem überlegene Form des Arbeitsentgeltes anerkennen kann. Sie erhöht das Eigeninteresse des Arbeiters in solchem Masse, dass der Reingewinn des Betriebes stark genug wachsen kann, um auch den Arbeiter und Unternehmer besser zu stellen. Solche für die Gewinnbeteiligung passende Betriebe sind vor allem diejenigen, in denen Qualitätsarbeit geleistet werden soll, die über die Verausgabung roher Kraft hinaus gespannte Aufmerksamkeit und zarteste Sorgfalt verlangt. Das ist von einfachen Lohnarbeitern nicht zu erreichen, und so ist es kennzeichnend, dass der erste und berühmteste Betrieb, der die Gewinnbeteiligung mit Erfolg durchführte, das Haus Leclaire in Paris, ein grosses, fast nur Qualitätsarbeiter beschäftigendes Anstreicher-Unternehmen war, und dass das grossartigste deutsche Beispiel die Firma Zeiss in Jena betrifft, deren Erzeugnisse auf dem Felde der Feinmechanik und Optik ihren enormen Marktwert nur noch zu einem winzigsten Bruchteil von dem verwendeten Material, und fast ganz von der höchst qualifizierten Lohnarbeit herleiten, die vielleicht heute auf dem ganzen Planeten geleistet wird. Ferner eignen sich für die Gewinnbeteiligung solche Betriebe, in denen eine ständige Kontrolle der Arbeiter nicht möglich ist. Man gibt ihnen mit der Aussicht auf Gewinn sozusagen einen inneren Aufseher und Antreiber mit an die Arbeitsstätte, der den äusseren entbehrlich macht. Aus diesem Grunde hat sich die Gewinnbeteiligung im Bergbau verschiedentlich sehr gut bewährt; und auch im Falle Leclaire wird dieses Moment stark ij Näheres über die theoretische Stellung der Gewinnbeteiligung siehe in meiner „Siedelungsgenossenschaft", Berlin 1896, S. 90 ft.

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