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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 345

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau
Date
1892-01-01
Page
Seite 345 (sequence 11)
Language
German
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Silberstein: Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau. 345 nicht gekommen, daß sie wohl für diejenige Behandlung mit voller Sicherheit der Staatsbürger noch nicht empfänglich und ihrer daher noch nicht würdig sind, welche in wirklichen Anspruch zu nehmen sie durch die politischen Veränderungen in Frankreich sich veranlaßt sehen, die meines geringen Ermessens selbst noch lange nicht für unwandelbar anzusehen sind. gez. Kalt." Welche hemmenden Kräfte nun aber auch der Bewegung entgegentraten, der Stein war nun einmal ins Fallen gekommen und nichts vermochte ihn in seinem Sturze aufzuhalten. Insbesondere war es der energievolle Finanzagent Wolf Breidenbach, über dessen Thätigkeit wir in unserer bereits erwähnten Abhandlung eingehend berichtet, der durch immerfort wiederholte Eingaben und mündliche Darstellungen die Herzen erwärmte und für seinen Gedanken immer mehr gewann, bis endlich der Frankfurter Staats-Ristretto im 131. Stück (vom 18. August 1806) unterm 16. August die freudige Kunde von der vom 1. September 1806 ab erfolgenden Aufhebung des Juden-Leibzolls für Nassau-Usingen brachte. Zugleich erhielt Wolf Breidenbach von der Nassau-Usingen'schen Regierung nachfolgendes Decret: „Nachdem Serenissimi Regentis Hochfürstliche Durchlaucht schon früher nach dem Vorgange anderer benachbarten Staaten den gnädigsten Entschluß gefaßt haben, auch in Höchstihren gesammten fürstlichen Landen den Judenleibzoll aufzuheben und diese höchste Entschließung nunmehr mit dem ersten des künftigen Monats September in Bollzug gesetzt werden soll, so wird dieses dem kurhessischen Hoffactor und fürstlich Jsenburg'schen Kammer-Agenten Breidenbach als vorgetretenem Agenten der Judenschast nachrichtlich und mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß das Nöthige wegen dieser höchsten Verfügung sowohl an den inneren Landesstellen als auch an den auswärtigen Behörden von hier aus erlassen werden wird. Wiesbaden, 13. August 1306. R. 8. Vigelius. Lautz." v. Wagner." Unterm 15. August 1806 ging nun aber auch bei der Nassau-Weilburgschen Regierung ein Schreiben des Herzogs Friedrich von Nassau ein, welches lautet: „Da wir bei den neueren politischen Ereignissen und nach dem Vorgänge anderer Staaten Uns bewogen gefunden haben, den sog. Leibzoll der Juden in Unseren gesammten fürstlichen Landen vom 1. September dieses Jahres an gänzlich aufzuheben, so machen wir solches der Fürstlich Weilburg'schen Regierung, kraft der Uns von Unseres Herrn Vetters, des

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