Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 9 (September 1904)
- Article
- Die administrative Autonomie der Insel Samos
- Date
- 1904-09-01
- Page
- Seite 259 (sequence 3)
- Language
- German
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— 259 — mand soll eines begangenen Vergehens wegen verfolgt werden; die Person wie das Eigentum sind unverletzlich. 2. Die innere Verwaltung der Insel wird einer Ratsversammlung übertragen, welche dem Herkommen gemäss aus Mitgliedern besteht, die aus den Notabein des Landes gewählt werden. Dieser Ratsversammlung wird die allgemeine Verwaltung der Insel zustehen, sie wird die verschiedenen Zweige der Verwaltung regeln und frei über die Fragen entscheiden, welche sich auf die Kultusverwaltung, auf den Handel und auf die Erhaltung der Kirchen beziehen. 3. Die Präsidentschaft der Versammlung wird ein von der Hohen Pforte ernanntes Oberhaupt mit dem Titel eines Fürsten von Samos führen, welches die Religion der Samioten hat; es ist befugt, einen Amtsvertreter desselben Bekenntnisses zu ernennen. Jedesmal, wenn dies Oberhaupt sein Amt auf Samos antritt, wird ihm zur Begleitung ein Effendi beigegeben, welcher aus den Zivilbeamten gewählt wird, um das Verhalten der Einwohner und den Zustand des Landes kennen zu lernen und der Hohen Pforte hierüber Bericht zu erstatten. 4. Das Oberhaupt der Insel wird den Schiffen und Fahrzeugen der Samioten die Ausfertigungen ausstellen, welche sie zur Schiffahrt gebrauchen, und die daraus fliessenden Einkünfte werden zu den Sonderrechten seines Amtes gehören. Es hat die Befugnis, den Ausländern den Aufenthalt auf Samos zu gestatten oder sie nötigenfalls durch die Landespolizei zurückweisen zu lassen, wohl gemerkt, dass dadurch den durch die Verträge der Hohen Pforte mit den Mächten zugesicherten Privilegien kein Abbruch geschieht. Ausserdem behält sich das Oberhaupt das Vetorecht bei allen Beschlüssen der Ratsversammlung über auswärtige Beziehungen vor. 5. Es wird gar keine Truppen auf der Insel Samos geben. Die Samioten werden unmittelbar an die Hohe Pforte alles in allem einen jährlichen Charadsch (Tribut) von 400 000 Piastern zahlen. 6. Die Abgeordneten von Samos werden sich in Konstantinopel vorstellen, um zu Füssen des Trones Seiner kaiserlichen Majestät die Huldigung der Unterwerfung und Dankbarkeit der Samioten niederzulegen. 7. Die Grundlagen, auf welchen sich mit Begnadigung der Bewohner von Samos die Wohltaten der ihrer noch in Aufruhr