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Altneuland · 1904-05-01 · Heft 5 (Mai 1904) · p. Seite 145

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Altneuland
Volume
1 (1904)
Issue
Heft 5 (Mai 1904)
Article
Zoll und Steuer im türkischen Reiche, insbesondere in Palästina
Date
1904-05-01
Page
Seite 145 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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— 145 ■ — 14. Tabaksteuer (Duhan). Diese untersteht der Regie cointeressee des Tabacs de 1'Empire Ottoman, einer anonymen Gesellschaft, welche vor etwa 20 Jahren diese Steuer in Monopol genommen hat. Sie zahlt jährlich der Pforte 750 000 türkische Pfunde und einen gewissen Prozentsatz des Reingewinnes. Jeder, der Tabak pflanzen will, muss von der Regie die Erlaubnis erhalten und ist verpflichtet, das Produkt nach Ende der Manipulierung an die Regie auszuliefern. Der Produzent ist dann frei, sein Produkt an die Regie zu verkaufen oder nach Europa oder Aegypten zu verschicken. Im letzten Falle, nur für Aegypten, muss er?> Piaster per Kg. Steuer zahlen. B. Spezielle Abgaben der türkischen Bürger. 15. Militärsteuer (Askarie). Alle türkischen Bürger nicht mohammedanischen Glaubens und männlichen Geschlechts zahlen jährlich als Ersatz für den Militärdienst eine Steuer von 2 Medschidie (8,50 Frcs.) pro Kopf, wozu noch die 6% Tadschizät hinzukommen. Jede Gemeinde ist indessen frei, diese Steuer unter ihren Mitgliedern so zu verteilen, dass der Reiche viel und der Arme wenig zu zahlen hat. Diese Verteilung wird gewöhnlich durch den Gemeindevorstancl ausgeführt. 16. Patent- oder Gewerbesteuer (Temutu). Jeder türkische Bürger, der Handel oder Gewerbe treibt, sowie auch die Angehörigen der einstmaligen Vassalstaaten der Türkei, wie Griechen, Bulgaren etc., welche in der Türkei Gewerbe oder Handel treiben, müssen jährlich eine Einkommensteuer zahlen, deren Höhe durch eine Kommission ad hoc bestimmt wird. Sie wirdaber gewöhnlich ganz niedrig bemessen. In diesem Jahre wurde eine neue Steuer auferlegt, „Wergho Schahsi" genannt, zugunsten der Mekkabahn, welche von allen Bürgern ohne Unterschied der Konfession und Gewerbe erhoben werden ward und soll von 5 bis 1000 Piastern jährlich, je nach , den jährlichen Einkünften, betragen. 17. Gorvee (Amale oder Darbie). Zur Ausbesserung der Wege und Brücken sollen alle Bürger männlichen Geschlechts einige Tage im Jahre körperliche-Arbeit leisten. Es steht aber frei statt dieser Geld zu zahlen. So muss jede Person vom 20. bis 60. Jahre, welche nicht selbst arbeiten will oder kann, jährlich 16 Piaster (3,60 Frcs.) an die Banque agricole (Bank Mazruät oder Sarät) zahlen.

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