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Altneuland · 1904-05-01 · Heft 5 (Mai 1904) · p. Seite 142

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Altneuland
Volume
1 (1904)
Issue
Heft 5 (Mai 1904)
Article
Zoll und Steuer im türkischen Reiche, insbesondere in Palästina
Date
1904-05-01
Page
Seite 142 (sequence 3)
Language
German
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— 142 - betreffenden Steuer) erhöht, welcher Zuschlag zugunsten der Armee- Ausrüstungen dient und Tadschizät genannt wird. Die Schätzung der Güter geschieht durch eine Kommission, welche aus den Wergho-Beamten und 2—3 Experten besteht. Diese Schätzung kann oft erneuert werden und wird implizite erhöht, wenn der Eigentümer sein Gut für einen höheren Preis, als er angegeben hatte, verkauft oder verpfändet. Diese Schätzungen, welche ganz willkürlich ausgeführt werden, o-aben oft Veranlassung zu vielen Beschwerden °*eo-en ' o o o o diese an und für sich ganz leichte Steuer. 3. Zehnten-Steuer (Oscher). Dies ist die am meisten drückende Steuer, welche das Leben der Bauern im türkischen Reiche verbittert und ihre Existenz fast unmöglich macht. Am Anfang wurde nur der zehnte Teil der Bodeneinkünfte erhoben. Vor einigen Jahren ist noch 1/7 vom Zehnten hinzugefügt worden, welcher Betrag der Nafia, d. i. für öffentliche Arbeiten und für die staatliche Agrar-Bank ('„ Banque agricole" oder „Bank-Sarät") bestimmt ist. Bald nachher wurde wiederum noch 1/i des so entstandenen Zuschlages (x/4 V? Vio) zugunsten der Maarif oder Volksbildung hinzugefügt. Seit vier Jahren ist diese Steuer durch Hinzufügung der bereits genannten Tadschizät, welche 6°/0 vom Zehnten beträgt, erhöht worden; die Zehnten-Steuer beläuft sich, also auf ca. 12,42 %. Diese Steuer soll eigentlich in natura gezahlt werden, aber manche Produkte, speziell Früchte, welche nicht konserviert werden können, müssen geschätzt und die Steuer vom Schätzungswerte in bar bezahlt werden. Diese Schätzung aber gibt viel Gelegenheit zu Erpressungen und Missbräuchen aller Art. Das Oscher-Gesetz enthält zwar mehrere Vorschriften über diese Schätzung und die Spezifikation derjenigen Früchte, welche geschätzt werden müssen, aber diese kommen nicht überall zur Anwendung, welche mehr von lokalen Bräuchen und Gewohnheiten abhängt. Diese Steuer wird jährlich (nur für Oliven kann sie zweijährig verpachtet werden) durch eine öffentliche Versteigerung verpachtet. Das Dorf selbst hat das Vorrecht, sie auf eigene Rechnung zu übernehmen und nur im Falle, dass das Dorf darauf verzichtet, wird sie einem Pächter, „Multesim", adjudiziert. Im Falle aber, dass weder das Dorf selbst sich entschliesst, die Steuer für die betreffende Summe zu übernehmen, noch ein Pächter sich hierfür findet, so erhebt der Fiskus selbst diese

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