Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 4 (April 1904)
- Article
- Die Drusen
- Date
- 1904-04-01
- Page
- Seite 115 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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— 115 — gion und die Umstände ihrer Verkündigung. „Alles, was sich im Pentateuch, Evangelium und Koran an Wahrem rindet, das von uns angenommen wird, kommt von unserm Herrn. Aber was von uns nicht angenommen wird, gehört nur ihrer Lehre und ihrer eitlen Prahlerei an." Ihr Verhältnis zu Juden und Christen wird erstens durch das Verhalten el-Häkims, dann aber auch durch die geringe Furcht vor dem ja selbst unterdrückten Christentum und Judentum bestimmt. El-Häkim hatte zunächst Juden und Christen in seiner blutigen, grausamen Weise verfolgt, ihre Schulen und Synagogen vernichtet, und, wie sie sieh vor ihm selbst einmal beklagen, ihre heiligen Schriften so behandelt, dass man sie auf den Märkten benutzte, um Salbe und Seife darin einzupacken. Auf diese Behandlung von seiten el-Häkims wird in den drusischen Schriften oft angespielt, wenn es, wie im folgenden, etwa heisst: „el-Jläkim hat Euch von den Götzendienern unterschieden. Er hat sie von Euch in Schmach und Beschämung getrennt, er hat ihre Kirchen und ihre Lehrhäuser umgestürzt. Diese tributpflichtigen Sekten sind Euch freiwillig oder mit Gewalt unterworfen worden, sie haben sich in Menge der Religion Gottes unterworfen." El-Häkim hat sein Benehmen gegen Juden und Christen nachträglich geändert, ihnen volle Religionsfreiheit gewährt und das islamische Gebot des Glaubenskrieges ihnen gegenüber aufgehoben. Die Christen zum mindesten, nach de Sacys1) Meinung auch die Juden, wurden später sogar teilweise den Mohammedanern vorgezogen. Auch von diesem veränderten Benehmen geben die Drusenbücher Zeugnis. Vom Islam haben sich die Drusen, abgesehen von der Moral, schon besprochenen Aehnlichkeit in Aeusserlichkeiten, auch in der religiösen Praxis vollkommen getrennt, indem sie die 7 Grundgebote des Islam, auf welche nach Hamza die Mohammedaner . alle ihnen auferlegte Pflichten zurückführen, aufgehoben und sieben andere an deren Stelle gesetzt haben. „Wisset," sagt Hamza, „dass unser Herr Euch von den sieben Vorschriften der mühsamen, gesetzlichen Verpflichtungen entbunden hat, und Euch sieben andere Verpflichtungen auferlegt hat, welche die Hauptpflichten des unitarischen Gesetzes sind. Das erste und grösste ist die Wahrhaftigkeit in den Worten (die aber nach der Darstellung bei Petermann2) nur dem „Unitarier" gegenüber gestattet ist, dem Nichtunitarier gegenüber nur dann, wenn sie dem 1) a. a. O. I. 157. 2) A. a. O. I, 339.