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Altneuland · 1904-05-01 · Heft 5 (Mai 1904) · p. Seite 144

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Altneuland
Volume
1 (1904)
Issue
Heft 5 (Mai 1904)
Article
Zoll und Steuer im türkischen Reiche, insbesondere in Palästina
Date
1904-05-01
Page
Seite 144 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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— 144 — preise oder zu dem eingetragenen Wert des Grundstückes, falls dieser höher ist als der Kaufpreis. Auch bei dieser Steuer ist ein Unterschied zwischen Miri- und Mulkland: Miri zahlt 372%; Mulk dagegen nur I-V2 % vom Wert; für Erbschaftseintragungen wird nur die Hälfte gezahlt. 7. Zehnten-Ersatz-Steuern (ßedel Oscher). Für Bauplätze, die nicht bestellt werden können, muss man, um den verlorenen Oscher zu ersetzen, eine kleine Steuer jährlich entrichten, welche von der Schätzung der Ertragsfähigkeit des Bodens abhängt. Die folgenden sechs Steuern stehenunter der Leitung und Aufsicht der „Dette Publique", einer internationalen Institution, und werden von dieser erhoben, um die Tilgung der Schulden der Türkei sicher zu stellen. Die Dette Publique hat ihre Beamten und bildet für sich ein fast unabhängiges Regime. 8. Wein- und Spirituosen-Steuer (Maschrubat). Diese Steuer beträgt 15% vom schätzungsweise ermittelten Werte der Getränke. Diese Schätzung wird jährlich veranstaltet und ebenfalls von der Medschles-Idara mit der Hinzuziehung von Fachleuten festgesetzt. Für alle nach dem Auslande ausgeführten Weine und Spirituosen wird die Hälfte der Steuer (l1/2 %) zurückerstattet. 9. Stempel-Steuer (Tamgho oder Bul). Diese ist absolut oder relativ, je nach den vorhandenen Bestimmungen des Gesetzes. Neuerdings wurde eine neue Stempel-Steuer hinzugefügt, „Bul Hedschas", zugunsten der Mekka- oder Hedschas-Bahn. 10. Salz-Steuer (Mileh oder Touz-Rosmi). Der Salzverkauf ist vom Staat monopolisiert und wird durch die Dette Publique ausgeführt. 11. Fischfang-Steuer (Said-Bahri). Diese Steuer wird jährlich oder auf einige Jahre verpachtet. Der Pächter nimmt von jedem Fang die Steuer ein, welche 1/5 des eingelösten Geldes gleicht. 12. Jagd-Steuer (Soud Berri). Um das Jagdrecht zu erlangen, muss man eine kleine Steuer von 10—40 Piaster (2,20 bis 8,80 Frcs.) zahlen: dafür bekommt man einen Jagdschein. 13. Seide-Zehnten-Steuer (Oscher Harir). Die Zehntensteuer für Seide wird von der Dette Publique erhoben. Sie wird jährlich verpachtet oder von der Dette Publique direkt einkassiert. Der Wert der Kokons wird ebenfalls durch Schätzungbestimmt.

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