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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 346

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau
Date
1892-01-01
Page
Seite 346 (sequence 12)
Language
German
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346 Silberstein: Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau. regierenden Herrn Fürsten von Nassau-Weilburg Liebden ertheilten General- Vollmacht, um so mehr zu gleichmäßig baldiger Verfügung in den ihrer Administration untergebenen fürstlichen Aemtern bekannt, als gedacht Unseres Herrn Betters Liebden ohnehin schon die nämliche Entschließung auf den nunmehr bei Uns eingetretenen Fall gefaßt hatte. Biebrich, 15. August 1806. Friedrich, Herzog zu Nassau. vdt. v. Gagern." Außer dem dem Wolf Breidenbach unterm 13. August 1806 zugefertigten Decret der Nassauischen Regierung erhielt dieser wie auch Finanzrath H. Drucker in Hachenburg noch folgendes Cabinetsschreiben: „Nachdem die bisher entgegenstandenen Hindernisse weggeräumt sind, so wird in den Nassau-Weilburg'schen und Sayn'schen Landen der Juden- Leibzoll nunmehr aufgehoben. Da der Kurfürstlich Hessische Hof- und fürstlich Jsenburg'sche Kammer- Agent, Herr Breidenbach, sich ausnehmend thätig und rühmlich zum Besten seiner Nation seit Jahren deshalb verwendet, auch der Nassau- Sahn'sche Finanzrath Drucker als der angesehenste jüdische Unterthan, sich emsig darum beworben hat, so wird diese landesherrliche Entschließung denselben durch die unterzeichnete Behörde besonders bekannt gemacht mit dem Anhange, daß man bereit und angewiesen sei, auch an benachbarte Regierungen, wo dergleichen Zoll noch besteht, Vorschreiben oder Empfehlungen für dieselben auszufertigen. Wiesbaden, 15. August'1806. Aus dem Herzoglich Nassauischen geheimen Cabinet." Die Freude unter den Juden über das endlich errungene Ziel, die Befreiung aus demüthigender Lage, war unbegrenzt. Der edle Wolf Breidenbach bestimmt, um seiner dankbaren Gesinnung einen Ausdruck zu schaffen, aus eigenen Mitteln die Summe von 150 Gulden für die inländischen Armen ohne Unterschied des Glaubens. Ihm schließen sich die Gebrüder Low, Meyer Herz, Jessel und Raphael Herz an, von Ein Sohn oder Enkel Druckers richtete im Jahre 1847, als das Schutzverhältniß der Juden in Nassau noch in vollster Blüte stand, ein Gesuch um Gestattung der Niederlassung in Nassau an die Landesregierung. Aber er verzichte auf dieselbe, wenn man sie ihm nur unter der mittelalterlichen Form des Schutzverhältniffes zugestehen wollte. Das bald eintretende Revolutionsjahr hat nun allerdings dem mit edler Freimüthigkeit geschriebenen Gesuche des jungen Drucker den erforderlichen Nachdruck verliehen. Im Jahre 1848 ward das Schutzverhältniß der Juden in Nassau zu Grabe getragen.

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