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Altneuland · 1904-09-01 · Heft 9 (September 1904) · p. Seite 258

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Journal
Altneuland
Volume
1 (1904)
Issue
Heft 9 (September 1904)
Article
Die administrative Autonomie der Insel Samos
Date
1904-09-01
Page
Seite 258 (sequence 2)
Language
German
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— 258 — des Judenstaates aufgestellt werden — dies wäre verfrüht —, sondern es soll nur an neuem historischen Beispiele gezeigt werden, in welcher Weise die gesetzliche Regelung der Selbstverwaltung erfolgen kann und in einem analogen Falle auch tatsächlich erfolgt ist; damit wird zugleich bewiesen, dass die administrative Autonomie für ein Judenland in Palästina keine Utopie ist. Das geschichtliche Beispiel ist die Insel Samos. Diese Insel gehört zum türkischen Reiche, ist aber mit dem Privilegium der administrativen Autonomie ausgestattet. Die Bewohner von Samos hatten sich im Jahre 1821 dem hellenischen Freiheitskampfe gegen die Türkei angeschlossen. Auf der Londoner Konferenz wollte Präsident Capodistrias die Insel Samos unter die Inseln, welche dem neuen hellenischen Staate einverleibt wurden, eingereiht wissen. Doch waren seine Bemühungen ohne Erfolg, Samos wurde zum türkischen Reiche geschlagen. Die Bewohner der Insel unterwarfen sich jedoch erst im Jahre 1835 der türkischen Herrschaft. Der Sultan hatte ihnen bereits vorher eine Sonderstellung mit zahlreichen Privilegien eingeräumt, zunächst in einer Note vom 10. Dezember 1832, welche an die drei Mächte Frankreich, Grossbritannien und Russland gerichtet war, und dann durch einen Firman vom Jahre 1834, welcher den in der Note in Aussicht gestellten Rechtszustand für die Insel Samos bestätigte. Dieser Rechtszustand dauert auch heute noch fort. Da die Bestimmungen, welche in der genannten Note von 1832 aufgezählt sind, für das Gebilde der administrativen Autonomie von prinzipieller Bedeutung sind, sie aber ferner auch gerade von der Pforte ausgegangen und für einen Landesteil der Türkei eingeführt sind, somit für das jüdische Volk eine besondere Bedeutung haben, soll die Note im Wortlaute folgen: Note der Hohen Pforte an die Vertreter von Frankreich, Grossbritannien und Russland, vom 10. Dezember 1832. Die Hohe Pforte gewährt den Bewohnern der Insel Samos, welche zu den erblichen Staaten S. M. des Sultans Mahmud- Khan gehört, unter der Bedingung, dass sie in Zukunft treue Untertanen des ottomanischen Reiches sein werden, folgende Vergünstigungen: 1. S. M. gewährleistet den Samioten volle Amnestie. Nie-

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