Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1904)
- Article
- Das Trachom in Palästina
- Date
- 1904-06-01
- Page
- Seite 166 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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— 166 — Kolonisten öder — für eine spätere Zukunft gedacht — die Aufklärung der Massen über die Bedeutung der Sauberkeit für die Verbreitung der Infektionskrankheiten darstellen. Diese Aufklärungsversuche werden vielleicht gerade bezüglich der Verhütung des Trachoms auf fruchtbaren Boden fallen, weil es kaum eine zweite Seuche gibt, bei der sich die Wahrheit dieser Lehre mit derselben Sicherheit in einer kleineren Gruppe, z. B. in einer Kolonie, ad oculos demonstrieren liesse. Da ein Trachomkranker zur Verhütung der Sekretverschleppung nach Möglichkeit isoliert werden soll, da er eigener Wäsche, Geräte etc. bedarf, und da ferner sehr vielen Kranken die nötige Vorsicht und Sauberkeit nicht zuzutrauen ist, so wäre in zahlreichen Fällen — wir sprechen noch immer von der idealen Bekämpfung des Trachoms •— eine zwangsweise durchgeführte, eventuell kostenlos gewährte Internierung in einem Spital für einige Wochen oder Monate erforderlich. Diese Massregel erweist sich auch zur Durchführung der zweiten prophylaktischen Massnahme, der Beschleunigung der Heilung des Einzelfalles, als notwendig. Wir haben aus den wiedergegebenen Berichten ersehen — und das ist ja von vornherein wahrscheinlich —, dass gerade die Verschleppung der einzelnen Fälle eine der Hauptgefahren nicht nur für das Auge der Erkrankten, sondern besonders für die Weiterverbreitung des Trachoms darstellt. Ein Kranker, der jahrelang mit sekrettriefenden Augen umhergeht, ohne das Uebel behandeln zu lassen, kann, zumal wenn er in ärmlichen Verhältnissen lebt, Hunderte von Gesunden anstecken, während er, radikal einige Monate behandelt, entweder gesunden oder soweit hergestellt würde, dass die akute Entzündung und mit ihr die Sekretabsonderung, d. h. die Möglichkeit einer Uebertragung der Krankheit, beseitigt ist. Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführbarkeit einer solchen Massregel wäre die Anzeigepflicht für jeden einzelnen Fall. Was bei uns in Deutschland für die Sanitätspolizei jeder grossen Stadt durchführbar ist, muss es auch für die einer kleinen palästinensischen Kolonie sein; soll ja auch von den zahllosen Erkrankungen von Masern und Scharlach, die im Laufe des Jahres in einer deutschen Grossstadt vorkommen, jeder Einzelfall bei der Sanitätspolizei zur Anzeige gelangen (was wohl auch zum grössten Teil geschieht). In zweiter Linie käme die ärztliche Beaufsichtigung aller Häuser in Betracht, in denen zahlreiche Individuen beieinander wohnen, besonders also der Schulen. Die Kolonie oder die Stadt hätte also für die Aufklärung, für die