Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Magdeburg
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 394 (sequence 3)
- Language
- German
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394 Miscellen. Wissendt; Können vielmehr mit der Wahrheit bezeugen, daß er bishero mehr seyn Geld allhir verzehret, als marchandirt, folglich niemand eintrag gethan, nachgehend erhellet aus der übergebenen Vorstellung nicht undeutlich, daß die Seidenkrahmer-Jnnung sich wieder allhiesige Neustadt Magdeburg eines iuris xrokidenäi seu eotraäleeuäl der bürgerlichen Nahrung halber anzumaßen wteutiouiret seh; Nachdem allerdurchlauchtigster?c. die Neustadt Magdeburg von vielen Sekulis her unstreitig eine separirte Landstadt gewesen und noch ist, sovor 19 dergleichen in dem Herzogthum Magdeburg den Vorzug auf Landtage Votum und Oessiousm mithin mit der Altstadt Magdeburg weder ratione eommereiorura noch wriKäietionis die geringste Verbindlichkeit hat und solchergestalt die Luxplieanteu nicht tangirte und wieder ihre Privilegie - Briefe falls E. K. M. einen Juden auf hiesigen Ort vergleiteten, über dieses bevoraus alshier keine sonderliche Krahmer und gar keine Kaufleute denen christliche Einwohner kein Nachtheil zugezogen werden kunte, hingegen E. K. M. hohen Accis-Jnteresse und der Bürgerschaft ein vergleiteter Jude so mit einigen den Zustand nach geringen Waaren an Leinwand, Cattun, Wollen und Halbseiden Zeuge pp. handeln dürste, in dem er davon jederzeit xraeLwuäA praestireu müßte und daß die Armuth manchen Groschen im Preise gegen die Altstädter-Krämer menagiren könnte, kein Schaden, vielmehr Vortheil zuwüchse, letzlich E. K. M bey der verflossenen Erbhuldigung die Landstände allergnädigst versichern ließen, Sie sowohl den die Altstadt bei ihren Freiheiten, Gerechtsamen und Privilegs allergnädigst zu lassen und zu schützen, also haben wir uns unumgänglich gemüßigt befunden, wieder die Contradicenten der Altstadt Magdeburg zu Abwendung des anscheinenden Praejudiz oder inris xrokidenäi allerunterthänigst zu melden mit gehorsamster Bitte, die Supplikanten ernstlich zu bescheiden, von dergleichen unnöthigen Klagen wieder allhiesige Neustadt Magdeburg hinkünftig bei Vermeidung willkürlicher Bestraffung abzustehen überlassende. Was E. K. M. wegen Lewin Bauerm allerunterthänigst zesuchten geleits und Schutzbriefes auf hiesige Neustadt allergnädigst resolviren werden, möchte im Gegentheil E. K. M. in unfern gegenberichtlichen Motiven einige äigsiteues setzen, wollen E. K. M. allergnädigst geruhen, dero geheimbter Rath und Directori des Cemmissariats den von Platen allergnädigst zu commitiren, solche zu untersuchen und davon pflichtmäßig zu berichten, die wir dann in Hoffnung allergnädigster Erhörung, wie auch sonsten ersterben E. K. M. allerunterthänigster Knecht Bürgermeister und Rath allhier. Neustadt-Magdeburg, den 9, Febr. 1713. Hierauf erfolgte nachstehendes „Decretum auf des Raths der Neustadt Magdeburg eingeschickten Bericht den Juden Lewin Bauer betr. Seine K. M. in Preußen, unser allergnädigster Herr ertheilen denen Supplikanten