Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 4 (April 1904)
- Article
- Die Drusen
- Date
- 1904-04-01
- Page
- Seite 116 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2266000-2266001-2266006-2266392--0273-2266433- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 116 — Unitarier keinen Schaden bringt, wie auch in einer ihrer Schriften, bei de Sacy No. XLI, ausgeführt wird. „So sind sie," fährt der Bericht bei Petermann fort, „zu keiner Handlung der Güte und Barmherzigkeit gegen Nichtunitarier verbunden, es sei denn aus Notwendigkeit, und wenn der Nutzen auf sie zurückfällt. Aus diesem Gesetz geht auch hervor, dass die Beraubung und Ermordung ihrer Gegner ihnen gestattet ist, sobald ihnen daraus kein Nachteil erwächst"); das zweite ist, gegenseitig auf Eure Sicherheit zu wachen; das dritte ist auf die Religion, die Ihr bekanntet, auf Euren Glauben und auf die Verehrung des Nichts und der Lüge Verzicht zu leisten; das vierte ist, Euch ganz von den Dämonen und denen, die im Irrtum sind, loszusagen; das fünfte ist, anzuerkennen, dass die Einheit unseres Herrn in allen Jahrhunderten, allen Zeiten, allen Zeitaltern, allen Epochen existiert; das sechste ist das Wohlgefallen an seinem Tun, wie es auch war; das siebente ist die Ergebung in seine Befehle im Glück wie im Unglück."x) Es braucht nicht hervorgehoben zu werden, dass wie in der drusischen Dogmatik, so auch in der drusischen Moral sich Widersprüche zwischen der Lehre Hamzas und der der heutigen Drusen zeigen. „Eingeweihte«. Die Geheimnisse der Religion sind nur den „Eingeweihten" bekannt,2) die mindestens 15 Jahre alt sein und eine längere Probezeit durchmachen müssen. Der grösste Teil der Drusen befindet sich also in Unklarheit über seine Religion, und den „Wissenden" ist die Verschwiegenheit zur heiligen Pflicht gemacht. Nur die Wissenden nehmen auch an den religiösen Versammlungen teil, die allwöchentlich am Donnerstag — nach dem Berichte bei Petermann3) in der Nacht von Donnerstag zu Freitag um die zweite Stunde nach Sonnenuntergang — stattfinden. Nach den Petermannschen Nachrichten, die eine genaue Beschreibung solcher Versammlungen enthalten und auch das sinnlose Gerücht zurückweisen, dass dort in der Dunkelheit Unzucht getrieben werde, werden auf diesen Donnerstagsversammlungen in gleicher Weise religiöse und Regierungsangelegenheiten verhandelt, die bei ihnen überhaupt vermengt sind. 1) De Sacy a. a. O. II, 648. Petermann a. a. O. I, 382. 2) Ich folge hier Oppenheims Darstellung, wenn auch die aus arabischen Berichten geflossenen Schilderungen bei Petermann und Fleischer (Zur Geographie und. Statistik des nördlichen Libanon. Zeitschrift der deutschen morgenländiscben Gesellschaft VI, 395) davon abweichen indem sie als „Eingeweihte" im Grunde genommen alle Drusen, als „Nichteingeweihte", dienur äusserlich zu den Drusen gezählten betrachten. 3) A. a. O. I, 391.