Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 344 (sequence 10)
- Language
- German
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344 Silberstein: Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau. hierbei der aufgeworfene Zweifel, als ob es nicht in der Gewalt eines einzelnen Reichsstandes liege, den Leibzoll für den Bering seiner Lande aufzuheben. Denn die älteren Reservatrechte des Kaisers hinsichtlich des Judenschutzes im Reich sind längst in Abgang gekommen und die Duldung der Juden in den Reichslanden gehört unstreitig unter die zufälligen Hoheitsrechte der Fürsten, wobei jetzt keine kaiserliche Concession oder Belehnung mehr in Frage kommt. Der Judenleibzoll von passirenden fremden Juden aber ist als ein Ausfluß der oberen Polizei zur Erschwerung der sonst häufiger vorgekommenen Durchzüge dieser unstet aus einem Lande in das andere herumirrenden und die öffentliche Sicherheit oft gefährdende Menschenrasse anzusehen, der selbst zum Vorthei! der vergleiteten Juden dient und ohne ihren Schaden nicht anders, als im Allgemeinen aufgehoben werden mag. Ob man ihn nun aber nach ihrem eigenen, aus angeborenem Stolz (sie) geschöpften Verlangen abschaffen soll? Diese Frage würde ich (den Fall einer unmittelbaren Intervention des französischen Gouvernements ausgeschieden) mit Nein beantworten, weil die Juden bei uns, sowie im übrigen deutschen Reiche active Bürger nicht sind und wenigstens noch zur Zeit nicht werden können, mithin nach einem besonderen für sie bestehenden Recht in Abgaben behandelt werden müssen, weil aus eben diesem Grunde jeder Landessürst mehr jüdische Familien in seinem Staate nicht aufnimmt, als er für die Betreibung des inneren Viehhandels und des niedersten Verkehrs seiner Unterthannen als ein unvermeidliches Nebel nothwendig erachtet, weil durch die Aufhebung des Judenleibzolls das ewige Hin- und Herlaufen der Juden aus der ganzen Nachbarschaft die Mittel und Wege zu öfterem Betrüge der Unterthannen und zu Schleichhändeln vervielfältigen wird und weil schließlich ein gleichförmiges Benehmen aller längs dem Rhein angrenzenden Regierungen schwerlich zu enrarten steht, insofern nicht die Schutzjuden einer jeden Provinz den bisherigen Ertrag des Judenleibzolls aus eigenen Mitteln aversionaliter zu bezahlen übernehmen sollten. Wenn man sich irgend eine gegründete Hoffnung darauf machen könnte, daß die Juden durch gelindere Behandlung, durch Erhebung in die Bürgerrechte, zur größeren christlichen (sie) Moralität geleitet werden möchten, dann würde der Unterzeichnete mit seiner geringen Stimme sehr gern für sie eintreten. Wer aber die fruchtlosen Bemühungen eines Tellers und die practischen Beobachtungen eines Schlossers, eines Mosers und anderer philosophisch denkenden und abstrahlenden Männer kennt, wer das Betragen der Juden auf dem platten Lande als Richter einzusehen Gelegenheit gehabt, der wird die unglückliche Ueberzeugung theilen, daß für diese bedauernswürdige Classe Menschen der Zeitpunkt der ächten Aufklärung noch