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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 343

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau
Date
1892-01-01
Page
Seite 343 (sequence 9)
Language
German
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Silberstein: Zur Aufhebung des Leibzolls in Nassau. 343 Unsere Dankbarkeit für diesen ersten Beweis der landesherrlichen höchsten Huld wird ebenso unbegrenzt, als die devoteste Ehrerbietung sein, in welcher wir ersterben Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht unterthänigste Judenschaft. Thal Ehrenbreitstein, 21. October 1803. Meier Götz, Deputirter. Meier Lob, Deputirter." Wie man in Regierungskreisen über die neue Bewegung zu Gunsten der Juden dachte, geht aus einem Referate hervor, das im Regierungs- Collegium über das vorstehende Gesuch erstattet wurde und das, da es uns einen Einblick in die vorherrschende Denkungsweise gewährt, wir hier, wenigstens auszugsweise, mittheilen wollen. „Die französische Erklärung der sog. unveräußerlichen Rechte der Menschheit" so heißt es in demselben, „und die hierin begründete Aufnahme aller Staatsbewohner ohne Unterschied der Religion in die Reihe activer Bürger hat die jenrheinische Juden so dreist (3ie!) gemacht, daß sie unter dem Titel eito^ev fi-An^ais jene Abgabe auch diesseits des Rheins verweigern, welche im ganzen deutschen Reich von fremden inneren Landes nicht vergleiteten jüdischen Passanten altherkömmlich zu 2 bis 3 Albus auf den Kopf unter der Benennung Leibzoll erhoben wird. Diese Verweigerung, vom Geiste der Nachahmung erzeugt, eine gewisse, zur Mode gewordene Tändelei des Mitleidens, die vermuthlich erkaufte (!) Fürsprache einiger, französischen Präsecturen benachbarten, Reichsfürsten, die politische Nachgiebigkeit verschiedener Hose sind die Stützen, aus die die hierortige Judenschaft die Bitte um gleiche landesfürstliche Aufhebung dieses Leibzolls, als einer verhaßten, die Menschheit entehrenden Abgabe fußen zu können erachtet. Aus welchem Gesichtspunkte Seine Kurfürstliche Durchlaucht von Trier das bei Höchstderselben im Monat Dezember 1801 schon eingereichte, geflissentlich aber nicht entschiedene Gesuch betrachtet haben, ist aus der anliegenden höchsten VorenLschließunz gefälligst zu verlesen?). Irrig war ') „IncluÄatur, es scheine", heißt es in dieser Borentschließung auf die Bittschrift der erzstiftlichen Iudenschast diesseits des Rheins, „der Iudenschast nicht so viel an der Geldabgabe, als vorzüglich um Aushebung der abwürdigenden persönlichen Zollbarkeit zu thun zu sein, und da Seine Kurfürstliche Durchlaucht nicht ungeneizt sind, ihrem Begehren gegen Zahlung eines dem bisherigen Erträgniß angemessenen jährlichen Aversional-Quanti stattzugeben, so daß man hierbei in der Abänderung der — so viel erinnerlich — von Kaiser und Reich lehnrührigen und im Reiche so lange eingeführten Personalbehandlung keine Bedenklichkeit gefunden wird, mit der Iudenschaft hierüber salvo elerneutiLLimo rato eine Übereinkunft zu treffen und solche mit Gutachten vorzulegen." l

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